Tagesordnung - 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 10.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
TOP_3_2020 Jahresvergleiche bis Mai
TOP_3_Vergleich Ausstellungen_2013-2020Mai
TOP_3_2020 Jahresvergleiche bis Juni
TOP_3_Vergleich Ausstellungen_2013-2020Juni
TOP_4.3, 4.3.1_LN_24.07.2020
Anschreiben AM-BM Sicherstellung Sitzungsverlauf v02
TOP_3.3_5. Bericht_Denkmalpflege

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2020
SI/2020/614  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2020
SI/2020/616  
   
   
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1  
Mitteilung der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2  
Mitteilung der Kulturstiftung    
Ö 3.3  
Mitteilung aus dem Bereich Denkmalpflege    
Ö 3.4  
Mitteilung aus dem Bereich Stadtbibliothek    
Ö 4     Anfragen und Antworten    
Ö 4.1  
Anfrage des AM Monika Schedel BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage
VO/2020/08982  
Ö 4.1.1  
Antwort auf Anfrage des AM Monika Schedel Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage VO/2020/08982
VO/2020/09101  
Ö 4.2  
Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der Künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage
VO/2020/09010  
N 4.2.1     Antwort auf Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage (Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde mehrheitlich beschlossen, den Gegenstand zu Top 4.2.1 im nicht-öffentlichen Teil zu behandeln und zur Kenntnis zu nehmen. Die Zuordnung erfolgt nunmehr zu Top 10.1. )      
Ö 4.3  
Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Präsentation der Geschichte des Lübecker Judentums in den Lübecker Museen
VO/2020/08733  
Ö 4.3.1  
Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Präsentation der Geschichte des Lübecker Judentums in den Lübecker Museen
VO/2020/08733-01  
Ö 4.4  
Anfrage AM Hauke Wegner (CDU): Veröffentlichung Bericht "30 Jahre UNESCO Welterbe - Situation der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck"
VO/2020/09078  
Ö 4.5  
Anfrage AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Euronet Geldautomaten in Lübeck
VO/2020/09138  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Vorstellung Kristine Goddemeyer / Geschäftsführung KulturTafel Lübeck e.V.    
Ö 6     Beschlussvorlage    
Ö 6.1  
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)
Enthält Anlagen
VO/2020/08959  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

 

 

 

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

 

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    17.08.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

   
    18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    25.08.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Prüfantrag: Erweiterung des Museumsquartier um eine archäologische Abteilung
VO/2020/09135  
Ö 7.1.1  
AT zu VO/2020/09135 AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Prüfantrag: Erweiterung des Museumsquartier um eine archäologische Abteilung
VO/2020/09135-01  
Ö 7.2  
AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wartungsvertrag für Steinbildwerke
VO/2020/09136  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Antworten      
N 10.1     Antwort auf Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage (VO/2020/09105)      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_3_2020 Jahresvergleiche bis Mai (10 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP_3_Vergleich Ausstellungen_2013-2020Mai (17 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich TOP_3_2020 Jahresvergleiche bis Juni (19 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich TOP_3_Vergleich Ausstellungen_2013-2020Juni (20 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich TOP_4.3, 4.3.1_LN_24.07.2020 (727 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Anschreiben AM-BM Sicherstellung Sitzungsverlauf v02 (167 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich TOP_3.3_5. Bericht_Denkmalpflege (52 KB)