Auszug - Anfrage des AM Frank Zahn zum "Autotauchgang" Hafen  

4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 3.4.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13003 Anfrage des AM Frank Zahn zum "Autotauchgang" Hafen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Hinsen erläutert, es sei unverzüglich geklärt worden, dass keine Schadstoffe aus dem Auto auslaufen. Die Rufbereitschaft sei sofort vor Ort gewesen und der Fahrzeug-Eigentümer sei ermittelt worden. Ein genauer Ablauf wird zum Protokoll gegeben

.


Anfrage:

Am Freitag, den 19. Januar 2024 wurde ein Kfz. auf der Nördlichen Wallhalb-insel vermutlich versehentlich im Travewasser des Hafens versenkt. Gem. einer Presseberichterstattung rückte die alarmierte Polizei wieder ab, weil es sich nur um einen Sachschaden handelte, also kein Menschenleben bedroht war. Scheinbar verneinte auch die Feuerwehr Lübeck die Bergung des FZ, da zu dem Zeitpunkt sichtbar kein Benzin oder Öl austrat.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1)                 Besteht nicht immer eine Gefahr für die Natur und Umwelt wenn sich
ein mit Öl und Benzin bestücktes KFZ. im Wasser befindet?

 

2)                 Warum wurde nach dem Schadenseintritt der wasserseitige Uferbereich nicht
gekennzeichnet und für den Schiffsverkehr gesperrt (unwissende, anlegende
oder vorbeifahrende Schiffe hätten sich und das Fahrzeug beschädigen können)?

 

3)                 Warum wurde das versenkte Kfz. nicht sofort, z.B. durch den Einsatz der
Feuerwehrtaucher:innen zumindestes gekennzeichnet und gesichert?
 

4)                 Wer war seitens der Verwaltung für eine Schadensabwendung zuständig und kam  der Bereitschaftsdienst des UNV (Gefahrenabwehrgruppe bei Unfällen mit
wassergefärdenen Stoffen) zum Einsatz um zuständigkeitshalber das Fahrzeug sofort bergen zu lassen (u.a. Gewässerschutz)?

 

5)                 In welchen zeitlichen Abständen wurde die Unglücksstelle kontrolliert und
wer tat dieses mit welchem Ergebnis?

6)                  

Fazit: Leider entsteht der Eindruck, dass hier nicht wie gewohnt professionell bei der
Beseitigung des Schadensereignisses agiert wurde. Nach ersten Erkenntnissen hat
„Lübeck Glück gehabt“ und uns ist eine große Gewässerverunreinigung erspart geblieben.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort -Sachstand Autotauchgang (51 KB)