| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2020 |
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SI/2020/747 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.2 |
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Altlasten auf der Hüxwiese |
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| Ö 3.2.3 |
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Landschaftsschutzgebiet Priwall |
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| Ö 3.2.4 |
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Deponie Ihlenberg |
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| Ö 3.2.5 |
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Wildkrautbeseitigung durch Heißdampf |
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| Ö 3.2.6 |
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Munition in der Lübecker Bucht |
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| Ö 3.2.7 |
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Vorstellung der neuen Bereichsleitung des Gesundheitsamt |
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| Ö 3.2.8 |
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Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Travemünde |
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| Ö 3.2.9 |
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Feuerwehrgerätehaus Kronsforde |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Beantragung von Fördergeldern im Bereich Stadtwald |
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VO/2020/09023 |
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| Ö 3.3.2 |
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AM Mauritz: Großfeuerereignisse |
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| Ö 3.3.3 |
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AM Mauritz: Moorpflege |
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| Ö 3.3.4 |
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AM Mählenhoff: Baumfällungen auf dem Priwall |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 3.4.1 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berücksichtig der Anregungen der Grundschule bei der Planung des Feuerwehrgerätestandortes Kronsforde |
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VO/2020/09203 |
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| Ö 3.4.2 |
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Vorschriften für den Einsatz von Jagdhunden |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021 |
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VO/2020/08920 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) ((Fr. Lenz / Hr. Lukas)) |
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VO/2020/08959 |
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| Ö 5.2 |
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Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien |
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VO/2020/08664 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet. |
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13.08.2020 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.08.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anlass: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
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18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.08.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.3 |
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Lübeck sorgt vor: Klimaanpassungskonzept für die Hansestadt (wird nachgereicht!) |
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VO/2020/09071 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Lengen (SPD): Antrag zu: "Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmekatalog zum Klimaschutz"
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2019/07727-01-08 |
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| Ö 7.2 |
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AM Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025 |
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2019/07727-01-23 |
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| Ö 7.3 |
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Antrag des AM Rolf Müller (FDP): die EBL Leitung berichtet im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung über eine geplante Erweiterung der Deponie Niemark. |
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VO/2020/09132 |
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| Ö 7.4 |
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AM Lengen (SPD): Änderungsantrag zur Vorlage 2019/07727-01-08 "Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz" |
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2019/07727-01-29 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat (nächste Sitzung am 23.09.2020!) |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2020 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Löschbootes für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Auszahlungen nach Ausschreibung (wird nachgereicht!) |
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| N 14.2 |
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Ausschreibungsfreigabe zur Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Rettungsdienst (wird nachgereicht!) |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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