Tagesordnung - 32. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 32. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025
SI/2025/832  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025    
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Stadtgrabenbrücke
Enthält Anlagen
VO/2025/14187  
Ö 3.2  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Aufhebungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14200  
Ö 3.3  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137"
Enthält Anlagen
VO/2025/14209  
Ö 3.4  
Projektfreigabe Heinrich-Mann-Schule, EW-Bau 1/Umbau Hausmeisterwohnung zur pädagogischen Werkstatt des Campus Moisling, Brüder-Grimm-Ring 6 - 8, Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14213  
Ö 3.5  
Austauschvorlage zu VO/2025/13975: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/14144  
Ö 3.5.1  
Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2025/13975-01  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
Enthält Anlagen
VO/2025/13939  
Ö 3.6.1  
Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung
VO/2025/13939-01  
Ö 3.7  
BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2025/14218  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2023/11895  
Ö 4.1.1  
AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Dr. Ulrich Brock (CDU): ÄA Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG
VO/2023/11895-01  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof
VO/2025/14174  
Ö 5.2  
Wohnungsmarktbericht 2024
Enthält Anlagen
VO/2025/14175  
Ö 5.3  
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025
Enthält Anlagen
VO/2025/13990  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben (VO/2024/13196-01)
2024/13196-01-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Hauptausschuss am 30.4.2024

 

In der Bürgerschaftssitzung am 28.3.2024 zog die Verwaltung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Geniner Ufer (VO/2024/13013) kurzfristig von der Tagesordnung zurück, weil der städtbauliche Vertrag vom Bauherren noch nicht unterschrieben war. Streitpunkt war der Ausschluss von Zweitwohnungen in ca. 100 der rund 650 dort geplanten Wohneinheiten.

 

Hierzu erklärte der Bürgermeister in der o. a. Bürgerschaftssitzung, die Verwaltung wäre aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses von 2019 daran gebunden, dort Zweitwohnsitze auszuschließen. Die Lübecker Nachrichten zitierten den Bürgermeister hierzu am 31.03.2024 mit den Worten: “Ändern Sie den Beschluss, dann haben wir freie Fahrt für freie Investoren.”

 

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten.

 

1. In welchem Beschluss hat die Lübecker Bürgerschaft entschieden, in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen generell und außerhalb von Travemünde Haupt-/ Erstwohnsitze vorzuschreiben?

 

2. In welchen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen außerhalb von Travemünde wurden nach diesem Beschluss der Bürgerschaft Zweitwohnsitze ausgeschlossen? In welchen nicht und warum nicht?

 

3. Warum hat die Verwaltung trotz dieses Beschlusses versucht, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Zweitwohnsitze nur in ca. 100 der rund 650 geplanten Wohneinheiten auszuschließen?

 

4. Auf welchen Daten über Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde beruhte die Entscheidung der Verwaltung, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Haupt-/Erstwohnsitze vorzuschreiben? Welche Informationen hat die Verwaltung über die Anzahl und Verbreitung von Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde?

 

5. Wie hoch ist der Anteil von Zweitwohnungen in Wohnquartieren außerhalb von Travemünde, deren Lage und Attraktivität mit dem Geniner Ufer vergleichbar sind?

 

6.  Die von der Verwaltung angestrebten Regelungen zum Ausschluss von Zweitwohnsitzen im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan wurden u. a. kritisiert, da sie für Verkäufer:innen, Vermieter:innen und Erb:innen kaum effektiv zu kontrollieren, aber mit hohen Pönalen versehen waren. Wie vergleichen sich die von der Verwaltung angestrebten Regelungen mit denen in anderen deutschen (Groß-)Städten?


 

   
    19.05.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Hauptausschuss am 30.04.2024:

 

In der Bürgerschaftssitzung am 28.3.2024 zog die Verwaltung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Geniner Ufer (VO/2024/13013) kurzfristig von der Tagesordnung zurück, weil der städtbauliche Vertrag vom Bauherren noch nicht unterschrieben war. Streitpunkt war der Ausschluss von Zweitwohnungen in ca. 100 der rund 650 dort geplanten Wohneinheiten.

 

Hierzu erklärte der Bürgermeister in der o. a. Bürgerschaftssitzung, die Verwaltung wäre aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses von 2019 daran gebunden, dort Zweitwohnsitze auszuschließen. Die Lübecker Nachrichten zitierten den Bürgermeister hierzu am 31.03.2024 mit den Worten: “Ändern Sie den Beschluss, dann haben wir freie Fahrt für freie Investoren.”

