Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 01.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2023
SI/2023/410  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen    
Ö 4.1.1  
Mitteilungen der Senatorin    
Ö 4.1.2  
Mündliche Mitteilungen der Jugendhilfeplanung    
Ö 4.2  
Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung"
VO/2023/12747  
Ö 4.2.1  
Antwort zur Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung" (VO/2023/12747)
VO/2023/12707-01  
Ö 4.3  
Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita
VO/2023/12714  
Ö 4.3.1  
Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita (VO/2023/12714)
VO/2023/12714-01  
Ö 4.4  
Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen
VO/2023/12827  
Ö 4.4.1  
Antwort auf Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen (VO/2023/12827)
VO/2023/12827-01  
Ö 4.5  
Anfrage des AM Benecke-Benbouabdellah zu den Themen Reduzierung Schließzeiten im Ganztag, Bezuschussung Verpflegungskosten im Ganztag, personelle Situation in städtischen Kitas
VO/2023/12743  
Ö 4.5.1  
Antwort auf Anfrage des AM Benecke-Benbouabdellah zu den Themen Reduzierung Schließzeiten im Ganztag, Bezuschussung Verpflegungskosten im Ganztag, personelle Situation in städtischen Kitas (VO/2023/12743)
VO/2023/12743-01  
Ö 4.6  
Anfrage des AM Mandy Schellbach: Sachstandsanfrage zum Kompetenzteam Inklusion, zu inklusiven Sport- und Freizeitmöglichkeiten und zur Evaluation des Sommerferienangebotes von Mixed Pickles
VO/2023/12737  
Ö 4.6.1  
Anfrage des AM Mandy Schellbach: Sachstandsanfrage zum Kompetenzteam Inklusion, zu inklusiven Sport- und Freizeitmöglichkeiten und zur Evaluation des Sommerferienangebotes von Mixed Pickles (VO/2023/12737)
Enthält Anlagen
VO/2023/12737-01  
Ö 4.7  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur JugendApp
VO/2024/12906  
Ö 4.8  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zu KiTa-Budgetverträgen
VO/2024/12907  
Ö 4.9  
AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): PiA - praxisintegrierte Erzieher*Innenausbildung
VO/2024/12949  
Ö 4.10  
AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung
VO/2024/12950  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht: Vorstellung Initiative Inklusion und Umfrageergebnisse ElternSTIMME    
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Bericht zum Fachtag der AG 78 "All Inclusive?! Auf dem Weg zur inklusiven Jugendhilfe" (Oktober 2023)
Enthält Anlagen
VO/2023/12825  
Ö 5.3  
Kompetenzteam Inklusion - Sachstandsbericht 31.12.2023
Enthält Anlagen
VO/2023/12217  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Berufung von stellvertretenden, beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung
VO/2024/12884  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Unabhängige-Volt-Partei, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Elternvertretung Ganztag an Schule / Betreute Grundschule (Überweisung in den Jugendhilfeausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12319  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Vereinfachung/Digitalisierung der Antragstellung auf Geschwisterermäßigung
VO/2024/12889  
Ö 8.1.1  
Ergänzungsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu VO/2024/12889 Vereinfachung/Digitalisierung der Antragstellung auf Geschwisterermäßigung
VO/2024/12889-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Ursprungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2024 die digitale Antragstellung für die Geschwisterermäßigung zu etablieren. Zukünftig soll es also Eltern, die mehr als ein Kind in der Betreuung in einer KiTa oder Schule haben, möglich sein, die Beantragung zur finanziellen Entlastung per Online-Antragstellung durchzuführen, wie es beispielsweise in Kiel bereits der Fall ist.

 

Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannte Entwicklung der Online-Antragsstellung 

 

- barrierefrei

- In leichter Sprache und

- multilingual 

 

vorzunehmen, so dass die Nutzenden beim Online-Dokument ihre Sprache und/oder leichte Sprache einstellen und den Antrag in ihrer gewählten Sprache angezeigt bekommen.

 

Idealerweise sollte auch die Eingabe der Antragsstellenden in ihrer Sprache und eine automatisierte Übersetzung in die deutsche Sprache für die Verwaltungsmitarbeitenden bei der Antragsbearbeitung möglich sein.
 

