Auszug - Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2020  

15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Herr Müller weist darauf hin, dass zum TOP 3.2.5 (Starkregen am 13.06.2020) die Anlage fehle. Dies werde von der Protokollführung nachgeholt und entschuldigt.

 

 

Herr Stolzenberg gibt aufgrund der Fragestellung zu seiner Befangenheit bzgl. des Feuerwehrgerätehauses Kronsforde folgende Stellungnahme zum Protokoll:

 

Persönliche Erklärung zum Vorwurf der Befangenheit, der vom Ausschussmitglied Jochen Mauritz in meiner Abwesenheit in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 16. Juni 2020 erhoben worden ist.

 

In der o. g. Ausschusssitzung hat Herr Mauritz mir gegenüber den Vorwurf erhoben, ich habe in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses am 19. Mai 2020 am Tagesordnungspunkt 3.2.6 „Mitteilungen der Fachbereichsleitung zum Stand der Feuerwehrgerätehäuser“ trotz Befangenheit nach §22 Gemeindeordnung teilgenommen. Er erklärte, ich sei im Vorstand des Sportvereins tätig und damit befangen.

 

Dieser Vorwurf trifft nicht zu.

 

Die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung setzen eine ehrenamtliche Tätigkeit voraus  und untersagen diese, wenn die Tätigkeit oder die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Diese Ausschließungsgründe treffen bei der angesprochenen Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand der Feuerwehrgerätehausplanung nicht zu.  

 

Darüber hinaus erkläre ich, dass ich bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses in Kronsforde nicht befangen bin. Ich bin nicht im geschäftsführenden Vorstand des Sportvereins. Ich bin auch nicht mehr als Beisitzer aktiv, sondern lediglich im Rahmen einer Familienmitgliedschaft Mitglied im Kronsforder SV. Dies stellt nach der Gemeindeordnung keinen Ausschließungsgrund dar.

 

Herr Zahn bittet zukünftig um mehr Sensibilität bzgl. möglicher Befangenheiten. Herr Dr. Lengen weist darauf hin, dass vorher der Ausschuss in Zweifelsfragen darüber abstimmen solle.

 

Die Niederschrift ist damit in der vorgelegten Fassung festgestellt.