Vorlage - VO/2023/12199  

Betreff: Antrag des stellvertretenden Ausschussmitglieds Katja Mentz (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss
22.06.2023 
31. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zurückgestellt   
21.09.2023 
3. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zurückgestellt   
16.11.2023 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss) zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt der Bürgerschaft:

Alle rgerschaftsbeschlüsse, die die Betreuung von Kindern in der kitagesetzlich geregelten Kindertagesbetreuung - somit auch Kita-Hortkinder - betreffen, sind ebenfalls auf die Schulkinderbetreuung an den Schulstandorten in Lübeck anzuwenden, sofern das Schulgesetz Schleswig-Holstein dem nicht entgegensteht.

 

Dies gilt für bisher erfolgte Beschlüsse der Jahre 2022, 2023 als auch für kommende Beschlüsse.
 


Begründung

1)      2018 erfolgte der Bürgerschaftsbeschluss in Lübeck, Kita-Hortstandards im Ganztag an Schule einzuführen. Wenn es, dem folgend, Verbesserungen für Kita-Hort-Kinder in Lübeck gibt, wie beispielsweise durch die beschlossene Subventionierung der Verpflegungskosten in den Kitas, so müssen diese unter Bezugnahme auf den Beschluss von 2018 ebenfalls für alle Kinder im Ganztag an Schule in Lübeck gelten.

2)      2020 wurde die Geschwisterermäßigung für Betreuungsbeiträge, die für Kita-Kinder und somit auch die Kita-Hortkinder nach dem Kitagesetz (KitaG) gelten, im Sinne der Gleichbehandlung aller betreuten Grundschulkinder auch für die Kinder im Ganztag an Schule beschlossen, für die das Schulgesetz (SchulG) gilt. Diese Entscheidung basierte auf dem Grundsatz in Lübeck, dass für betreute Schulkinder unabhängig vom Betreuungsort gleich gute Bedingungen gelten sollten.

3)      Der oben genannte Antrag ist notwendig, weil Eltern in Lübeck aufgrund des Abbaus der Kita-Horte keine Wahlmöglichkeit mehr bzgl. des Betreuungsortes haben. Mehr als 5000 Grundschulkinder benötigen und erhalten aktuell eine Schulkinderbetreuung. Jedoch werden von diesen Kindern aufgrund fehlender Kita-Hortplätze nur noch ca. 106 Kinder in Kita-Horten betreut (Zuständigkeit: KitaG), alle anderen können nur Plätze in der Schulkinderbetreuung an den Schulstandorten erhalten (Zuständigkeit: SchulG). Ohne Wahlmöglichkeit des Betreuungsortes aber werden die Mehrzahl aller Eltern mit betreuten Grundschulkindern benachteiligt, wenn nur Verbesserungen für die Betreuung nach dem KitaG in Lübeck beschlossen werden, nicht aber für die Betreuungsformen nach dem Schulgesetz.

4)      Die Auslagerung der Schulkinderbetreuung an die Schulstandorte - verbunden mit einem massiven Kita-Hortplatzabbau in Lübeck - wurde gegenüber den Eltern auch immer damit begründet, dass die Betreuungskosten an den Schulstandorten für Eltern günstiger als in den Kita-Horten seien. Mit der Subventionierung der Verpflegungskosten in den Kita-Horten sind aber Kita-Horte mittlerweile günstiger als die Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule und das, obwohl die Qualitätsstandards in den Kita-Horten weiterhin deutlich höher als in der Schulkinderbetreuung an den Schulstandorten sind (z.B. besserer Betreuungsschlüssel, bessere räumlich Situation, verlässlich maximal 20 Schließtage pro Jahr gültig für jeden Kita-Hort, vergütete Leitungsanteile etc.).­

Beispielhafte Gegenüberstellung der Kosten für eine 5-tägige „Vollzeit-Betreuung“ von Schulkindern nach Schulschluss bis 16h Kita-Hort und Schulkinderbetreuung am Schulstandort:

Günstiger: Kosten Kita-Horte

  • Kita-Hort städtischer Träger: 176,77€, davon 52,25€ Verpflegungskosten
  • Kita-Hort freier Träger: 170,70€, davon 47,20€ Verpflegungskosten

Teuer: Kosten Schulkinderbetreuung Schulstandort

  • Schulkinderbetreuung am Schulstandort freier Träger: 205€, davon 85€ Verpflegungskosten
  • Schulkinderbetreuung am Schulstandort freier Träger: 245€, davon 105€ Verpflegungskosten


 


Anlagen