Tagesordnung - 32. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 32. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025
SI/2025/832  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025    
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Stadtgrabenbrücke
Enthält Anlagen
VO/2025/14187  
Ö 3.2  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufhebungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14200  
Ö 3.3  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137"
Enthält Anlagen
VO/2025/14209  
Ö 3.4  
Projektfreigabe Heinrich-Mann-Schule, EW-Bau 1/Umbau Hausmeisterwohnung zur pädagogischen Werkstatt des Campus Moisling, Brüder-Grimm-Ring 6 - 8, Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14213  
Ö 3.5  
Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/14144  
Ö 3.5.1  
Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2025/13975-01  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
Enthält Anlagen
VO/2025/13939  
Ö 3.6.1  
Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
VO/2025/13939-01  
Ö 3.7  
BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2025/14218  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2023/11895  
Ö 4.1.1  
AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Dr. Ulrich Brock (CDU): ÄA Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG
VO/2023/11895-01  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof
VO/2025/14174  
Ö 5.2  
Wohnungsmarktbericht 2024
Enthält Anlagen
VO/2025/14175  
Ö 5.3  
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025
Enthält Anlagen
VO/2025/13990  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben (VO/2024/13196-01)
2024/13196-01-01  
Ö 6.1.2  
Antwort auf Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Kita für den Bebauungsplan 05.49.00- Marie-Juchacz-Weg
VO/2025/14066  
Ö 6.1.3  
Antworten auf Anfragen aus dem Bauausschuss zu den Bahnschranken in der Ratzeburger Allee
VO/2025/14141  
Ö 6.1.4  
Antwort zum Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
2025/13975-01-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Antrag des AM Dan Teschner (FDP) im Bauausschuss am 17.03.2025 zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zur VO/2025/13975.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

 

  1. In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

 

  1. §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

 

  1. Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

 


 

   
    05.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Antrag des AM Dan Teschner (FDP) im Bauausschuss am 17.03.2025 zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zur VO/2025/13975.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

 

  1. In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

 

  1. §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

 

  1. Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

 

 

Antwort:

 

Frage 1: Es ist zu prüfen, ob die Dauer der Satzung an die Vorlage des Wohnungsmarktberichtes und damit Prüfung und Feststellung des Wohnungsmangels in der Hansestadt Lübeck geknüpft werden kann. So ist sichergestellt, dass keine Satzung ohne geprüften Grund in das Eigentum von Immobilienbesitzern eingreift.

Die Verknüpfung der Satzungsdauer im Abgleich mit Neubauerstellungen gemäß Wohnungsmarktberichtes ist nicht zulässig. Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz gibt gemäß § 10 vor, dass die Satzung auf fünf Jahre zu befristen ist. Es ist weder eine Verkürzung noch eine Verlängerung der Geltungsdauer möglich. Eine Kopplung der Laufzeit an andere Grundlagen ist damit nicht möglich.

Für den Fall dass die Voraussetzungen für die Satzung nicht mehr vorliegen, z. B. wenn in einer neuen Landesverordnung der HL kein angespannter Wohnungsmarkt mehr attestiert werden würde, wäre die Zweckentfremdungssatzung vorzeitig aufzuheben.

Auch ist im Hinblick auf die Ziele des Wohnungsmarktberichtes aufgrund der aktuellen Zurückhaltung in der Bauwirtschaft nicht davon auszugehen, dass sich aufgrund des möglichen Neubaus der Wohnungsmarkt in den nächsten fünf Jahren entspannt.

 

 

Frage 2: Es ist zu prüfen, ob § 3 (1) 3. nicht auf ebenfalls 6 Monate ausgeweitet werden kann. Falls nein, bitte begründen, wie die Verwaltung auf zwölf Wochen kommt.

Eine Ausweitung auf sechs Monate für die Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung ist nicht möglich. § 10 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes gibt den Kommunen vor, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum anzunehmen ist, wenn der Wohnraum mehr als zwölf Wochen (84 Tage) im Jahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.

