Tagesordnung - 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Bearbeitungsstand der Klimaanpassungsmaßnahmen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2024
SI/2024/641  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Enthält Anlagen
Vorstellung Klimapfad der TRAVE (erfolgt durch die Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH)    
Ö 3.2.2  
Verabschiedung J. Baeskow, Stadtwald    
Ö 3.2.3  
Masterplan Klimaschutz (MAKS) und Kommunale Wärmeplanung (KWP)    
Ö 3.2.4  
Anpassung an den Klimawandel    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
AT Anfrage AM Katja Mentz (GAL): Hochwasser(schutz) auf dem Priwall und entlang der Trave
VO/2024/12905-01  
Ö 3.4.2  
Anfrage AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Rückfragen zu den Bauernverband-Demonstrationen in Lübeck
VO/2024/12926  
Ö 3.4.3  
Anfrage von AM Katja Mentz (GAL): Lübecker Ausländerbehörde
VO/2024/12984  
Ö 3.4.4  
Enthält Anlagen
Anfrage des AM Frank Zahn zum "Autotauchgang" Hafen
VO/2024/13003  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Am Freitag, den 19. Januar 2024 wurde  ein Kfz. auf der Nördlichen Wallhalb-insel vermutlich  versehentlich im Travewasser des Hafens versenkt. Gem. einer Presseberichterstattung rückte die alarmierte Polizei wieder ab, weil es sich nur um einen Sachschaden handelte, also kein Menschenleben bedroht war.

Scheinbar verneinte auch die Feuerwehr Lübeck die Bergung des FZ, da zu dem Zeitpunkt sichtbar kein Benzin oder Öl austrat.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  

- 1) Besteht nicht immer eine Gefahr für die Natur und Umwelt wenn sich ein  

                          mit Öl und Benzin bestücktes KFZ. im Wasser befindet?

 

- 2)   Warum wurde nach dem Schadenseintritt der wasserseitige Uferbereich nicht   

       gekennzeichnet und für den Schiffsverkehr gesperrt (unwissende, anlegende 

       oder vorbeifahrende Schiffe hätten sich und das Fahrzeug beschädigen

       nnen)?

 

- 3)  Warum wurde das versenkte Kfz. nicht sofort, z.B. durch den Einsatz der

       Feuerwehrtaucher:innen, zumindestes gekennzeichnet und gesichert?

 

- 4)    Wer war seitens der Verwaltung für eine Schadensabwendung zuständig und 

        kam  der Bereitschaftsdienst des UNV (Gefahrenabwehrgruppe bei Unfällen 

        mit wassergefärdenen Stoffen) zum Einsatz um zuständigkeitshalber das

        Fahrzeug sofort bergen zu lassen (u.a. Gewässerschutz)?

 

- 5)  In welchen zeitlichen Abständen wurde die Unglücksstelle kontrolliert und

       wer tat dieses mit welchem Ergebnis?

 

Fazit:        Leider entsteht der Eindruck, dass hier nicht wie gewohnt professionell bei der

               Beseitigung des Schadensereignisses agiert wurde.

      Nach ersten Erkenntnissen hat „beck Glück gehabt“ und uns ist eine große 

                Gewässerverunreinigung erspart geblieben.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    20.02.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 3.4.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Am Freitag, den 19. Januar 2024 wurde ein Kfz. auf der Nördlichen Wallhalb-insel vermutlich versehentlich im Travewasser des Hafens versenkt. Gem. einer Presseberichterstattung rückte die alarmierte Polizei wieder ab, weil es sich nur um einen Sachschaden handelte, also kein Menschenleben bedroht war. Scheinbar verneinte auch die Feuerwehr Lübeck die Bergung des FZ, da zu dem Zeitpunkt sichtbar kein Benzin oder Öl austrat.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1)                 Besteht nicht immer eine Gefahr für die Natur und Umwelt wenn sich
ein mit Öl und Benzin bestücktes KFZ. im Wasser befindet?

 

2)                 Warum wurde nach dem Schadenseintritt der wasserseitige Uferbereich nicht
gekennzeichnet und für den Schiffsverkehr gesperrt (unwissende, anlegende
oder vorbeifahrende Schiffe hätten sich und das Fahrzeug beschädigen können)?

 

3)                 Warum wurde das versenkte Kfz. nicht sofort, z.B. durch den Einsatz der
Feuerwehrtaucher:innen zumindestes gekennzeichnet und gesichert?
 

4)                 Wer war seitens der Verwaltung für eine Schadensabwendung zuständig und kam  der Bereitschaftsdienst des UNV (Gefahrenabwehrgruppe bei Unfällen mit
wassergefärdenen Stoffen) zum Einsatz um zuständigkeitshalber das Fahrzeug sofort bergen zu lassen (u.a. Gewässerschutz)?

 

5)                 In welchen zeitlichen Abständen wurde die Unglücksstelle kontrolliert und
wer tat dieses mit welchem Ergebnis?

6)                  

Fazit: Leider entsteht der Eindruck, dass hier nicht wie gewohnt professionell bei der
Beseitigung des Schadensereignisses agiert wurde. Nach ersten Erkenntnissen hat
„Lübeck Glück gehabt“ und uns ist eine große Gewässerverunreinigung erspart geblieben.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort -Sachstand Autotauchgang (51 KB)    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Erweiterung der Öffnungszeiten"
VO/2023/12823  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Freigabe zur Teilnahme an letzter Ausschreibung zum Programm "Interreg Baltic Sea Region 2021 - 2027"
Enthält Anlagen
VO/2024/12920  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Lübeck wird Meeresschutzstadt (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12459  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag von AM Katja Mentz (GAL): Fachgerechte Entsorgung des Mülls auf dem ehemaligen Kleingartengeländes Neuhof und Umgebung
VO/2024/12992  
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 8.1  
Sachstand Leitstelle    
Ö 8.2  
Jugendkriminalität    
Ö 8.3  
Nachfolge Leitung Polizeidirektion    
Ö 8.4  
Vorkommnisse am Behaimring    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2024      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Aufbau eines Telenotarztsystems im Rettungsdienst      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bearbeitungsstand der Klimaanpassungsmaßnahmen (1019 KB)