Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und
Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 –
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 690.782.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 746.616.600 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 55.834.600 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 674.234.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 706.712.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 73.040.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 106.492.600 EUR
festgesetzt.
(Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 33.357.300 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 40.635.700 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 450.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 3.204,54 Stand:
08/2014
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
2015/ EUR
1. im Erfolgsplan die Erträge auf 23.420.500
die Aufwendungen auf 25.327.700
der Jahresverlust auf 1.907.200
2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 208.700
die Ausgaben auf 208.700
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.400.000
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio.
EUR festgesetzt.
§ 7
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR
festgesetzt.
______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).
4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.
5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015
Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.
Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Verfahren:
1. Welche Fachbereiche oder Projektgruppen Die Fachbereiche, Eigenbetriebe
sind beteiligt? und Eigengesellschaften
Mit welchem Ergebnis? lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen
1.1 Eine Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt
2. Finanzielle Auswirkungen:
2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan
| Gedruckter Entwurf | Einschl. Anlagen 1 (Stand: 25.11.2014) | Hauptausschuss Am 25.11.2014 |
2015 | 52.746.200 | 55.834.600 | |
2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan
Finanzplan Zeilen 18ff | Lt. Gedrucktem Entwurf | Lt. Entwurf und Liste Anlage 2a (Stand: 19.11.2014) | Hauptausschuss Am 11.11. / 25.11. | Vor Bürgerschaft am 27.11.2014 |
Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015 | EUR 33.322.400 | EUR 33.357.300 | EUR | EUR |
Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich 2015 Kreditbedarf für den sonstigen Bereich 2015 | 5.022.500 28.299.900 | 5.022.500 28.334.800 | | |
Verpflichtungsermächtigung 2015 | 42.110.700 | 40.635.700 | | |
3. Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO
4. Beraten 1. In den Fachausschüssen Ergebnisse: siehe Anlage 8
2. im Hauptausschuss Ergebnis:
5. Die Entscheidung trifft: Bürgerschaft