Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 18.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
TOP 3.3.2_Antwort zu Anfrage VO13968_LaPo_Anlage

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2025
SI/2025/802  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Ausschusssitzung am 13.05.2025    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Zero Waste - Vorstellung Frau Jana Sperlich    
Ö 3.2.2  
Enthält Anlagen
Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung    
Ö 3.2.3  
Abberufung der Bereichsleitung UNV und Wiederbesetzung    
Ö 3.2.4  
Sachstand zur Katzenschutzverordnung    
Ö 3.2.5  
Feinstaubproduktion 31.12.2024 - Ergebnisse der Messstation Moislinger Allee    
Ö 3.2.6  
Sachstand "Meeresschutzstadt"    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Enthält Anlagen
Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Entwicklung rechtsextremistischer Straftaten, Hasskriminalität und frauenfeindlicher Straftaten in Lübeck
VO/2025/14010  
Ö 3.3.2  
Enthält Anlagen
AM Katja Mentz (GAL): Anfrage zu Queerfeindlichkeit, Prävention und Schutz
VO/2025/13968  
Ö 3.3.3  
Enthält Anlagen
AM Andreas Zander (CDU): Fragen zur Migration in Lübeck
VO/2025/13981  
Ö 3.3.4  
AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg
VO/2025/13961  
Ö 3.3.5  
Mündliche Frage von AM Zahn zum Jahresbericht 2024 des Kommunalen Ordnungsdiensts VO/2025/13974    
Ö 3.3.6  
Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zu VO/2024/13799: Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024
VO/2024/13799-02  
Ö 3.3.7  
Antwort auf Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zu VO/2024/13799: Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024
2024/13799-02-01  
Ö 3.3.8  
Antwort auf Anfrage AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg
VO/2025/13961-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Wie viele Anzeigen /Meldungen zu falsch geparkten Pkw, Wohnwagen, Wohnmobilen und Lieferfahrzeugen sind in den letzten zwölf Monaten im Stadtteil Kücknitz im Bereich Rangenberg und den angrenzenden Straßen wie Kücknitzer Scheide, Geleitweg, Moränenweg und Siemser Mühlenweg von Bürger*innen bei der Hansestadt Lübeck (z.B. Bußgeldstelle) oder bei der Polizei eingegangen? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)

 

Antwort zu 1.:

Seitens des Ordnungsamtes ist eine Auswertung nach Stadtteilen in der Fachanwendung WiNOWiG nicht möglich. Für das Jahr 2024 sind bei der Bußgeldstelle für die benannten Einzelstraßen insgesamt 42 Verfahren im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) erfasst. Seitens der Polizei liegen keine Erkenntnisse/ Hinweise oder Anzeigen von Bürger:innen im Sinne der Frage vor. Dem Ordnungsamt liegen derzeit auch keine Informationen seitens der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei vor, dass es sich bei den benannten Straßen um Gefahrenschwerpunkte handelt, die einer besonderen verkehrlichen Überwachung bedürfen. Eine Kontrolle erfolgte daher in diesem Bereich bislang ohne Schwerpunkt.

 

Hinweise und Anzeigen,  dass in dem Wohngebiet, vorrangig im Bereich Kücknitzer Scheide, Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sein könnten, liegen derzeit nur von einer Einzelperson vor. Diese Hinweise gingen über verschiedene Kanäle und in verschiedenen Bereichen ein. Soweit der Bußgeldstelle konkrete Privatanzeigen zugegangen sind, wurden die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen des Opportunitätsprinzips geprüft. In weiten Teilen waren die vorgelegten privaten Bilder aus einer Dashcam aufgrund mangelhafter Bildqualität und Verstößen gegen das Datenschutzrecht rechtlich nicht verwertbar und eine Ordnungswidrigkeit daher nicht in dem gebotenen Maß beweisbar, so dass hieraus überwiegend keine Verfahren eingeleitet werden konnten.

