Vorlage - VO/2023/12714  

Betreff: Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.11.2023 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zurückgestellt   
01.02.2024 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Laut Auskunft des Deutschen Roten Kreuzes konnte die neue Kita in der Schwartauer Alle 139a, die zum 1. August hätte eröffnet werden sollen, bisher nicht eröffnet werden. 

 

Hierzu bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2023 (zunächst mündlich und im Nachgang schriftlich).  

 

Um zeitnah Antworten zu erhalten, wird darum gebeten, gegebenenfalls zunächst nur einzelne Fragen zu beantworten und andere Fragen, deren Beantwortung mehr Zeit erfordert, im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2023 mündlich und im Nachgang schriftlich zu beantworten.  

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Fachbereich 4 der Stadt Lübeck von dem DRK darüber informiert, dass es zu Verzögerungen bei der Eröffnung der Kita kommt?  
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Kreis- und Stadtelternvertretung darüber informiert, dass es zu Verzögerungen bei der Eröffnung der Kita kommt?  
  3. Was hat der Träger unternommen, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten?
  4. Was hat der Fachbereich 4 der Stadt Lübeck an Unterstützungsmöglichkeiten gehabt und nutzen können, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten?  
  5. Ist das Landesjugendamt in die Vorgänge involviert und informiert und wenn ja, in welcher Form beteiligt und eingebunden?   
  6. Was sind die Gründe, die zur Verzögerung geführt haben?  
  7. Wann ist mit der Eröffnung zu rechnen?
  8. Wie sieht die Situation für die betroffenen 70 Kinder aus, die zum 1. August in der Kita hätten betreut werden sollen? Sind diese ohne Betreuung oder haben sie alternative Betreuungsplätze beim Träger der DRK, einem anderen Kita-Träger oder der Kindertagespflege in Lübeck erhalten können?
  9. Wenn sich die Eröffnung weiter verzögern sollte und die angemeldeten 70 Kinder dieser Kita bisher keine alternativen Betreuungsplätze erhalten haben: Wie wird deren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sichergestellt?
  10. Wenn der Rechtsanspruch nicht sichergestellt werden kann: Wer steht in der Verantwortung für die Verdienstausfälle der berufstätigen Eltern aus der Gruppe der 70 Kinder aufzukommen?
  11. Werden bereits kommunale und Landeszuschüsse für den Betrieb der Kita an den Träger gezahlt und wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis?


 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12714   Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2023/12714-01   Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Verzögerung der Öffnung einer Kita (VO/2023/12714)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich