Auszug - Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien  

15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08664 Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Verwey, Jan-Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Verwey erläutert die Notwendigkeiten und Probleme zur Stadtentwässerung anhand einer kurzen Präsentation mit sieben verschiedenen Szenarien. Mit dem geringsten Ressourceneinsatz wäre eine Fertigstellung aller Maßnahmen erst ab 2075 möglich. Angestrebt werde jedoch eine deutlich frühere Fertigstellung in ca. 20 Jahren. Eine Beschleunigung werde schon durch einen erhöhten Personaleinsatz erreicht, jedoch begrenze der Fachkräftemangel zunehmend weitere Einstellungen. Fragen der AM Friedrichsen, Lengen, Röttger, Reclam, Müller, Stolzenberg beantworten Herr Dr. Verwey, Herr Stell, Frau Hartmann und Herr Hinsen. 

 


Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum