Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017  

19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2016/04207 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Junghans fragt nach, ob eine Verschmelzung mit anderen Stiftungen angedacht ist bzw. wäre eine Zustiftung möglich.

Hierzu sprechen Herr Petereit und Frau Schedel.

Frau Dr. Hunecke erklärt, dass bereits der Bereich Recht beauftragt wurde dies zu prüfen. Es liegt derzeit noch kein abschließendes Ergebnis vor.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung im kommenden Jahr hierüber zeitnahe – vor der Haushaltsberatung 2018 – berichtet.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                   0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                     0,--  Euro

 

 

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                           1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                             1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,--  Euro

 

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.