Vorlage - VO/2020/09101  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Monika Schedel Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage VO/2020/08982
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Ohlsen, Mirjam
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
10.08.2020 
15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Monika Schedel Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Organisationsänderung Nordische Filmtage VO/2020/08982
 

 


Begründung

  1. Was ist die Aufgabe des Kuratoriums?

Der Begriff Kuratorium in dem Organigramm bezieht sich nicht auf ein formales Gremium, das eingerichtet werden soll, sondern bezeichnet die Gesamtheit der Kurator:innen, die tatsächlich  für die Nordischen Filmtage Lübeck auf Arbeitsebene tätig sind und stellt keine organisatorische Änderung dar. Die Kurator:innen unterstützen die künstlerische Leitung bei der inhaltlichen Programmgestaltung und Filmauswahl. Die Koordination und Zusammenführung der kuratorischen Tätigkeit  und die inhaltliche Gesamtgestaltung und Ausrichtung des Festivals liegt per Funktion in der Zuständigkeit der künstlerischen Leitung.

 

  1. Wie viel Personen soll das Kuratorium umfassen?

Es gibt keine festgelegte Anzahl an Personen. Die tatsächliche Anzahl der Kurator:innen ergibt sich bedarfsbezogen im Rahmen der im städtischen Haushalt hierfür zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund der fachlichen Einschätzung der jeweiligen künstlerischen Leitung.

 

  1. Werden geeignete Personen des Freundeskreises der Nordischen Filmtage, Mitglieder des Vorstands des Kommunalen Kinos, Mitglieder des Filmforum Schleswig-Holstein, des Norddeutschen Rundfunks, Mitglieder der Filmforschung (Retrospektive), der Filmwirtschaft, der Filmkritik und des Kulturausschusses der Hansestadt vertreten sein?
    Da es sich wie unter 1) beschrieben nicht um ein einzurichtendes Gremium handelt, gibt es keine Benennung von Personen zur Vertretung im Kuratorium.

 


 

 


Anlagen