 

 

 

2. Wie zeitnah wurde vonseiten der Hansestadt Lübeck oder der Polizei auf derartige Meldungen reagiert?

 

Antwort zu 2.:

Hinweisen aus der Bevölkerung auf rechtswidrige Parkzustände wird unter Berücksichtigung des allgemeinen Einsatzaufkommens, der geschilderten Problematik, der grundsätzlichen Lagebewertung bestimmter Gebiete sowie der personellen Verfügbarkeit nachgegangen. Bestimmte Reaktionsfristen sind nicht normiert, da zu viele Variablen zu berücksichtigen sind. Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

3. Wie oft wurden die gemeldeten Bereiche innerhalb der letzten zwölf Monate kontrolliert?
In wie vielen Fällen wurde Bußgeld für Parken auf dem Gehweg verhängt?

In wie vielen Fällen wurde eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen?
 

 

Antwort zu 3.:

Reine Standardkontrollen werden statistisch nicht erfasst. Gezielte Schwerpunktkontrollen zu falsch geparkten Fahrzeugen fanden durch die Polizei nicht statt, da ein solcher Schwerpunkt nicht vorlag. Aus der Ordnungswidrigkeitenstatistik der Polizei geht hervor, dass durch die Polizeistation Kücknitz im Jahr 2024 insgesamt 159 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Falschparkens eingeleitet wurden. Welcher Verstoß dabei jeweils konkret zu Grunde lag und wo die Begehungsorte waren, geht daraus nicht hervor.

 

 

 

4. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt / die Polizei ergriffen, um die gemeldeten Verstöße (insbesondere das unerlaubte Parken auf Gehwegen) zu ahnden und zu unterbinden.?

4. a) Falls nichts dagegen unternommen wurde, das unerlaubte Parken auf Gehwegen zu unterbinden, warum nicht?

 

 Antwort zu 4./4a):

Das Einschreiten des Ordnungsamtes unterliegt dem Opportunitätsprinzip, sodass nicht jeder Verstoß zwangsläufig geahndet werden muss. Das Ordnungsamt bemüht sich gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde um eine bessere Kommunikation von bestehenden Parkregeln sowie konkreten quartiersspezifischen Informationen über die Internetseite www.luebeck.de/parkregeln. Die Situationen das Falschparken betreffend werden individuell beurteilt und beinhalten eine Vielzahl zu berücksichtigender Aspekte.

Grundsätzlich wird abgestuft vorgegangen. Im Idealfall erfolgt zunächst eine Analyse der Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort. Wird in diesem Rahmen die Notwendigkeit einer Intervention erkannt, erfolgt diese je nach Gefährdungsgrad entweder sofort oder mit etwas Vorlauf, um über die vorgenannte Internetseite oder mittels Pressemitteilung die Bevölkerung zu informieren. Das Ziel ist, rechtmäßiges Verhalten im ruhenden Verkehr ohne Sanktionierung zu erreichen. Gelingt dies nicht, erfolgen Sanktionierungen nach dem bestehenden Bußgeldkatalog. Das Treffen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie Abschleppvorgängen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Gefahr und der örtlichen Gegebenheiten beurteilt.

Die Polizei geht im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich Hinweisen zu Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge unverzüglich nach.

Ordnungsamt und Polizei arbeiten in dieser  Thematik eng zusammen.

 

 

5. Welche Regelungen gelten für Mitarbeitende des Ordnungsamtes, wenn sie Kontrollen in ihrem eigenen Wohngebiet durchführen? Welche Maßnahmen werden getroffen, um mögliche Befangenheiten zu vermeiden?

 

Antwort zu 5.:

Die Mitarbeiter:innen nehmen eine individuelle Beurteilung der Deliktsschwere und einer möglichen daraus resultierenden Gefahr vor und ergreifen daraufhin die verhältnismäßigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine besondere Prävention hinsichtlich Befangenheit ist nicht erforderlich, da aufgrund der organisatorischen Struktur kein Gebiet in der exklusiven Zuständigkeit einzelner Mitarbeiter:innen liegt, sondern jederzeit durch jede hier beschäftigte Person dort Kontrollen durchgeführt werden können und bei entsprechender Auftragslage auch durchgeführt werden müssen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des § 81 Landesverwaltungsgesetz.


 

6. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung in dem Wohngebiet Rangenberg dauerhaft zu verbessern?

