Vorlage - VO/2023/12714-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita (VO/2023/12714)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12714
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schütt, Linda
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
01.02.2024 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita (VO/2023/12714)


Begründung

 

Angesichts der Verzögerung einer Kita-Eröffnung im Stadtteil St. Lorenz Nord wurde eine Anfrage mit mehreren Teilfragen zu diversen Aspekten und Auswirkungen der Verzögerung gestellt, die in Abstimmung mit dem Fachbereich 5 wie folgt beantwortet werden:

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Fachbereich 4 der Stadt Lübeck von dem DRK darüber informiert, dass es zu Verzögerungen bei der Eröffnung der Kita kommt?

 

Zum Zeitpunkt der letzten Bedarfsplanung Anfang 2023 war die Fertigstellung der fünfgruppigen Kita zum Sommer 2023 geplant. Kurz vor dem Eröffnungstermin zeichneten sich Verzögerungen aufgrund baurechtlicher Prozesse ab, die das DRK dem Fachbereich 4 mitteilte. Dieser stand seitdem regelmäßig im Austausch mit dem Fachbereich 5 und dem Kita-Träger und hat sich in einem Ortstermin am 18.08.2023 gemeinsam mit dem Landesjugendamt davon überzeugen können, dass die pädagogisch-fachlichen Vorgaben in der Kita umgesetzt worden sind. Dass der Verzögerung nicht kurzfristig abgeholfen werden kann, hat der Fachbereich 4 am 06.11.2023 erfahren.

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Kreis- und Stadtelternvertretung darüber informiert, dass es zu Verzögerungen bei der Eröffnung der Kita kommt?

 

Der Fachbereich 4 hat zeitgleich mit der Elternvertretung über die längeren Verzögerungen erfahren, insofern konnte keine vorzeitige Information erfolgen.

 

 

  1. Was hat der Träger unternommen, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten?
     

Der Träger hat nach Bekanntwerden der weiteren Verzögerung einen eigenen Architekten beauftragt, die Herstellung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der KiTa zu beschleunigen und eine verlässliche Zeitschiene zu erstellen. Hierfür setzt er verstärkt eigene zeitliche und finanzielle Ressourcen ein. Träger und beide Fachbereiche der Stadtverwaltung arbeiten konstruktiv an einer Lösung. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Kita-Eröffnung Priorität hat.

 

 

  1. Was hat der Fachbereich 4 der Stadt Lübeck an Unterstützungsmöglichkeiten gehabt und nutzen können, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten? 

 

Es handelt sich um baurechtliche Verzögerungen, die nicht im Einflussbereich des Fachbereichs 4 liegen. Der dringende Bedarf an Kitaplätzen wird laufend kommuniziert und ist allen Beteiligten bewusst.


 

  1. Ist das Landesjugendamt in die Vorgänge involviert und informiert und wenn ja, in welcher Form beteiligt und eingebunden? 

 

Das Landesjugendamt ist wie der Fachbereich 4 eingebunden (siehe Antwort zu Frage 1).

 

 

  1. Was sind die Gründe, die zur Verzögerung geführt haben? 

 

Bauliche Abweichungen von Vorgaben des B-Plans, Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung (Wohngebäude) und den beantragten Änderungen zur Errichtung der Kita.

 

 

  1. Wann ist mit der Eröffnung zu rechnen?

 

Träger und Fachbereich 5 stehen in einem konstruktiven Dialog, trotzdem kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Eröffnungsdatum genannt werden. Die Information wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.

 

 

  1. Wie sieht die Situation für die betroffenen 70 Kinder aus, die zum 1. August in der Kita hätten betreut werden sollen? Sind diese ohne Betreuung oder haben sie alternative Betreuungsplätze beim Träger der DRK, einem anderen Kita-Träger oder der Kindertagespflege in Lübeck erhalten können?

 

r die Kinder wurde bisher kein Vertrag geschlossen. Die Familien haben unterschiedliche Lösungen gefunden, mit der Situation umzugehen (u.a. auch andere Kitas, Kindertagespflegepersonen, Betreuung in der Familie). Der Familienservice der Hansestadt Lübeck und der Verbund Kindertagespflege sind über die Verzögerung informiert und unterstützen die Eltern bei der Kitaplatzsuche, wenn entsprechende Anfragen eingehen.
 

  1. Wenn sich die Eröffnung weiter verzögern sollte und die angemeldeten 70 Kinder dieser Kita bisher keine alternativen Betreuungsplätze erhalten haben: Wie wird deren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sichergestellt?

 

Siehe Antwort auf Frage 8

 

 

  1. Wenn der Rechtsanspruch nicht sichergestellt werden kann: Wer steht in der Verantwortung für die Verdienstausfälle der berufstätigen Eltern aus der Gruppe der 70 Kinder aufzukommen?

 

Die Hansestadt Lübeck als örtlicher Träger.

 

  1. Werden bereits kommunale und Landeszuschüsse für den Betrieb der Kita an den Träger gezahlt und wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis?

 

Im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes werden Zuschüsse an den Träger gezahlt, damit dieser in die Lage versetzt wird, die Kita zu eröffnen. Angesichts der Verzögerungen prüft die Hansestadt Lübeck eventuelle Rückforderungsansprüche.


 


Anlagen

keine

Stammbaum:
VO/2023/12714   Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2023/12714-01   Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita (VO/2023/12714)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich