Vorlage - VO/2020/09203
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Beschlussvorschlag
Zum o.g. Betreff wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.Trifft es zu, dass der geplante Parkplatz für den Sportverein nicht zum Schülertransport der Grundschule genutzt werden darf?
2.Falls ja, aus welchen Gründen kann diese sinnvolle Mehrfachnutzung nicht erfolgen?
Begründung
Der Presseberichterstattung zum im Betreff genannten Thema konnte entnommen werden, dass die Schulleiterin der Grundschule Niederbüssau, aufgrund der Verkehrsgefahren an der Krummesser Landstraße angeregt hat, den neugeplanten Parkplatz für den Sportverein auch für den Schülertransport zu nutzen. Dies sei jedoch von Seiten der Stadt abgelehnt worden.
Anlagen