 

Antwort zu 6.:

Die von hier aus erkannte Gefährdungslage gebietet keine übereilten Maßnahmen, sodass im nächsten Schritt eine Befassung mit dem Quartier auf der Internetseite www.luebeck.de/parkregeln beabsichtigt ist und in der Folge dann eine Intensivierung der Sanktionierungen beabsichtigt ist. Im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde ist zu klären, ob eine Verbesserung der Beschilderung vor Ort ggf. notwendig und hilfreich ist, um rechtskonformes Parken zu fördern.

 


 

   
    18.03.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 3.3.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Antwort:

1. Wie viele Anzeigen /Meldungen zu falsch geparkten Pkw, Wohnwagen, Wohnmobilen und Lieferfahrzeugen sind in den letzten zwölf Monaten im Stadtteil Kücknitz im Bereich Rangenberg und den angrenzenden Straßen wie Kücknitzer Scheide, Geleitweg, Moränenweg und Siemser Mühlenweg von Bürger*innen bei der Hansestadt Lübeck (z.B. Bußgeldstelle) oder bei der Polizei eingegangen? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)

 

Antwort zu 1.:

Seitens des Ordnungsamtes ist eine Auswertung nach Stadtteilen in der Fachanwendung WiNOWiG nicht möglich. Für das Jahr 2024 sind bei der Bußgeldstelle für die benannten Einzelstraßen insgesamt 42 Verfahren im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) erfasst. Seitens der Polizei liegen keine Erkenntnisse/ Hinweise oder Anzeigen von Bürger:innen im Sinne der Frage vor. Dem Ordnungsamt liegen derzeit auch keine Informationen seitens der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei vor, dass es sich bei den benannten Straßen um Gefahrenschwerpunkte handelt, die einer besonderen verkehrlichen Überwachung bedürfen. Eine Kontrolle erfolgte daher in diesem Bereich bislang ohne Schwerpunkt.

 

Hinweise und Anzeigen,  dass in dem Wohngebiet, vorrangig im Bereich Kücknitzer Scheide, Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sein könnten, liegen derzeit nur von einer Einzelperson vor. Diese Hinweise gingen über verschiedene Kanäle und in verschiedenen Bereichen ein. Soweit der Bußgeldstelle konkrete Privatanzeigen zugegangen sind, wurden die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen des Opportunitätsprinzips geprüft. In weiten Teilen waren die vorgelegten privaten Bilder aus einer Dashcam aufgrund mangelhafter Bildqualität und Verstößen gegen das Datenschutzrecht rechtlich nicht verwertbar und eine Ordnungswidrigkeit daher nicht in dem gebotenen Maß beweisbar, so dass hieraus überwiegend keine Verfahren eingeleitet werden konnten.

 

 

 

2. Wie zeitnah wurde vonseiten der Hansestadt Lübeck oder der Polizei auf derartige Meldungen reagiert?

 

Antwort zu 2.:

Hinweisen aus der Bevölkerung auf rechtswidrige Parkzustände wird unter Berücksichtigung des allgemeinen Einsatzaufkommens, der geschilderten Problematik, der grundsätzlichen Lagebewertung bestimmter Gebiete sowie der personellen Verfügbarkeit nachgegangen. Bestimmte Reaktionsfristen sind nicht normiert, da zu viele Variablen zu berücksichtigen sind. Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

3. Wie oft wurden die gemeldeten Bereiche innerhalb der letzten zwölf Monate kontrolliert?
In wie vielen Fällen wurde Bußgeld für Parken auf dem Gehweg verhängt?

In wie vielen Fällen wurde eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen?
 

 

Antwort zu 3.:

Reine Standardkontrollen werden statistisch nicht erfasst. Gezielte Schwerpunktkontrollen zu falsch geparkten Fahrzeugen fanden durch die Polizei nicht statt, da ein solcher Schwerpunkt nicht vorlag. Aus der Ordnungswidrigkeitenstatistik der Polizei geht hervor, dass durch die Polizeistation Kücknitz im Jahr 2024 insgesamt 159 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Falschparkens eingeleitet wurden. Welcher Verstoß dabei jeweils konkret zu Grunde lag und wo die Begehungsorte waren, geht daraus nicht hervor.