   
    01.02.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.1.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Ursprungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2024 die digitale Antragstellung für die Geschwisterermäßigung zu etablieren. Zukünftig soll es also Eltern, die mehr als ein Kind in der Betreuung in einer KiTa oder Schule haben, möglich sein, die Beantragung zur finanziellen Entlastung per Online-Antragstellung durchzuführen, wie es beispielsweise in Kiel bereits der Fall ist.

 

Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannte Entwicklung der Online-Antragsstellung 

 

- barrierefrei

- In leichter Sprache und

- multilingual 

 

vorzunehmen, so dass die Nutzenden beim Online-Dokument ihre Sprache und/oder leichte Sprache einstellen und den Antrag in ihrer gewählten Sprache angezeigt bekommen.

 

Idealerweise sollte auch die Eingabe der Antragsstellenden in ihrer Sprache und eine automatisierte Übersetzung in die deutsche Sprache für die Verwaltungsmitarbeitenden bei der Antragsbearbeitung möglich sein.
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss stimmt dem geänderten (ergänzten) Ergänzungsantrag einstimmig zu.

 

[Anmerkung des Rechtsamtes zur Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses:

In der gewählten verbindlichen Formulierung überschreitet der Beschluss die Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses. Nach § 45 Abs. 1 GO dienen die Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und zur Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Gemäß § 45 Abs. 2 GO bestimmt die Hauptsatzung u.a. das Aufgabengebiet der Ausschüsse. Die Gemeindeverwaltung kann durch die Hauptsatzung den Ausschüssen für denen jeweiliges Aufgabengebiet auch Entscheidungsbefugnisse einräumen (§ 27 Abs. 1 Satz 3 GO). § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung bestimmt, dass sich die den Ausschüssen übertragenen Entscheidungen aus der von der Bürgerschaft erlassenen Zuständigkeitsordnung ergeben. Eine Besonderheit gilt für den Jugendhilfeausschuss dem im Rahmen seines Aufgabengebiets nach § 71 SGB VIII in einem bestimmten Umfang Beschlussrecht zugewiesen ist. Demgemäß wird in der Zuständigkeitsordnung für den Jugendhilfeausschuss auf die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck verwiesen. § 4 Abs. 2 der Satzung regelt in Umsetzung des § 71 SGB VIII, dass der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht hat in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Bürgerschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.

 

Die Beschlussfassung zur digitalen Antragstellung für Geschwisterermäßigung überschreitet diesen Rahmen jedoch. Denn die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen ist keine substantielle Angelegenheit der Jugendhilfe, sondern vorrangig eine Angelegenheit der Verwaltung (ggf. in Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen). Der Beschluss zielt nicht auf die Regelung der Geschwisterermäßigung als solche ab, sondern auf die Digitalisierung des Prozesses der Antragstellung zur Geschwisterermäßigung. Hierzu finden sich weder im SGB VIII noch im JuFöG SH oder im KiTaG SH oder in einem anderen einschlägigen Fachgesetz Regelungen. Die Etablierung von digitalen Verwaltungsabläufen erfolgt im Rahmen der Verwaltungsorganisation bzw. des Verwaltungsmanagements. Entscheidungen hierzu werden (soweit nicht zulässigerweise von der Bürgerschaft vorgegeben) autonom von der Verwaltungsspitze getroffen. Die Fachausschüsse sind nicht berufen, dieses Verwaltungsmanagement durch verbindlichen Vorgaben zu beeinflussen.

 

Danach ist festzustellen, dass mit dem Beschluss rechtswidrig in die der Verwaltung zugewiesene Aufgabenerledigung eingegriffen, wird, soweit man die Formulierung „Die Verwaltung wird beauftragt…“ als verbindlich gemeinte Vorgabe versteht. Da der Vorgang von der Verwaltung, soweit bekannt, ohnehin bereits eingeplant ist und somit zwischen Ausschuss und Verwaltung offenbar grundsätzlich Konsens über die Umsetzung besteht, ist die Einlegung eines Widerspruchs aber nicht unbedingt erforderlich. Es sollte allerdings Konsens darüber bestehen, dass der Antrag als „Bitte“ bzw. „Empfehlung“ an die Verwaltung auszulegen ist. In künftigen Fällen wird darum gebeten, die Zuständigkeiten des Ausschusses zu beachten und die Beschlussanträge entsprechend zu formulieren.]


 

Ö 9  
Verschiedenes