 

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten.

 

1. In welchem Beschluss hat die Lübecker Bürgerschaft entschieden, in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen generell und außerhalb von Travemünde Haupt-/ Erstwohnsitze vorzuschreiben?

 

2. In welchen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen außerhalb von Travemünde wurden nach diesem Beschluss der Bürgerschaft Zweitwohnsitze ausgeschlossen? In welchen nicht und warum nicht?

 

3. Warum hat die Verwaltung trotz dieses Beschlusses versucht, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Zweitwohnsitze nur in ca. 100 der rund 650 geplanten Wohneinheiten auszuschließen?

 

4. Auf welchen Daten über Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde beruhte die Entscheidung der Verwaltung, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Haupt-/Erstwohnsitze vorzuschreiben? Welche Informationen hat die Verwaltung über die Anzahl und Verbreitung von Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde?

 

5. Wie hoch ist der Anteil von Zweitwohnungen in Wohnquartieren außerhalb von Travemünde, deren Lage und Attraktivität mit dem Geniner Ufer vergleichbar sind?

 

6.  Die von der Verwaltung angestrebten Regelungen zum Ausschluss von Zweitwohnsitzen im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan wurden u. a. kritisiert, da sie für Verkäufer:innen, Vermieter:innen und Erb:innen kaum effektiv zu kontrollieren, aber mit hohen Pönalen versehen waren. Wie vergleichen sich die von der Verwaltung angestrebten Regelungen mit denen in anderen deutschen (Groß-)Städten?

 

 

Antwort:

 

Frage 1: In welchem Beschluss hat die Lübecker Bürgerschaft entschieden, in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen generell und außerhalb von Travemünde Haupt-/ Erstwohnsitze vorzuschreiben?

 

In der Bürgerschaftssitzung am 28.3.2019 wurde unter der Überschrift Kurswechsel in der Wohnungspolitik (VO/2019/07446) u. a. beschlossen, dass bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen bevorzugt Lübecker Bürger:innen zu berücksichtigen sind. Entsprechende Städtebauliche Verträge sind mit den Bauherren zu schließen.

 

Damit hat die Bürgerschaft mittelbar das Anliegen zum Ausdruck gebracht, Baugrundstücke und Wohnungen an Personen zu vergeben, die auch ihren Hauptwohnsitz in der Stadt begründen, da es andernfalls nicht Lübecker Bürger:innen wären.

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Neue Teutendorfer Siedlung (NTS) wurde im Bauausschuss zudem explizit das Anliegen an die Verwaltung herangetragen, Zweitwohnsitze auszuschließen. Dem Anliegen folgend wurde im Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplans 32.61.00 (NTS) eine Eigennutzungs- und Hauptwohnsitzverpflichtung aufgenommen.

 

Gleichfalls prädestiniert für die Zweitwohnsitznahme sind die Altstadt als Bereich der touristischen Destination Lübeck sowie ergänzend die umliegenden altstadtnahen Bezirke. Gemäß Melderegister lag der Anteil an Nebenwohnungen in der Innenstadt am Jahresende 2024 bei 3,9 %, in St. Jürgen bei 3,2 % sowie in St. Gertrud bei 3,0 %. Diese Anteile liegen signifikant über dem Lübecker Durchschnitt ohne Travemünde von 2,5 %.

 

Der einzigartige und weite Blick von den Wohnungen der Kopfbauten am Geniner Ufer auf die Kanaltrave und die sieben Türme der historischen Altstadt macht den Bereich für Zweitwohnungen attraktiv. Im Vergleich zu den Wohnungen in der NTS wird die Lage als wesentlich attraktiver für Zweitwohnsitznahmen bewertet.

 

Mit dem Anliegen der Gleichbehandlung von Entwickelnden und dem Ziel durch neues Baurecht geschaffene Wohnungen für Dauerwohnen vorzusehen, hat die Verwaltung entsprechend auch für diese Teilflächen am Wasser im Entwurf des Städtebaulichen Vertrags zur Erstwohnsitznahme verpflichten wollen.

 

Frage 2: In welchen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen außerhalb von Travemünde wurden nach diesem Beschluss der Bürgerschaft Zweitwohnsitze ausgeschlossen? In welchen nicht und warum nicht?

