Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:13 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll


Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass die Notbeleuchtung im Gebäude ausgefallen ist und verliest einen Notfall-Verhaltenshinweis.

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

Der Vorsitzende verabschiedet Frau Heidig, die heute das letzte Mal als Jugendhilfeplanerin an einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses teilnimmt.

Der Vorsitzende verpflichtet das bürgerliche Ausschussmitglied Herrn Ivo Zsiros mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

Der Vorsitzende schlägt vor, die TOP 5.3., 5.3.1. und 5.3.2. zu vertagen und in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses im Januar 2023 zu behandeln.

Hr. Kerlin trägt vor, dass er einer Sondersitzung zustimme, die TOP dennoch in der heutigen Sitzung behandeln wolle.

Hr. Andreas Müller (DIE LINKE) meldet sich aufgrund eines Wortbeitrages. Der Vorsitzende fragt den Ausschuss, ob dieser der Anhörung widerspricht; dies ist nicht der Fall.

Hr. Müller merkt an, dass die ganze Thematik bereits mehrfach vertagt worden sei.

der Vorsitzende lässt über die Vertagung der TOP 5.3, 5.3.1. und 5.3.2.abstimmen. Der Ausschuss stimmt der Vertagung mit einer Gegenstimme zu.

Der Vorsitzende fragt, ob weitere mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Dies ist nicht der Fall. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung entfällt somit.

Die Tagesordnung wird unter Bejahung der vorgetragenen Änderung mit einer Gegenstimme mehrheitlich festgestellt.