 

 

 

4. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt / die Polizei ergriffen, um die gemeldeten Verstöße (insbesondere das unerlaubte Parken auf Gehwegen) zu ahnden und zu unterbinden.?

4. a) Falls nichts dagegen unternommen wurde, das unerlaubte Parken auf Gehwegen zu unterbinden, warum nicht?

 

 Antwort zu 4./4a):

Das Einschreiten des Ordnungsamtes unterliegt dem Opportunitätsprinzip, sodass nicht jeder Verstoß zwangsläufig geahndet werden muss. Das Ordnungsamt bemüht sich gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde um eine bessere Kommunikation von bestehenden Parkregeln sowie konkreten quartiersspezifischen Informationen über die Internetseite www.luebeck.de/parkregeln. Die Situationen das Falschparken betreffend werden individuell beurteilt und beinhalten eine Vielzahl zu berücksichtigender Aspekte.

Grundsätzlich wird abgestuft vorgegangen. Im Idealfall erfolgt zunächst eine Analyse der Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort. Wird in diesem Rahmen die Notwendigkeit einer Intervention erkannt, erfolgt diese je nach Gefährdungsgrad entweder sofort oder mit etwas Vorlauf, um über die vorgenannte Internetseite oder mittels Pressemitteilung die Bevölkerung zu informieren. Das Ziel ist, rechtmäßiges Verhalten im ruhenden Verkehr ohne Sanktionierung zu erreichen. Gelingt dies nicht, erfolgen Sanktionierungen nach dem bestehenden Bußgeldkatalog. Das Treffen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie Abschleppvorgängen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Gefahr und der örtlichen Gegebenheiten beurteilt.

Die Polizei geht im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich Hinweisen zu Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge unverzüglich nach.

Ordnungsamt und Polizei arbeiten in dieser  Thematik eng zusammen.

 

 

5. Welche Regelungen gelten für Mitarbeitende des Ordnungsamtes, wenn sie Kontrollen in ihrem eigenen Wohngebiet durchführen? Welche Maßnahmen werden getroffen, um mögliche Befangenheiten zu vermeiden?

 

Antwort zu 5.:

Die Mitarbeiter:innen nehmen eine individuelle Beurteilung der Deliktsschwere und einer möglichen daraus resultierenden Gefahr vor und ergreifen daraufhin die verhältnismäßigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine besondere Prävention hinsichtlich Befangenheit ist nicht erforderlich, da aufgrund der organisatorischen Struktur kein Gebiet in der exklusiven Zuständigkeit einzelner Mitarbeiter:innen liegt, sondern jederzeit durch jede hier beschäftigte Person dort Kontrollen durchgeführt werden können und bei entsprechender Auftragslage auch durchgeführt werden müssen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des § 81 Landesverwaltungsgesetz.


 

6. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung in dem Wohngebiet Rangenberg dauerhaft zu verbessern?

 

Antwort zu 6.:

Die von hier aus erkannte Gefährdungslage gebietet keine übereilten Maßnahmen, sodass im nächsten Schritt eine Befassung mit dem Quartier auf der Internetseite www.luebeck.de/parkregeln beabsichtigt ist und in der Folge dann eine Intensivierung der Sanktionierungen beabsichtigt ist. Im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde ist zu klären, ob eine Verbesserung der Beschilderung vor Ort ggf. notwendig und hilfreich ist, um rechtskonformes Parken zu fördern.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.
 

Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung)
Enthält Anlagen
VO/2025/13914  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität
VO/2025/14000-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Kriminalstatistik Lübeck 2024    
Ö 8.2  
mündliche Anfrage AM Reclam - Feuerwerk zu Silvester    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2025      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Beschaffungsfreigabe für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 der Freiwilligen Feuerwehr      
N 15     Verschiedenes      
N 15.1     Beschaffungsfreigaben für die Feuerwehr      
N 15.2     mündliche Sachstandsanfrage AM Mauritz zu VO/2023/12218      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich TOP 3.3.2_Antwort zu Anfrage VO13968_LaPo_Anlage (199 KB)