 

Eine Erstwohnsitzverpflichtung ist dort ein effektives Steuerungsinstrument um dauerhaft bewohnte Wohnungen durchzusetzen, wo von einem nennenswerten Umfang an Zweitwohnsitzen aufgrund der Attraktivität der Lage auszugehen ist. Dies betrifft außerhalb von Travemünde insbesondere die Altstadt (3,9 %) und die altstadtnahen Quartiere, insbesondere die mit Wasserbezug östlich und südöstlich der Altstadt (3,5 – 4,7 %). Im neuen Wohnquartier am Falkendamm mit vergleichbarer Lage zum Quartier am Geniner Ufer beträgt der Anteil an Nebenwohnungen sogar knapp 6 %.

 

Das rechtliche Instrument der grundbuchlichen Sicherung ist erst seit wenigen Jahren bekannt, so dass in den genannten Gebieten mangels aktueller Bebauungsplanverfahren bisher i. d. R. keine Maßgaben erfolgten.

 

Auf der Nördlichen Wallhalbinsel wurde jedoch die verpflichtende Erstwohnsitznahme im Städtebaulichen Vertrag geregelt. Im Februar 2025 erfolgte die Abstimmung mit dem Grundbuchamt für die Eintragung der Dienstbarkeit.

 

Während des Verfahrens zur Quartiersentwicklung im Bereich Geniner Ufer war es entsprechend Ziel, dieses Instrument für die Wohnungen in den Kopfbauten gleichbehandelnd vorzusehen.

 

Aufgrund des Votum des Bauausschusses wurde dieser Passus jedoch wieder aus dem städtebaulichen Vertrag herausgenommen.

 

 

Frage 3: Warum hat die Verwaltung trotz dieses Beschlusses versucht, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Zweitwohnsitze nur in ca. 100 der rund 650 geplanten Wohneinheiten auszuschließen?

 

Ein Ausschluss von Zweitwohnungen durch grundbuchliche Sicherung der Erstwohnsitznahme sollte vor dem Hintergrund des attestierten, angespannten Wohnungsmarktes für die Gebäude mit Wasserblick entlang des Geniner Ufers vereinbart werden. Die Wohnungen verfügen neben dem weiten grüngesäumten Wasserblick zudem über einen einmaligen Blick auf die sieben Türme. Die Wohnungen sind für den Verkauf als Eigentumswohnungen vorgesehen. Die Wahrscheinlichkeit der Zweitwohnsitznahme als investive Anlage ist hier aufgrund der Lage am Größten.

 

 

Frage 4: Auf welchen Daten über Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde beruhte die Entscheidung der Verwaltung, im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan Haupt-/Erstwohnsitze vorzuschreiben? Welche Informationen hat die Verwaltung über die Anzahl und Verbreitung von Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde?

 

Die Kommunale Statistikstelle der Hansestadt Lübeck erhebt auf Basis des Melderegisters die Zahl der Nebenwohnungen. Diese können für die Stadtteile, die statistischen Bezirke und die Baublöcke abgefragt werden.

 

 

Frage 5: Wie hoch ist der Anteil von Zweitwohnungen in Wohnquartieren außerhalb von Travemünde, deren Lage und Attraktivität mit dem Geniner Ufer vergleichbar sind?

 

Im Wohngebiet am Falkendamm gibt es Zweitwohnsitze, optisch feststellbar als Rolladen-Wohnungen. Der Anteil liegt bei knapp 6 %.

 

 

Frage 6: Die von der Verwaltung angestrebten Regelungen zum Ausschluss von Zweitwohnsitzen im städtebaulichen Vertrag zum o. a. Bebauungsplan wurden u. a. kritisiert, da sie für Verkäufer:innen, Vermieter:innen und Erb:innen kaum effektiv zu kontrollieren, aber mit hohen Pönalen versehen waren. Wie vergleichen sich die von der Verwaltung angestrebten Regelungen mit denen in anderen deutschen (Groß-)Städten?

 

Das Vorgehen wird mit dem Vorgehen in den Gebieten in Travemünde, in welchen auf Wunsch der Politik Zweitwohnsitze ausgeschlossen wurden (vier Bestands-Wohngebiete, NTS und Pommernzentrum) verglichen.

Die LEG als erster Entwickler der NTS wurde im Bauausschuss aufgefordert, die Ausschlussmöglichkeiten von Zweitwohnsitzen rechtlich zu prüfen. Der von der LEG beauftragte Rechtsanwalt hat als geeignetes Instrument die grundbuchliche Sicherung ermittelt und hierbei Bezug auf die Prüfung dieses Instruments auf der Insel Sylt genommen. In der Zwischenzeit wurde auf Sylt bei einem uns bekannten Bebauungsplanverfahren der Vorhabenträger verpflichtet eine Dienstbarkeit mit erster Rangstelle in das Grundbuch einzutragen, dass die Grundstücke nur durch Personen mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt auf Sylt oder durch für mindestens fünf Monate pro Jahr in Sylter Betrieben arbeitende Personen genutzt werden dürfen.

