Auszug - Haushalt 2024  

2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 12.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12437 Haushalt 2024
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2024.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Lindenau führt in die Thematik ein und hebt hervor, dass trotz der aktuellen Herausforderungen durch die Inflation und der erheblichen Zusatzbelastung durch den Tarifabschluss für die Beschäftigten eine positive Planungssituation mit einem Jahresüberschuss von etwa 4,4 Mio Euro gelungen sei. Das Investitionsvolumen belaufe sich auf ca. 100 Mio. Euro, Stellenneuschaffungen würden ausschließlich auf der Grundlage von Bürgerschaftsbeschlüssen oder aufgrund von gesetzlichen Pflichtaufgaben erfolgen.

 

Anschließend stellt Herr Uhlig anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 vor und gibt unter Hinweis auf den interaktiven Haushalt einen Überblick über die Gesamthaushaltsituation der HL, den Stellenplan 2024 und die Entwicklung der Kassenkredite. Im Weiteren geht Herr Uhlig auf finanzwirtschaftliche Kennzahlen und auf das Gremienverfahren für die Haushaltsplanaufstellung ein.

 

Fragen von AM Siegenbrink zu den Daten der Genderbudgetierung, von AM Dr. Flasbarth zur Entwicklung der Kassenkredite, von AM Fürter zu den Auswirkungen der aktuellen Finanzmarktlage und von AM Möller zu Inanspruchnahme der Kassenkredite beantwortet Herr Uhlig.

 

Im Weiteren stellt Herr Uhlig die Haushaltsplanungen für die Fachbereich 1 bis 5 vor und geht jeweils auf die wesentlichen Veränderungen des konsumtiven Haushalts zum Vorjahr und auf die wesentlichen Stellenneuschaffungen ein. Anschließend erhalten die Ausschussmitglieder Gelegenheit, Fragen zu den jeweiligen Fachbereichen zu stellen.

 

Zum Fachbereich 1:

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Herr Uhlig die Stellenzuwächse im Produkt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Auf Wunsch von AM Dr. Flasbarth werden im Nachgang Daten zu den Pressemitteilungen der HL zur Verfügung gestellt.

 

Zum Fachbereich 2:

Fragen von AM Akyurt zum Verfahren der Kostenaufteilung für Sozialleistungen, von AM Siegenbrink zu den Strukturdaten, von AM Dr. Flasbarth zum Fehlbetragsausgleich für die Travemünder Woche und zum Stellenplan für die Ausländerbehörde sowie von Herrn Müller zu den Budgetverträgen beantwortet Herr Uhlig.

 

Zum Fachbereich 3:

Eine Frage des Vorsitzenden zur Stellenplanung für den Masterplan Klimaschutz beantwortet Herr Uhlig und sagt zu, bis zur Bürgerschaft die Information nachzureichen, für welche Maßnahmen des Masterplan bereits Stellenneuschaffungen im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind.

 

Auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth zur Berücksichtigung der Personal- und Sachkosten des Masterplan Klimaschutz beantworten Herr Uhlig und Herr Bürgermeister Lindenau. Dazu sprechen erneut AM Dr. Flasbarth und Herr Lindenau, der das bisherige Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan erläutert und darauf eingeht, welche Stellen im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind.

 

Zu der Frage von AM Voht zum Stand der Maßnahmenumsetzung aus dem Klimaanpassungskonzept sagt Herr Uhlig eine Beantwortung im weiteren Verfahren zu. Dazu spricht Frau Gercke und weist darauf hin, dass die Thematik in dem neuen Produkt Klimaschutzmaßnahmen geordnet sei.

 

Nachfragen von AM Simon zu den Planstellenschaffungen für den Stadtwald und zu möglichen Erträgen aus CO2 Zertifikaten beantworten Herr Lindenau und Herr Uhlig.

 

Auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth sagt Herr Uhlig Klärung und Mitteilung im Nachgang zu, wie sich die Abrechnungssituation bei den Senior:inneneinrichtungen darstellt.

 

Zum Fachbereich 4:

AM Dr. Flasbarth spricht zur Entwicklung der Kita- und Tagespflege-Finanzierung.

 

Eine Nachfrage von AM Simon zu den Personalkosten in der Archäologie- und Denkmalpflege beantwortet Herr Uhlig.

 

Eine Frage von Herrn Müller zum Bundesfreiwilligendienst in den Kindertageseinrichtungen beantwortet Frau Senatorin Frank.

 

Auf Nachfrage von AM Fürter erläutern Herrn Uhlig und Frau Frank die Stellenplanveränderungen für den Fachbereich 4.

 

Eine Frage von AM Stüttgen zu den Planstellenmehrungen beantwortet Herr Uhlig.

 

Zum Fachbereich 5:

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben und begründet dies. Anschließend lässt der Vorsitzende über seinen Antrag abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt

einstimmig antragsgemäß

.


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus
den städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
 

3.      Ergänzend werden die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
         des Haushalts                         Anlage 6
         beschlossen.

 

4.     Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
          kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
          Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
          begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
           Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.124.219.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.119.743.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

       4.476.100

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.094.569.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.062.302.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

110.468.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

156.639.400

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.         (Stand: 02.08.2023)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 71.127.700

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 48.919.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

295.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      4.241,448

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2024 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2023 (4.096,227 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr

2024 um die sich aus der          Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der

sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
festgesetzt: 4.241,448 Planstellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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