Tagesordnung - 2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 12.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Protokoll Sosi 10.08.23

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.08.2023
SI/2023/519  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berechnung von Gebühren für die Baugenehmigung von Wärmeanlagen
VO/2023/12219  
Ö 3.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berechnung von Gebühren für die Baugenehmigung von Wärmeanlagen
VO/2023/12219-01  
Ö 3.2     AM Christopher Lötsch (CDU): Instandhaltungsbedarf und Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen Schuppen 9
VO/2023/12169  
Ö 3.2.1  
Antwort auf Anfrage des AM Christopher Lötsch (CDU): Instandhaltungsbedarf und Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen Schuppen 9
VO/2023/12169-01  
Ö 3.3  
Anfrage vom AM Juleka Schulte-Ostermann (LINKE & GAL): Bezüglich des bundesweite Aktionstag Schichtwechsel am 12. Oktober 2023: Besteht seitens der Lübecker Verwaltung Interesse daran, eine Beteiligung anzuregen, so dass ein Schichtwechsel von Mitarbeitenden der Verwaltung mit Menschen der Werkstätten ab 2024 möglich wird?
VO/2023/12527  
Ö 3.4  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundsteuer bei Neubau
VO/2023/12533  
Ö 3.5  
NEU: mündl. Anfrage des Vorsitzenden (CDU-Fraktion) betr. Bahnübergang Niederbüssauer Weg    
Ö 3.6  
NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Verkehrsversuch Fackenburger Allee    
Ö 3.7  
NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Baumaßnahme Einsiedelstraße    
Ö 3.8  
NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) betr. Bewerbung zur Anerkennung des Heiligen-Geist-Hospitals als immaterielles Weltkulturerbe    
Ö 3.9  
NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) betr. Sachstand seiner Anfrage VO/2021/10520 Neue Arbeitsformen in der Verwaltung    
Ö 3.10  
NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Situation in der Senior:inneneinrichtung Heiligen-Geist-Hospital    
Ö 3.11  
NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters betr. Erhalt des Marienkrankenhauses    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 - 1.+2. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2023/12076  
Ö 4.2  
2. Zwischenbericht zum Produkthaushaltsplan 2023
Enthält Anlagen
VO/2023/12496  
Ö 4.3  
Wohnungsmarktbericht 2022
Enthält Anlagen
VO/2023/12320  
Ö 4.4  
Versorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen für heilpädagogische Maßnahmen - Umstellung auf städtisches Personal
VO/2023/12347  
Ö 4.5  
Bericht zur Neustrukturierung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Anpassung an die vorhandenen Strukturen der HL
Enthält Anlagen
VO/2023/12348  
Ö 4.6  
Sachstandsbericht zum Parkhaus Holstentor
VO/2023/12401  
Ö 4.7  
Anwendung des Deutschlandtickets im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) und der Betrauung für die Priwallfähren der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (ehemals die Stadtverkehr Lübeck GmbH)
VO/2023/12414  
Ö 4.8  
Bericht zur Untersuchung von möglichen Interimsstandorten zur Realisierung von Flächenbedarfen bei innerstädtischen Schulbaumaßnahmen als Ergänzung zur VO/2023/12311
Enthält Anlagen
VO/2023/12443  
Ö 4.9  
Personalausstattung der Schulsekretariate
Enthält Anlagen
VO/2023/12378  
Ö 4.10     Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Sachständen größerer Vorhaben der Stadt
VO/2023/12407  
Ö 4.10.1  
Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Sachständen größerer Vorhaben der Stadt (Der Bericht liegt nun vor und wird nachgereicht)
VO/2023/12407-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushalt 2024
Enthält Anlagen
VO/2023/12437  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

   
    12.09.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    13.09.2023 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - Haushalt 2024 (2386 KB)    
   
    13.09.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.6 - geändert beschlossen
   

Beschluss1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Die Haushaltsberatung ist damit abgeschlossen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er sich mit Herrn Petereit darauf verständigt habe, dass dieser

die Leitung der Sitzung im Anschluss an die Beratungen zu Haushalt übernehmen solle. Dies

würde jetzt erfolgen.

 

Herr Petereit übernimmt die Sitzungsleitung in seiner Funktion als 1. Stellv. Stadtpräsident

um 20.18 Uhr nach einer fünfminütigen Pause.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Die Beratung geht weiter mit der Austauschvorlage Masterplan Klimaschutz und den dazu

gestellten Fraktionsanträgen (TOP 9.1 ff.). Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde be-

schlossen, diesen Gegenstand vorzuziehen und im Anschluss an die Beratungen zum

Haushalt zu beraten.

 

Hiernach erfolgt die Beratung zu TOP 5.1 gefolgt von den Wahlen/Benennungen unter

TOP 8, den Beschlussvorlagen 9.7 bis 9.23 sowie den Anträgen unter TOP 10. 5 und

TOP 10.7, sowie dem nichtöffentlichen Teil und hier im Anschluss noch die

Beratung zu TOP 5.2.

 

(S. hierzu auch die Hinweise direkt unter dem TOP)


 

Ö 5.2  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2024
Enthält Anlagen
VO/2023/12328  
Ö 5.3  
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2024
Enthält Anlagen
VO/2023/12371  
Ö 5.4  
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2023/12361  
Ö 5.5  
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2023/11863  
Ö 5.6  
Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2023/11876  
Ö 5.7  
Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz
Enthält Anlagen
VO/2023/11957-01  
Ö 5.7.1  
Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz
2023/11957-01-01  
Ö 5.8  
Beschluss zur Lösung des erhöhten Flächenbedarfes an den Lübecker Innenstadtgymnasien im Rahmen der G9-Erweiterung
Enthält Anlagen
VO/2023/12311  
Ö 5.9  
Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungssatzung)
Enthält Anlagen
VO/2023/12352  
Ö 5.10  
Neufassung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungsgebührensatzung)
Enthält Anlagen
VO/2023/12359  
Ö 5.11  
Projektfreigabe "BW 25 Rehderbrücke Lagerinstandsetzung" mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 620.000 EUR (brutto)
Enthält Anlagen
VO/2023/12405  
Ö 5.12  
Projektfreigabe BW 131 Geh- und Radwegbrücke Dornbreite Ersatzneubau
Enthält Anlagen
VO/2023/12408  
Ö 5.13  
Wahl einer Schiedsfrau für den Bezirk I (Innenstadt)
VO/2023/12480  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Bernhard Simon (CDU): Kein Ankauf des Gebäudes der Bundesbank in Lübeck durch die Stadt (zurückgestellt in der Sitzung am 29.08.2023)
VO/2023/12419  
Ö 7.1.1  
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Änderungsantrag zu VO/2023/12419 AM Bernhard Simon (CDU): Ankauf des Gebäudes der Bundesbank in Lübeck durch die Stadt (zurückgestellt in der Sitzung am 29.08.2023)
VO/2023/12419-01  
Ö 7.2  
Dringlichkeitsantrag AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachhaltige Sanierung des Naturbads Marli (Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern)
VO/2023/12526  
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.08.2023      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 13.1     Bericht über die Jahresabschlüsse 2022 der städtischen Unternehmen      
N 13.2     Quartalsbericht II/2023 der städtischen Gesellschaften und Betriebe      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Beginn der Ausschreibung eines Rahmenvertrages von Dienstleistungen über 175.000 EUR Lieferung von Reinigungsbedarf, Reinigungsmitteln, Mittel für die Kita-Küchenhygiene und sonstigen Hygieneartikeln für die Hansestadt Lübeck      
N 14.2     Freigabe zur Fortführung der Maßnahme "Grundschule am Koggenweg - Neubau Mensa mit Ganztagsräumen" aufgrund Überschreitung der Projektkosten um >175.000 EUR netto      
N 14.3     Besetzung der Planstelle der Leitung des Bereiches Stadtwald      
N 14.4     Ausschreibung Sandreinigung in der Hansestadt Lübeck 2023      
N 14.5     BW 227 Stadtgrabenbrücke - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 Euro netto      
N 15     Verschiedenes      
N 15.1     NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Personalvorfall in der Senior:inneneinrichtung Heiligen-Geist-Hospital      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Protokoll Sosi 10.08.23 (226 KB)