Die Regelungen in anderen (Groß-)Städten bei der Neuentwicklung von Wohnquartieren wurden nicht recherchiert.

 

Mit dem beschriebenen Vorgehen werden in Lübeck nur neu zu entwickelnde Wohngebiete mit der Verpflichtung zur Erstwohnsitznahme belegt. Es erfolgt somit kein Eingriff in bestehendes Eigentum, die jeweiligen Käufer:innen erwerben das Wohneigentum in Kenntnis dieser Auflagen. Bei den vier B-Plänen für die vorhandenen Wohnquartiere in Travemünde wurde entsprechend für genutzte Nebenwohnungen Bestandsschutz auch für nachfolgende Bewohner:innen geregelt.

 

Zu den v. g. vier B-Plangebieten gibt es durchaus Anfragen, die wir entsprechend rückmelden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Regelungen befolgt werden. Grundsätzlich sind Eigentümer zur Erfüllung von Dienstbarkeiten verpflichtet. Eine Kontrolle würde bei Vorliegen eines begründeten Verdachts des Verstoßes gegen die Grunddienstbarkeit erfolgen. Die Stadt hat als Begünstigte der Grunddienstbarkeit einen Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung fortdauernder Verstöße gegenüber dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Anspruch kann auch klageweise durchgesetzt werden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    20.05.2025 - Hauptausschuss
    Ö 3.2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
 

Ö 6.1.2  
Antwort auf Anfrage des AM Kristin Blankenburg (SPD): Kita für den Bebauungsplan 05.49.00- Marie-Juchacz-Weg
VO/2025/14066  
Ö 6.1.3  
Antworten auf Anfragen aus dem Bauausschuss zu den Bahnschranken in der Ratzeburger Allee
VO/2025/14141  
Ö 6.1.4  
Antwort zum Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zur Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
2025/13975-01-01  
Ö 6.1.5  
Antwort zur Anfrage des AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU) zur Problematik Zweckentfremdung nach §3 Abs. 1 Nr. 4 - Leerstand über 6 Monate
2025/13975-02-01  
Ö 6.1.6  
Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Sperrung Straße Heiweg    
Ö 6.1.7  
Antwort auf die Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Blitzerdaten Geoportal    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Ulrich Pluschkell: Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe)
VO/2025/14220  
Ö 6.2.2  
Anfrage AM Ulrich Pluschkell: Verkehrsberuhigung Hansering
VO/2025/14221  
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion) zu: Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde
VO/2025/14121-01  
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Blankenburg (SPD): Zuständigkeit Schwimmbäder    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fertigstellung B-Plan Bahnhaltepunkt Moisling    
Ö 6.2.6  
Anfrage des AM Kohlfaerber (SPD): Anschluss Promenade Travemünde    
Ö 6.2.7  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzung von Dalben    
Ö 6.2.8  
Anfrage des AM Wisotzki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zebrastreifen in Israelsdorf    
Ö 6.2.9  
Anfrage des AM Mauritz (CDU): Beschlusslagen zu Travemünde    
Ö 6.2.10  
Anfrage des AM Stolzenberg (Die Fraktion): Alternativen zum Korridor Kücknitz    
Ö 6.2.11  
Anfrage des AM Ingwersen (CDU): Sachstand VEP    
Ö 6.2.12  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Außenanlagen Jürgen-Wullenwever-Straße    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4     Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.000.1): Roads Permit    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Straßensanierungsverfahren    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Auswirkungen Sperrung Mühlentorbrücke auf den Knoten Berliner Platz    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen (Aus der Bürgerschaft überwiesen an den Bau- und Wirtschaftsausschuss/KBT mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2021/10558-12  
Ö 7.2  
Fraktion LINKE & GAL, Antrag zu: Zwischenbericht zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof (Überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13000-01  
Ö 7.3  
AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Benennung des Bahnhofvorplatzes in Travemünde in "Wendelborn-Platz"
VO/2025/14142  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2025      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Anfrage des AM (Detlev Stolzenberg): Bauvoranfrage für den Neubau von zwei EFH's in der Sonnenau 15      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse