TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschriften |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2020 |
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SI/2020/614 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2020 |
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SI/2020/616 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.1 |
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Mitteilung der Fachbereichsleitung |
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Ö 3.2 |
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Mitteilung der Kulturstiftung |
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Ö 3.3 |
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Mitteilung aus dem Bereich Denkmalpflege |
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Ö 3.4 |
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Mitteilung aus dem Bereich Stadtbibliothek |
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Ö 4 |
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Anfragen und Antworten |
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Ö 4.1 |
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Anfrage des AM Monika Schedel BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage
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VO/2020/08982 |
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Ö 4.1.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Monika Schedel Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage VO/2020/08982 |
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VO/2020/09101 |
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Ö 4.2 |
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Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der Künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage |
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VO/2020/09010 |
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N 4.2.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage (Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde mehrheitlich beschlossen, den Gegenstand zu Top 4.2.1 im nicht-öffentlichen Teil zu behandeln und zur Kenntnis zu nehmen.
Die Zuordnung erfolgt nunmehr zu Top 10.1.
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Ö 4.3 |
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Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Präsentation der Geschichte des Lübecker Judentums in den Lübecker Museen |
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VO/2020/08733 |
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Ö 4.3.1 |
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Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Präsentation der Geschichte des Lübecker Judentums in den Lübecker Museen |
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VO/2020/08733-01 |
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Ö 4.4 |
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Anfrage AM Hauke Wegner (CDU): Veröffentlichung Bericht "30 Jahre UNESCO Welterbe - Situation der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck" |
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VO/2020/09078 |
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Ö 4.5 |
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Anfrage AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Euronet Geldautomaten in Lübeck |
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VO/2020/09138 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Vorstellung Kristine Goddemeyer / Geschäftsführung KulturTafel Lübeck e.V. |
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Ö 6 |
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Beschlussvorlage |
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Ö 6.1 |
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Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) |
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VO/2020/08959 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben. |
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10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.08.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.08.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Prüfantrag: Erweiterung des Museumsquartier um eine archäologische Abteilung |
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VO/2020/09135 |
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Ö 7.1.1 |
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AT zu VO/2020/09135 AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Prüfantrag: Erweiterung des Museumsquartier um eine archäologische Abteilung |
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VO/2020/09135-01 |
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Ö 7.2 |
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AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wartungsvertrag für Steinbildwerke |
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VO/2020/09136 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Antworten |
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N 10.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Friederike Grabitz: Ausschreibung zur Neubesetzung der künstlerischen Leitung der Nordischen Filmtage (VO/2020/09105) |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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