Tagesordnung - 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2020
SI/2020/747  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Sachstand Bürgerservice    
Ö 3.2.2  
Altlasten auf der Hüxwiese    
Ö 3.2.3  
Landschaftsschutzgebiet Priwall    
Ö 3.2.4  
Deponie Ihlenberg    
Ö 3.2.5  
Wildkrautbeseitigung durch Heißdampf    
Ö 3.2.6  
Munition in der Lübecker Bucht    
Ö 3.2.7  
Vorstellung der neuen Bereichsleitung des Gesundheitsamt    
Ö 3.2.8  
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Travemünde    
Ö 3.2.9  
Feuerwehrgerätehaus Kronsforde    
Ö 3.3     Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Beantragung von Fördergeldern im Bereich Stadtwald
VO/2020/09023  
Ö 3.3.2  
AM Mauritz: Großfeuerereignisse    
Ö 3.3.3  
AM Mauritz: Moorpflege    
Ö 3.3.4  
AM Mählenhoff: Baumfällungen auf dem Priwall    
Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berücksichtig der Anregungen der Grundschule bei der Planung des Feuerwehrgerätestandortes Kronsforde
VO/2020/09203  
Ö 3.4.2  
Vorschriften für den Einsatz von Jagdhunden    
Ö 4  
Berichte    
Ö 4.1  
Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/08920  
Ö 5  
Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) ((Fr. Lenz / Hr. Lukas))
Enthält Anlagen
VO/2020/08959  
Ö 5.2  
Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
Enthält Anlagen
VO/2020/08664  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

   
    13.08.2020 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    17.08.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anlass:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
 

 

   
    18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    25.08.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.5 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Ö 5.3  
Lübeck sorgt vor: Klimaanpassungskonzept für die Hansestadt (wird nachgereicht!)
Enthält Anlagen
VO/2020/09071  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Lengen (SPD): Antrag zu: "Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmekatalog zum Klimaschutz"
2019/07727-01-08  
Ö 7.2  
AM Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025
2019/07727-01-23  
Ö 7.3  
Antrag des AM Rolf Müller (FDP): die EBL Leitung berichtet im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung über eine geplante Erweiterung der Deponie Niemark.
VO/2020/09132  
Ö 7.4  
AM Lengen (SPD): Änderungsantrag zur Vorlage 2019/07727-01-08 "Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz"
2019/07727-01-29  
Ö 8     Polizeibeirat (nächste Sitzung am 23.09.2020!)    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2020      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Löschbootes für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Auszahlungen nach Ausschreibung (wird nachgereicht!)      
N 14.2     Ausschreibungsfreigabe zur Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Rettungsdienst (wird nachgereicht!)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse