TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2022 |
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SI/2022/149 |
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Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1.1 |
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Informationen zur geschlechtssensiblen Jugendarbeit |
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Ö 4.1.2 |
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Informationen zur Vormundschaftsreform |
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Ö 4.1.3 |
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Informationen zur aktuellen Zuweisung von minderjährigen Flüchtlingen |
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Ö 4.1.4 |
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Informationen zur Gesetzesänderung KitaG 01.01.2023 |
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Ö 4.1.5 |
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Informationen zur Jugendapp |
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Ö 4.2 |
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Anfragen |
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Ö 4.3 |
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Antworten |
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Ö 4.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand angestrebter Umzug des Jugendzentrums in Schlutup |
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VO/2022/11543-01 |
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Ö 4.3.2 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU) zum aktuellen Versorgungsgrad von Jugendeinrichtungen im Bereich St. Lorenz Nord |
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VO/2022/11589-01 |
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Ö 4.3.3 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU) zur geplanten Streichung einer Stelle im Bereich Streetwork |
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VO/2022/11595-01 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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mdl. Bericht: Vertretungsregelung in der Kindertagespflege |
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Ö 5.2 |
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Jahresbericht 2020 / 2021 der Nachbarschaftsbüros der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/11486 |
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Ö 5.3 |
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Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge |
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2022/10755-06-01 |
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Ö 5.3.1 |
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Antrag des AM Daniel Kerlin (FDP) zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge |
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2/10755-06-01-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die von der Verwaltung beantragte Erhöhung der Elternbeiträge wird abgelehnt. Die geplante Erhöhung der Verpflegungskosten wird umgesetzt. Gleichzeitig wird für alle Kinder in Lübecker Kitas und der Kindertagespflege, die am Mittagessen teilnehmen und für die ein Verpflegungsentgelt durch die Eltern bezahlt wird, ein Zuschuss von 25€ pro Kind und Monat gewährt. Dieses wird als Ergänzung zum Budgetvertrag mit den jeweiligen Trägern bzw. mit dem Verbund für Kindertagespflege umgesetzt. Für Kinder, für die eine Geschwisterermäßigung vorliegt, wird ein weiterer Zuschuss von 10€ gewährt. Die Freien Träger und der städtische Träger weisen nach, das eine plausible Kalkulation der Verpflegungskostenbeiträge der Elternvertretung und dem Beirat in jeder Einrichtung offengelegt wurde (gemäß Kitagesetz §31 2.) . Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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01.12.2022 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.3.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die von der Verwaltung beantragte Erhöhung der Elternbeiträge wird abgelehnt. Die geplante Erhöhung der Verpflegungskosten wird umgesetzt. Gleichzeitig wird für alle Kinder in Lübecker Kitas und der Kindertagespflege, die am Mittagessen teilnehmen und für die ein Verpflegungsentgelt durch die Eltern bezahlt wird, ein Zuschuss von 25€ pro Kind und Monat gewährt. Dieses wird als Ergänzung zum Budgetvertrag mit den jeweiligen Trägern bzw. mit dem Verbund für Kindertagespflege umgesetzt. Für Kinder, für die eine Geschwisterermäßigung vorliegt, wird ein weiterer Zuschuss von 10€ gewährt. Die Freien Träger und der städtische Träger weisen nach, das eine plausible Kalkulation der Verpflegungskostenbeiträge der Elternvertretung und dem Beirat in jeder Einrichtung offengelegt wurde (gemäß Kitagesetz §31 2.) . Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.01.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgezogen |
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Beschluss: Die von der Verwaltung beantragte Erhöhung der Elternbeiträge wird abgelehnt. Die geplante Erhöhung der Verpflegungskosten wird umgesetzt. Gleichzeitig wird für alle Kinder in Lübecker Kitas und der Kindertagespflege, die am Mittagessen teilnehmen und für die ein Verpflegungsentgelt durch die Eltern bezahlt wird, ein Zuschuss von 25€ pro Kind und Monat gewährt. Dieses wird als Ergänzung zum Budgetvertrag mit den jeweiligen Trägern bzw. mit dem Verbund für Kindertagespflege umgesetzt. Für Kinder, für die eine Geschwisterermäßigung vorliegt, wird ein weiterer Zuschuss von 10€ gewährt. Die Freien Träger und der städtische Träger weisen nach, das eine plausible Kalkulation der Verpflegungskostenbeiträge der Elternvertretung und dem Beirat in jeder Einrichtung offengelegt wurde (gemäß Kitagesetz §31 2.) . Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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Ö 5.3.2 |
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Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge
Antrag von AM Jens Zimmermann (CDU) und AM Jörn Puhle (SPD) zu VO/2022/10755-06-01 |
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2/10755-06-01-02 |
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Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 6.1 |
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Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses zum Gutachten über die Sachkosten in der Kindertagespflege |
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VO/2022/11570 |
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Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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