Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung von Ausschussmitgliedern    
Ö 2  
Niederschrift vom 12.09.2016
SI/2016/783  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Baustelle vor der Stadtbibliothek    
Ö 3.2  
FDP - Anfrage des AM Ulf Hansen zu VO/2016/04200 Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck
VO/2016/04381  
Ö 3.3  
Bericht aus der Kulturstiftung    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Grenzmuseum Schlutup stärken und anerkennen (Die Anlage wird hiermit nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04246  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04035  
Ö 5.2  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04207  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                   0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                     0,--  Euro

 

 

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro

 

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

   
    14.11.2016 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                   0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                     0,--  Euro

 

 

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                           1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                             1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro

 

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

   
    22.11.2016 - Hauptausschuss
    Ö 5.16 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                             1.600,--  Euro             
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                            0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                        0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                           1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit          0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit          0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

 

   
    24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.10 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                      1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                       0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                          0,--  Euro

 

 

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit              0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit              0,--  Euro

 

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:31

Nein-Stimmen:16

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04224  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck im Jahr 2018 (Die Anlage wird hiermit nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04200  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.09.2016 an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" betr. Machbarkeitsstudie Kulturhauptstadt
VO/2016/04304  
Ö 6.2  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft am 29.09.2016 an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, hier: interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Freie Wähler & DIE LINKE betr. Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018
VO/2016/04306  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Herr Böhm betr. Sitzungstermine 2017 sowie Ausschussunterlagen    
N 8     Niederschrift vom 12.09.2016      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 10     Berichte      
N 11     Beschlussvorlagen      
N 12     Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse