Tagesordnung - 32. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 32. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025
SI/2025/832  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025    
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Stadtgrabenbrücke
Enthält Anlagen
VO/2025/14187  
Ö 3.2  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufhebungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14200  
Ö 3.3  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137"
Enthält Anlagen
VO/2025/14209  
Ö 3.4  
Projektfreigabe Heinrich-Mann-Schule, EW-Bau 1/Umbau Hausmeisterwohnung zur pädagogischen Werkstatt des Campus Moisling, Brüder-Grimm-Ring 6 - 8, Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14213  
Ö 3.5  
Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/14144  
Ö 3.5.1  
Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2025/13975-01  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
Enthält Anlagen
VO/2025/13939  
Ö 3.6.1  
Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
VO/2025/13939-01  
Ö 3.7  
BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2025/14218  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2023/11895  
Ö 4.1.1  
AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Dr. Ulrich Brock (CDU): ÄA Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG
VO/2023/11895-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Der Text der Vorlage wird ersetzt durch:

1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung


§7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden.

In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden.



2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau

 

Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3),(5),(6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen.

 

r die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden.

 

r Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren.

 

In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.

 

 

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.

 


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.1.1 - unverändert beschlossen
   

Antrag:


Der Text der Vorlage wird ersetzt durch:

1. Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Baumaßnahmen und Beschaffung


§7 (3) EWKG empfiehlt Kommunen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, dies für die Stadt und alle Eigenbetriebe so umzusetzen und dabei analog zu §6 (2) EWKG den Wert der Empfehlung des Umweltbundesamtes aus der aktuellen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0 % Zeitpräferenzrate anzuwenden.

In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt analog zu §6 (2) EWKG auch für alle Beschaffungsmaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 € die Klimafolgekosten aus der jeweils aktuell gültigen Methodenkonvention unter Zugrundelegung der 0% Zeitpräferenzrate anzuwenden.



2. Energie- und Nachhaltigkeitsstandards - Bau

 

Der Bürgermeister wird beauftragt für Bauvorhaben der Hansestadt und ihrer Eigenbetriebe die Regelungen aus §6 (3),(5),(6) und (9) EWKG unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen aus § 6 (7) EWKG anzuwenden und die erforderlichen Kosten im Haushalt zu ordnen.

 

Für die Anforderungen aus §6 (5) EWKG gilt dabei, dass die dort formulierte Anforderung an die Gebäudehülle als Zielvorgabe bei Maßnahmen an einzelnen Bauteilen anzuwenden ist. Bei Sanierungen von Objekten ist jeweils der unter der Beachtung des Lebenszyklus optimale Standard aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bspw. EG 70, EG 55, EG 40) anzuwenden.

 

Für Anmietungen ist analog zu §6 (8) EWKG zu verfahren.

 

In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.

 

 

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.

 


 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, den Antrag unter TO 4.1 in der gemäß des

 TOP 4.1.1 geänderten Fassung zu beschließen
 

Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof
VO/2025/14174  
Ö 5.2  
Wohnungsmarktbericht 2024
Enthält Anlagen
VO/2025/14175  
Ö 5.3  
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025
Enthält Anlagen
VO/2025/13990  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben (VO/2024/13196-01)
2024/13196-01-01  
Ö 6.1.2  
Antwort auf Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Kita für den Bebauungsplan 05.49.00- Marie-Juchacz-Weg
VO/2025/14066  
Ö 6.1.3  
Antworten auf Anfragen aus dem Bauausschuss zu den Bahnschranken in der Ratzeburger Allee
VO/2025/14141  
Ö 6.1.4  
Antwort zum Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
2025/13975-01-01  
Ö 6.1.5  
Antwort zur Anfrage des AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU) zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate
2025/13975-02-01  
Ö 6.1.6  
Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Sperrung Straße Heiweg    
Ö 6.1.7  
Antwort auf die Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Blitzerdaten Geoportal    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Ulrich Pluschkell: Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe)
VO/2025/14220  
Ö 6.2.2  
Anfrage AM Ulrich Pluschkell: Verkehrsberuhigung Hansering
VO/2025/14221  
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
VO/2025/14121-01  
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Zuständigkeit Schwimmbäder    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fertigstellung B-Plan Bahnhaltepunkt Moisling    
Ö 6.2.6  
Anfrage des AM Kohlfaerber (SPD): Anschluss Promenade Travemünde    
Ö 6.2.7  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzung von Dalben    
Ö 6.2.8  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zebrastreifen in Israelsdorf    
Ö 6.2.9  
Anfrage des AM Mauritz (CDU): Beschlusslagen zu Travemünde    
Ö 6.2.10  
Anfrage des AM Stolzenberg (Die Fraktion): Alternativen zum Korridor Kücknitz    
Ö 6.2.11  
Anfrage des AM Ingwersen (CDU): Sachstand VEP    
Ö 6.2.12  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Außenanlagen Jürgen-Wullenwever-Straße    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4     Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.000.1): Roads Permit    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Straßensanierungsverfahren    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Auswirkungen Sperrung Mühlentorbrücke auf den Knoten Berliner Platz    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen (Aus der Bürgerschaft überwiesen an den Bau- und Wirtschaftsausschuss/KBT mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2021/10558-12  
Ö 7.2  
Fraktion LINKE & GAL, Antrag zu: Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof (Überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13000-01  
Ö 7.3  
AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Benennung des Bahnhofvorplatzes in Travemünde in "Wendelborn-Platz"
VO/2025/14142  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Anfrage des AM (Detlev Stolzenberg): Bauvoranfrage für den Neubau von zwei EFH's in der Sonnenau 15      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse