Auszug - Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufhebungsbeschluss   

32. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14200 Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt
Aufhebungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Stolzenberg fragt, ob es andere, geeignetere Instrumente als Ersatz gebe.

Herr Schröder erläutert, dass es zum Zeitpunkt der Erstellung der Erhaltungssatzung noch nicht die rechtliche Möglichkeit einer Zweckentfremdungssatzung gegeben habe und diese ein geeignetes Instrument darstelle.

 

AM Pluschkell weist auf einen Antrag der SPD aus der Sitzung des Bauschusses vom 16.04.2018 hin, mit dem Ziel, einen entsprechenden B-Plan aufzustellen. Wäre dem Antrag damals mehrheitlich gefolgt worden, würde jetzt diese Problematik nicht bestehen.

Senatorin Hagen weist darauf hin, dass es eine so einfache und eindeutige Lösung zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben habe, da ein B-Plan für das gesamte Altstadtgebiet voraussichtlich nicht zulässig gewesen wäre. Mittlerweile gebe es aber bessere, geeignete Instrumente.


 


Beschluss:


Die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet der Lübecker Altstadt“ (Anlage 1) wird aufgehoben. Hierzu wird die Aufhebungssatzung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

14

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

X

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.