Tagesordnung - 3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 11.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 2 vom 09.09.2013 - öffentlicher Teil
SI/2013/258  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Anfrage AM Jörg Hundertmark: Übernahme der Aufgaben des Einzelhandelsbegleitausschusses durch den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Enthält Anlagen
VO/2013/01025  
Ö 3.2  
Anfrage AM Jörg Hundertmark: Produkt 573002 Wochenmärkte, Mindereinnahmen von 80.000 ?
VO/2013/01027  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes für den Klimaschutz in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00958  
Ö 4.2  
Preiswerten Wohnraum erhalten
Enthält Anlagen
VO/2013/00966  
Ö 4.3  
Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten
Enthält Anlagen
VO/2013/00977  
Ö 4.4  
Quartalsbericht II/2013 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2013/00968  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2012
Enthält Anlagen
VO/2013/00897  
Ö 5.2  
Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2013/00904  
Ö 5.3  
Hansestadt Lübeck als Gesellschafterin der Hamburg Marketing GmbH (HMG)
Enthält Anlagen
VO/2013/00950  
Ö 5.4  
INTERREG 5 A hier: Beteiligung am INTERREG 5 A Programm
Enthält Anlagen
VO/2013/00969  
Ö 5.5  
Produkthaushaltsplan 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 für den Fachbereich Wirtschaft und Soziales
VO/2013/01009  
Ö 5.6  
Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2014 - 2017
VO/2013/00989  
Ö 5.7  
Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00991  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


   
    04.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.

   
    05.11.2013 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Kenntnisnahme ohne Votum             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 (TOP 7.6) (439 KB)    
   
    07.11.2013 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

                                                                      Der Ausschuss beschließt einstimmig,

                                                                      die Vorlage ohne Votum passieren zu

                                                                      lassen.             

   
    11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

   
    11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

   
    12.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss

 

   
    18.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


   
    19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    21.11.2013 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.             

   
    26.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

   
    28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.14 - geändert beschlossen
    Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten

Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten.

 

 

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:

Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              25

Nein-Stimmen:              24

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 5.8  
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014 (ZURÜCKGEZOGEN und durch VO/2013/01056 ersetzt.)
Enthält Anlagen
VO/2013/01022  
Ö 5.9  
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/01056  
Ö 5.10  
Vorberatung zu TOP 11.4. - Mietverträge über Teilflächen des Brodtener Wanderweges    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisung aus der Bürgerschaft Antrag der FDP-Fraktion "Tourismusabgabe in Lübeck" - VO/2013/00885 (Sitzung der Bürgerschaft Nr. 3 vom 26.09.2013 - TOP Ö 5.21)
Enthält Anlagen
VO/2013/00971  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 8     Niederschrift Nr. 2 vom 09.09.2013 - nicht öffentlicher Teil      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 9.1     Anfrage AM Jörg Hundertmark: Protestbrief von Anliegern der Neuen Hafenstraße / Eschenburgsstraße      
N 10     Berichte      
N 10.1     Erbbaurechtsverträge      
N 11     Beschlussvorlagen      
N 11.1     Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes      
N 11.2     Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Genin      
N 11.3     KAILINE - Vereinbarung zu den Baufeldern 3A und 5B in Lübeck, Nördliche Wallhalbinsel      
N 11.4     Mietverträge über Teilflächen des Brodtener Wanderweges      
N 12     Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse