| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021 |
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SI/2021/865 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm) |
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| Ö 3.2 |
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NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betreffend Genderbudgetierung |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen |
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VO/2021/10384 |
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| Ö 4.2 |
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2. Zwischenbericht zum Produkthaushaltsplan 2021 |
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VO/2021/10383 |
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| Ö 4.3 |
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Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung |
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VO/2021/10195 |
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| Ö 4.4 |
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Austauschvorlage zu VO/2020/09018-03-01 Bericht zu Eckpunkten eines Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck |
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2020/09018-03-02 |
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| Ö 4.5 |
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Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen (Zurückgestellt am 24.08.21) |
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VO/2021/10307 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2022 |
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VO/2021/10329 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-kürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 7 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 954.287.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 961.851.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.563.900 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 909.941.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 886.866.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 139.900.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 172.204.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 18.08.2021) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 82.846.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 66.725.200 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 375.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.938,746 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt: 3.938,746 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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07.09.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-kürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 7 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 954.287.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 961.851.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.563.900 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 909.941.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 886.866.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 139.900.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 172.204.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 18.08.2021) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 82.846.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 66.725.200 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 375.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.938,746 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt: 3.938,746 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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08.09.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-kürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 7 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 954.287.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 961.851.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.563.900 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 909.941.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 886.866.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 139.900.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 172.204.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 18.08.2021) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 82.846.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 66.725.200 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 375.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.938,746 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt: 3.938,746 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss beschließt, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
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08.09.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-kürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 7 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 954.287.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 961.851.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.563.900 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 909.941.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 886.866.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 139.900.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 172.204.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 18.08.2021) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 82.846.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 66.725.200 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 375.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.938,746 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt: 3.938,746 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-kürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 7 beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 954.287.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 961.851.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.563.900 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 909.941.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 886.866.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 139.900.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 172.204.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 18.08.2021) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 82.846.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 66.725.200 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 375.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.938,746 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 25 | Nein-Stimmen | 17 | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5.2 |
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Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2021/10188 |
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| Ö 5.3 |
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Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2022 |
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VO/2021/10278 |
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| Ö 5.4 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022 |
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VO/2021/10304 |
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| Ö 5.5 |
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Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2021/10311 |
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| Ö 5.6 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2021/10312 |
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| Ö 5.7 |
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014 (Hinweis: Keine Beratung erforderlich ! Der TOP ist versehentlich wieder auf die TO gerutscht (wurde seinerzeit ohne Frist vertagt)) |
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VO/2020/09090 |
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| Ö 5.8 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die Produkte Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa |
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VO/2021/10340 |
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| Ö 5.9 |
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Projektfreigabe "Grundschule am Koggenweg - Neubau Mensa mit Ganztagsräumen" Koggenweg 1, 23558 Lübeck, über 175.000,- EUR
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VO/2021/10254 |
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| Ö 5.10 |
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NEU: öffentl. Beratung des TOP 14.1 Mittlere Wallhalbinsel - Beauftragung städtebauliches Konzept zu den Inhalten und Zielen des Konzeptes |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (Zurückgestellt am 24.08.21 - Der Antrag wurde am 20.05.21 an den HA mit erneuter Beratung in der BÜ überwiesen) |
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VO/2021/10077 |
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| Ö 6.1.1 |
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AM Oliver Prieur (CDU) + AM Peter Petereit (SPD) - Änderungsantrag zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten |
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VO/2021/10077-01 |
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| Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bereitstellung von technischem Equipment für Hybridsitzungen im Rathaus (Der Antrag wurde in der BÜ am 26.08.21 abschließend an den HA überwiesen) |
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VO/2021/10350 |
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| Ö 6.3 |
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DIE LINKE: Zusätzliche Mittel für Vereine und Verbände mit Budgetverträgen bei Personalübergang aus Alters- und/oder Krankheitsgründen (Der Antrag wurde in der BÜ am 26.08.21 abschließend an den HA überwiesen) |
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VO/2021/10359 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Antrag von AM Oliver Prieur (CDU): Gewerbesteuerhebesatz temporär senken (Zurückgestellt am 23.03.21 bis zur Haushaltsberatung) |
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VO/2021/09858 |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. die Vorlage zu den Budgetverträgen des FB 2 ab dem 01.01.2022 (VO/2019/08009)
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Quartalsbericht II/2021 der städtischen Gesellschaften und Betriebe |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Mittlere Wallhalbinsel - Beauftragung städtebauliches Konzept (Zurückgestellt am 24.08.21) |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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