Auszug - Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ? Satzungsbeschluss 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße Abschließender Beschluss  

12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 18.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01944 Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ?
Satzungsbeschluss
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße
Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 4) gebilligt.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.       Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

5.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

6.       Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann

Frau Mählenhoff stellt den folgenden Antrag:

 

„Die vorgeschlagene Fassadenbegrünung (S.6 Ziffer 1.7) ist zu berücksichtigen“

 

Herr Röttger merkt an, dass das umliegende Gelände bereits eingegrünt sei und eine zusätzliche Fassadenbegrünung den weiteren Ablauf nur erschweren würde.

 

Herr Schubert lässt über den Antrag von Frau Mählenhoff abstimmen.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 3 - Jastimmen, 8 - Neinstimmen und

4 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

 

Herr Büenfeld stellt den folgenden Antrag:

 

„Die Begrünung im Süden (S.6 Ziffer 1.7 Spalte - Ergebnis der Prüfung und ggf. Abwägung mit anderen Belangen - ) ist zu berücksichtigen“

 

Herr Röttger merkt an, dass dies nicht endgültig festgesetzt werden sollte. Er gehe davon aus, dass bei Bedarf der Verein dies von sich aus machen würde.

 

Herr Schubert lässt über den Antrag von Herrn Büenfeld abstimmen.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 3 - Jastimmen, 6 - Neinstimmen und

6 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

 

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.