Auszug - AM Mählenhoff: Baumfällungen auf dem Priwall  

15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.3.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Frau Hartmann informiert, dass die verstümmelten Kiefern aufgrund zu geringer Baumumfänge nicht dem Schutz der Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck unterlägen. Es lag aber ein Verstoß gegen den § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vor: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes stehen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ Das Verfahren sei mittlerweile eingestellt worden, eine Verursacher:in konnte nicht ermittelt werden.

 

Die untere Naturschutzbehörde werde dort keine Gehölze nachpflanzen, weil dies in dem geschützten Biotop „Düne“ nicht sinnvoll und gärtnerisch in diesem nährstoffarmen und trockenen Dünenboden darüber hinaus auch nicht erfolgversprechend wäre. Bodenaustausch und intensives Wässern in der geschützten Düne wären kontraproduktiv und würden den Standort negativ verändern. Es werde sich natürlicherweise wieder Gehölzbewuchs entwickeln.

 

 

Der Ausschuss nimmt die Beantwortungen unter TOP 3.3 zur Kenntnis.