Vorlage - VO/2013/01022  

Betreff: Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Krabbenhöft, Klaas-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2013 
3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgezogen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.              für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.180.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.180.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

904.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.873.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

13.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

220.000

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

2.              für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

331.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

331.400

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

331.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

330.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.700

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

 

3.              für die Westerauer Stiftung

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.900

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

13.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

13.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

4.              für die Stiftung Kriegsopferdank

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

533.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

533.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

532.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

435.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

3.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

65.000

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

5.              für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

615.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

615.200

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

615.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

378.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

21.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

138.600

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

6.              für die Stiftung Vereinigte Testamente

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.873.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.873.800

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.806.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.535.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

289.900

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 98 Abs.2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

Die selbständigen Stiftungen

Begründung

Die selbständigen Stiftungen

 

Heiligen-Geist-Hospital (Stiftung des öffentlichen Rechts)

St.-Johannis-Jungfrauenkloster (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Kriegsopferdank (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Lübecker Wohnstifte (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Vereinigte Testamente (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Westerauer Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

werden von der Hansestadt Lübeck -2.280.3 Stiftungsverwaltung- nach den Vorschriften der Gemeindeordnung verwaltet. Grundlegende Rechtsvorschriften bilden darüber hinaus das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz in der Fassung vom 07.10.2003 (GVOBl. S. 516) und die Stiftungssatzungen.

 

Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten o.g. Stiftungen stellen Treuhand-vermögen dar, d.h. die Stiftungen stehen mit ihrem Vermögen nicht im Eigentum der verwaltenden Gemeinde. Der Grundsatz, dass derartiges Stiftungsvermögen der Gemeinde lediglich treuhänderisch zur Verwaltung übergeben und anvertraut ist, erfordert die Aufstellung besonderer Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit getrennter Kassenführung und Rechnungslegung.

 

Zum Haushaltsjahr 2014 werden Stiftungshaushalte in „doppischer“ Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die hier verwalteten Stiftungen gilt die Gemeinde-haushaltsverordnung – Doppik nach § 58 „sinngemäß“. Demnach ist dem Haushaltsplan in Anlehnung an die Haushaltssatzung der Gemeinden ein Vorblatt voranzustellen, auf dem die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, die Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie etwaige Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite und sonstige Bestimmungen festgesetzt werden. Dem Haushaltsplan ist ferner ein Vorbericht beizufügen, in dem dargestellt werden:

 

  • der Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen
  • Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im lfd. Haushaltsjahr sowie
  • Entwicklung der Rücklage und der Schulden der Stiftung.

 

Jede Stiftung unterliegt dem Grundsatz, dass ihr „Grundstockvermögen“ (in der Bilanz auf der Passivseite als Stiftungskapital ausgewiesen) dauerhaft erhalten bleiben sollte. Neben diesem Substanzerhaltungsprinzip kommt den gebildeten Rücklagen besondere Bedeutung zu.

  • Zweckrücklage:. Der zeitnahen Verwendungspflicht für die Mittel ist Genüge getan, wenn nach § 58 Nr. 6 AO eine Rücklage, die sogenannte Zweck- oder Projektrücklage, zur nachhaltigen Zweckerfüllung gebildet wird. Dabei ist erforderlich, dass sich das über die Rücklage zu finanzierende Vorhaben bereits konkretisiert hat. Es handelt sich also nicht um eine freie, allgemein zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebildete Rücklage, sondern um eine projektgebundene, bezogen etwa auf ein Bauvorhaben, ein Veranstaltungsprogramm oder ein langjähriges Förderprogramm.
     

 

  • Freie Rücklage: Daneben gibt es die Rücklagemöglichkeiten gemäß § 58 Nr. 7a AO, die so genannte freie Rücklage. Danach kann die Stiftung bis zu ein Drittel ihres Überschusses über die Einnahmen aus der Vermögenserhaltung sowie bis zu 10 Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel in eine Rücklage einstellen. Die Möglichkeit der Bildung einer freien Rücklage sieht das Steuerrecht vor, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sichern zu können. Aus diesem Grund wird diese Rücklage auch Leistungserhaltungsrücklage genannt. Die Bildung freier Leistungserhaltungsrücklagen ist erforderlich, um inflations- und kapitalmarktbedingte Substanzverluste auszugleichen und die Effizienz der Stiftung auch für die Zukunft sicher zu stellen.

     

Zusammenfassende Wertung:

Mit Vorlage der Ergebnisplanungen 2014 aller Stiftungen wird das jeweilige Stiftungskapital bei keiner Stiftung geschmälert. Keine Stiftung weist in 2014 Verluste aus. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist bei allen Stiftungen gegeben.

 

 

 

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2014

Anlagen

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014 (12488 KB)    
Stammbaum:
VO/2013/01022   Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2013/01056   Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich