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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
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Ö 2 |
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Niederschrift vom 12.09.2016 |
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SI/2016/783 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.1.1 |
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Baustelle vor der Stadtbibliothek |
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Ö 3.2 |
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FDP - Anfrage des AM Ulf Hansen zu VO/2016/04200 Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck |
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VO/2016/04381 |
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Ö 3.3 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Grenzmuseum Schlutup stärken und anerkennen (Die Anlage wird hiermit nachgereicht.) |
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VO/2016/04246 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2017 |
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VO/2016/04035 |
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Ö 5.2 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017 |
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VO/2016/04207 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. |
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14.11.2016 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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22.11.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.16 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen:31 Nein-Stimmen:16 Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 5.3 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
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VO/2016/04224 |
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Ö 5.4 |
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Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck im Jahr 2018 (Die Anlage wird hiermit nachgereicht.) |
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VO/2016/04200 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29.09.2016 an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, hier:
Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" betr. Machbarkeitsstudie Kulturhauptstadt |
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VO/2016/04304 |
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Ö 6.2 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft am 29.09.2016 an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege, hier:
interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Freie Wähler & DIE LINKE betr. Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 |
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VO/2016/04306 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Herr Böhm betr. Sitzungstermine 2017 sowie Ausschussunterlagen |
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N 8 |
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Niederschrift vom 12.09.2016 |
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N 9 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 10 |
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Berichte |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen |
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N 12 |
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Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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