Anliegen der Regelung ist, dass die Funktion der Wohnung als bewohnte (Haupt-)Wohnung gewährleistet und lediglich bei Abwesenheit des Bewohners, z. B. während eines Urlaubs, eine vorübergehende Vermietung im Zeitraum der Abwesenheit zulässig ist.

 

 

Frage 3: In §9 (2) ist der Verweis auf §11 Abs. 1 zu prüfen. §11 ist in der Vorlage der Satzung nicht vorhanden.

Korrekt ist auf § 14 SHWoSchG zu verweisen. Die korrigierte Satzung liegt zur Beschlussfassung vor (Austauschvorlage).

 

 

Frage 4: §10 (2) ist nicht nachvollziehbar, da in (1) lediglich der Beginn genannt ist. Siehe sonst auch unseren Prüfauftrag aus Punkt 1.

Die Satzung wurde an dieser Stelle korrigiert (vgl. Austauschvorlage). Nach dem Inkrafttreten am Tag nach Ihrer Bekanntmachung tritt sie nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.

 

 

Frage 5: Letztlich ist zu prüfen, ob die Satzung den Ausschluss auf von selbstgenutzte Immobilieneigentümern aufnehmen kann. Dies würde die Übergriffe auf Privateigentum reduzieren.

Eine Änderung der Satzung dahingehend, dass selbstgenutztes Wohneigentum von der Zweckentfremdungssatzung ausgenommen ist, ist nicht zulässig.

Eine Beschränkung auf bestimmte Eigentümergruppen würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, dem Ziel des Gesetzes zum Erhalt des Wohnraums widersprechen und ist daher rechtlich nicht herzuleiten.

Wenn der Selbstnutzer seine Wohnung als Ferienwohnung vermietet, ist er kein Selbstnutzer mehr – der Ausschluss wäre ein Widerspruch in sich.

Der ehemalige Selbstnutzer würde eine neue Wohnung auf dem angespannten Wohnungsmarkt belegen, weil die selbstgenutzte Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6.1.5  
Antwort zur Anfrage des AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU) zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate
2025/13975-02-01  
Ö 6.1.6  
Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Sperrung Straße Heiweg    
Ö 6.1.7  
Antwort auf die Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Blitzerdaten Geoportal    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Ulrich Pluschkell: Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe)
VO/2025/14220  
Ö 6.2.2  
Anfrage AM Ulrich Pluschkell: Verkehrsberuhigung Hansering
VO/2025/14221  
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
VO/2025/14121-01  
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Zuständigkeit Schwimmbäder    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fertigstellung B-Plan Bahnhaltepunkt Moisling    
Ö 6.2.6  
Anfrage des AM Kohlfaerber (SPD): Anschluss Promenade Travemünde    
Ö 6.2.7  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzung von Dalben    
Ö 6.2.8  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zebrastreifen in Israelsdorf    
Ö 6.2.9  
Anfrage des AM Mauritz (CDU): Beschlusslagen zu Travemünde    
Ö 6.2.10  
Anfrage des AM Stolzenberg (Die Fraktion): Alternativen zum Korridor Kücknitz    
Ö 6.2.11  
Anfrage des AM Ingwersen (CDU): Sachstand VEP    
Ö 6.2.12  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Außenanlagen Jürgen-Wullenwever-Straße    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4     Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.000.1): Roads Permit    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Straßensanierungsverfahren    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Auswirkungen Sperrung Mühlentorbrücke auf den Knoten Berliner Platz    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen (Aus der Bürgerschaft überwiesen an den Bau- und Wirtschaftsausschuss/KBT mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2021/10558-12  
Ö 7.2  
Fraktion LINKE & GAL, Antrag zu: Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof (Überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13000-01  
Ö 7.3  
AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Benennung des Bahnhofvorplatzes in Travemünde in "Wendelborn-Platz"
VO/2025/14142  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Anfrage des AM (Detlev Stolzenberg): Bauvoranfrage für den Neubau von zwei EFH's in der Sonnenau 15      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse