Auszug - Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke (5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04713 Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:14 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.