Tagesordnung - 3. Sitzung des Schul- und Sportausschusses  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 21.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:09 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.06.2023
SI/2023/321  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.07.2023
SI/2023/322  
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung/ Anfragen / Antworten    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Lübecker Schwimmbäder - Jahresabschluss 2022    
Ö 3.1.2  
Kurzbericht Freibadsaison    
Ö 3.1.3  
Aktuelles zur Sportbadsanierung    
Ö 3.2  
Anfragen    
Ö 3.2.1  
Stellvertr. AM Andreas Müller (LINKE), Anfrage zu Schulkindbetreuung
VO/2023/12587  
Ö 3.2.2  
Kostenübernahme für schulinterne Veranstaltungen    
Ö 3.3  
Antworten    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Personalausstattung der Schulsekretariate
Enthält Anlagen
VO/2023/12378  
Ö 4.2  
Quartalsbericht I/2023 und II/2023 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2023/12444  
Ö 4.3  
Schulentwicklungsplanung Gemeinschaftsschulen und Gymnasien
Enthält Anlagen
VO/2023/12318  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2023/12361  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Dringlichkeitsantrag BM Zahn: Masterplan Schulimmobilien (Überweisung in den Ausschuss für Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12084  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts- Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres- Masterplan Schulimmobilien vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude bis zum Jahr 2033 zu sanieren.

 

Inhaltlich ist darzustellen:

  1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
  2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als“ Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
  3. Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können.
  4. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
  5. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie die Beschlüsse VO/2022/10792 und VO/2022/11548 sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 


 

   
    30.03.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.27 - zurückgestellt
   

 

 

   
    29.06.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 17.5 - zurückgestellt
   

 

 

   
    31.08.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.6 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 


 

   
    21.09.2023 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts- Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres- Masterplan Schulimmobilien vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude bis zum Jahr 2033 zu sanieren.

 

Inhaltlich ist darzustellen:

  1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
  2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als“ Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
  3. Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können.
  4. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
  5. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie die Beschlüsse VO/2022/10792 und VO/2022/11548 sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

Ö 6.1.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2023/12084 Dringlichkeitsantrag BM Zahn: Masterplan Schulimmobilien (Überweisung in den Ausschuss für Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12084-01  
Ö 6.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen & Fraktion 21: Dringlichkeitsantrag Denkmalschutz und Denkmalpflege an Schulen (Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege (federf.) und den Ausschuss für Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12091  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des stellvertretenden Ausschussmitglieds Katja Mentz (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort
VO/2023/12199  
Ö 7.2  
LINKE & GAL: Antrag zu BM Zahn: Masterplan Schulimmobilien
VO/2023/12084-02  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Sachstandsbericht Sporthalle Falkenwiese      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse