| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.08.2023 |
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SI/2023/519 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berechnung von Gebühren für die Baugenehmigung von Wärmeanlagen |
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VO/2023/12219 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berechnung von Gebühren für die Baugenehmigung von Wärmeanlagen |
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VO/2023/12219-01 |
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| Ö 3.2 |
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AM Christopher Lötsch (CDU): Instandhaltungsbedarf und Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen Schuppen 9 |
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VO/2023/12169 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Christopher Lötsch (CDU): Instandhaltungsbedarf und Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen Schuppen 9 |
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VO/2023/12169-01 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage vom AM Juleka Schulte-Ostermann (LINKE & GAL): Bezüglich des bundesweite Aktionstag Schichtwechsel am 12. Oktober 2023: Besteht seitens der Lübecker Verwaltung Interesse daran, eine Beteiligung anzuregen, so dass ein Schichtwechsel von Mitarbeitenden der Verwaltung mit Menschen der Werkstätten ab 2024 möglich wird? |
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VO/2023/12527 |
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| Ö 3.4 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundsteuer bei Neubau |
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VO/2023/12533 |
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| Ö 3.5 |
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NEU: mündl. Anfrage des Vorsitzenden (CDU-Fraktion) betr. Bahnübergang Niederbüssauer Weg |
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| Ö 3.6 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Verkehrsversuch Fackenburger Allee |
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| Ö 3.7 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Baumaßnahme Einsiedelstraße |
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| Ö 3.8 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) betr. Bewerbung zur Anerkennung des Heiligen-Geist-Hospitals als immaterielles Weltkulturerbe |
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| Ö 3.9 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) betr. Sachstand seiner Anfrage VO/2021/10520 Neue Arbeitsformen in der Verwaltung |
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| Ö 3.10 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Situation in der Senior:inneneinrichtung Heiligen-Geist-Hospital |
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| Ö 3.11 |
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NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters betr. Erhalt des Marienkrankenhauses |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 - 1.+2. Halbjahr |
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VO/2023/12076 |
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| Ö 4.2 |
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2. Zwischenbericht zum Produkthaushaltsplan 2023 |
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VO/2023/12496 |
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| Ö 4.3 |
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Wohnungsmarktbericht 2022 |
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VO/2023/12320 |
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| Ö 4.4 |
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Versorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen für heilpädagogische Maßnahmen - Umstellung auf städtisches Personal |
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VO/2023/12347 |
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| Ö 4.5 |
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Bericht zur Neustrukturierung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Anpassung an die vorhandenen Strukturen der HL |
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VO/2023/12348 |
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| Ö 4.6 |
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Sachstandsbericht zum Parkhaus Holstentor |
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VO/2023/12401 |
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| Ö 4.7 |
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Anwendung des Deutschlandtickets im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) und der Betrauung für die Priwallfähren der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (ehemals die Stadtverkehr Lübeck GmbH) |
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VO/2023/12414 |
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| Ö 4.8 |
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Bericht zur Untersuchung von möglichen Interimsstandorten zur Realisierung von Flächenbedarfen bei innerstädtischen Schulbaumaßnahmen als Ergänzung zur VO/2023/12311 |
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VO/2023/12443 |
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| Ö 4.9 |
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Personalausstattung der Schulsekretariate |
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VO/2023/12378 |
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| Ö 4.10 |
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Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Sachständen größerer Vorhaben der Stadt |
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VO/2023/12407 |
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| Ö 4.10.1 |
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Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Sachständen größerer Vorhaben der Stadt (Der Bericht liegt nun vor und wird nachgereicht) |
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VO/2023/12407-01 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2024 |
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VO/2023/12437 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. 3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen- kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | | einen Jahresfehlbetrag von | | | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 156.639.400 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 02.08.2023) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2024 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt: 4.241,448 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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12.09.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. 3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen- kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | | einen Jahresfehlbetrag von | | | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 156.639.400 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 02.08.2023) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2024 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt: 4.241,448 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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13.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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13.09.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. 3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen- kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | | einen Jahresfehlbetrag von | | | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 156.639.400 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 02.08.2023) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2024 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt: 4.241,448 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.6 - geändert beschlossen |
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Beschluss1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. 3. Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen- kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.124.219.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.119.743.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | 4.476.100 | EUR | | einen Jahresfehlbetrag von | | | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.569.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.062.302.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 110.468.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 156.639.400 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 02.08.2023) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 71.127.700 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 48.919.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 295.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4.241,448 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2024 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt: 4.241,448 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) :
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsberatung ist damit abgeschlossen. Der Vorsitzende erklärt, dass er sich mit Herrn Petereit darauf verständigt habe, dass dieser die Leitung der Sitzung im Anschluss an die Beratungen zu Haushalt übernehmen solle. Dies würde jetzt erfolgen. Herr Petereit übernimmt die Sitzungsleitung in seiner Funktion als 1. Stellv. Stadtpräsident um 20.18 Uhr nach einer fünfminütigen Pause. Anmerkung zur Niederschrift: Die Beratung geht weiter mit der Austauschvorlage Masterplan Klimaschutz und den dazu gestellten Fraktionsanträgen (TOP 9.1 ff.). Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde be- schlossen, diesen Gegenstand vorzuziehen und im Anschluss an die Beratungen zum Haushalt zu beraten. Hiernach erfolgt die Beratung zu TOP 5.1 gefolgt von den Wahlen/Benennungen unter TOP 8, den Beschlussvorlagen 9.7 bis 9.23 sowie den Anträgen unter TOP 10. 5 und TOP 10.7, sowie dem nichtöffentlichen Teil und hier im Anschluss noch die Beratung zu TOP 5.2. (S. hierzu auch die Hinweise direkt unter dem TOP)
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| Ö 5.2 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2023/12328 |
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| Ö 5.3 |
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Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2023/12371 |
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| Ö 5.4 |
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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 der Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2023/12361 |
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| Ö 5.5 |
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde |
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VO/2023/11863 |
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| Ö 5.6 |
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Entgeltordnung
für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde
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VO/2023/11876 |
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| Ö 5.7 |
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Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz |
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VO/2023/11957-01 |
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| Ö 5.7.1 |
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Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz |
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2023/11957-01-01 |
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| Ö 5.8 |
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Beschluss zur Lösung des erhöhten Flächenbedarfes an den Lübecker Innenstadtgymnasien im Rahmen der G9-Erweiterung |
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VO/2023/12311 |
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| Ö 5.9 |
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Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungssatzung) |
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VO/2023/12352 |
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| Ö 5.10 |
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Neufassung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungsgebührensatzung) |
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VO/2023/12359 |
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| Ö 5.11 |
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Projektfreigabe "BW 25 Rehderbrücke Lagerinstandsetzung" mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 620.000 EUR (brutto) |
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VO/2023/12405 |
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| Ö 5.12 |
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Projektfreigabe BW 131 Geh- und Radwegbrücke Dornbreite Ersatzneubau |
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VO/2023/12408 |
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| Ö 5.13 |
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Wahl einer Schiedsfrau für den Bezirk I (Innenstadt) |
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VO/2023/12480 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Bernhard Simon (CDU): Kein Ankauf des Gebäudes der Bundesbank in Lübeck durch die Stadt (zurückgestellt in der Sitzung am 29.08.2023) |
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VO/2023/12419 |
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| Ö 7.1.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Änderungsantrag zu VO/2023/12419 AM Bernhard Simon (CDU): Ankauf des Gebäudes der Bundesbank in Lübeck durch die Stadt (zurückgestellt in der Sitzung am 29.08.2023) |
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VO/2023/12419-01 |
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| Ö 7.2 |
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Dringlichkeitsantrag AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachhaltige Sanierung des Naturbads Marli (Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern) |
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VO/2023/12526 |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.08.2023 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Bericht über die Jahresabschlüsse 2022 der städtischen Unternehmen |
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| N 13.2 |
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Quartalsbericht II/2023 der städtischen Gesellschaften und Betriebe |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beginn der Ausschreibung eines Rahmenvertrages von Dienstleistungen über 175.000 EUR
Lieferung von Reinigungsbedarf, Reinigungsmitteln, Mittel für die Kita-Küchenhygiene und sonstigen Hygieneartikeln für die Hansestadt Lübeck |
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| N 14.2 |
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Freigabe zur Fortführung der Maßnahme "Grundschule am Koggenweg - Neubau Mensa mit Ganztagsräumen" aufgrund Überschreitung der Projektkosten um >175.000 EUR netto |
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| N 14.3 |
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Besetzung der Planstelle der Leitung des Bereiches Stadtwald |
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| N 14.4 |
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Ausschreibung Sandreinigung in der Hansestadt Lübeck 2023 |
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| N 14.5 |
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BW 227 Stadtgrabenbrücke - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 Euro netto |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| N 15.1 |
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NEU: mündl. Anfrage von AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen) betr. Personalvorfall in der Senior:inneneinrichtung Heiligen-Geist-Hospital |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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