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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2020/559 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen (Anfragen/Antworten werden in der nächsten Sitzung am 28.04. behandelt !) |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Haushaltsverfahren / Eckwerte 2021 |
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VO/2020/08770 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/08745 |
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| Ö 5.2 |
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Förderbewerbung: "Modellprojekte Smart City" |
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VO/2020/08755 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung auf die zweite Staffel der Förderausschreibung Modellprojekt Smart City des Bundesministerium des Innern abzugeben. 2) Die Bürgerschaft beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass die Hansestadt Lübeck a) als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet, b) hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt, c) Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet, d) sich in Kenntnis des maximal geforderten Eigenanteils (Anlage 1) bewirbt und diesen einbringt, e) sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und f) sich als Oberzentrum des interkommunalen Verbundes „Smart City Region Lübeck“ (Anlage 2) bewirbt und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch mitzuwirken. 3) Die erforderlichen Mittel (Anlage 1) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren. 4) Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch auf zukünftige Staffeln dieser Förderausschreibung Bewerbungen der Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von bis zu 250.000 EURO pro Förderjahr vorzunehmen und diesen bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen, bereitzustellen sowie Drittmittel zur Reduzierung (max. 50%) des Eigenanteils einzuwerben. 5) Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten. |
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26.03.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.12 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung auf die zweite Staffel der Förderausschreibung Modellprojekt Smart City des Bundesministerium des Innern abzugeben. 2) Die Bürgerschaft beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass die Hansestadt Lübeck a) als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet, b) hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt, c) Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet, d) sich in Kenntnis des maximal geforderten Eigenanteils (Anlage 1) bewirbt und diesen einbringt, e) sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und f) sich als Oberzentrum des interkommunalen Verbundes „Smart City Region Lübeck“ (Anlage 2) bewirbt und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch mitzuwirken. 3) Die erforderlichen Mittel (Anlage 1) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren. 4) Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch auf zukünftige Staffeln dieser Förderausschreibung Bewerbungen der Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von bis zu 250.000 EURO pro Förderjahr vorzunehmen und diesen bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen, bereitzustellen sowie Drittmittel zur Reduzierung (max. 50%) des Eigenanteils einzuwerben. Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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26.03.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung auf die zweite Staffel der Förderausschreibung Modellprojekt Smart City des Bundesministerium des Innern abzugeben. 2) Die Bürgerschaft beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass die Hansestadt Lübeck a) als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet, b) hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt, c) Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet, d) sich in Kenntnis des maximal geforderten Eigenanteils (Anlage 1) bewirbt und diesen einbringt, e) sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und f) sich als Oberzentrum des interkommunalen Verbundes „Smart City Region Lübeck“ (Anlage 2) bewirbt und ihren Partnerinnen die Möglichkeit eröffnet, von den Ergebnisse, Maßnahmen und Projekten zu profitieren und auf Wunsch auch mitzuwirken. 3) Die erforderlichen Mittel (Anlage 1) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren. 4) Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch auf zukünftige Staffeln dieser Förderausschreibung Bewerbungen der Hansestadt Lübeck mit einem Eigenanteil von bis zu 250.000 EURO pro Förderjahr vorzunehmen und diesen bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen, bereitzustellen sowie Drittmittel zur Reduzierung (max. 50%) des Eigenanteils einzuwerben. Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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| Ö 5.3 |
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Projektmandat für die Migration III auf Windows 10 |
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VO/2020/08661 |
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| Ö 5.4 |
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Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 10.03.20) |
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VO/2020/08575 |
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| Ö 5.5 |
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Gründung des Vereins "Wohnen im Alter e. V. - Verein für die Beratung zu Wohnraumanpassungen und Barrierereduzierung sowie Beratung zu Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag" |
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VO/2020/08648 |
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| Ö 5.6 |
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Beschlussvorlage zum Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480)
Förderung von Schülerclubs in den Klassen 5/6 bezüglich VO/2016/03725 |
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VO/2019/08265 |
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| Ö 5.7 |
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BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Projektfreigabe |
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VO/2020/08653 |
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| Ö 5.8 |
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Fortführung Regionalmanagement im HanseBelt |
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VO/2020/08679 |
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| Ö 5.9 |
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Eric-Warburg-Brücke: Erneuerung des Dünnbelages auf der Fahrbahn der Brückenklappe |
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VO/2020/08712 |
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| Ö 5.10 |
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Aufstockung der Mittel für die Maßnahme "Ersatzneubau Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Mönkhofer Weg 95" wegen Überschreitung der Projektkosten von mehr als 175.000,- EURO |
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VO/2020/08642 |
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| Ö 5.11 |
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Sportanlage Holstentor Süd: Fortsetzung der Maßnahme bei Mittelüberschreitung
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VO/2020/08524 |
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| Ö 5.12 |
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Freigabe zur Fortführung der Maßnahme Erstellung einer Modulschule Kalandschule auf der Hüxwiese wegen Überschreitung der Projektkosten von mehr als 175.000 EUR |
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VO/2020/08729 |
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| Ö 5.13 |
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Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie (Es ist vorgesehen, die TO im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.) |
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VO/2020/08831 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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NEU: mündl. Miteilung Herr Bgm. Lindenau betr. Covid-19-Pandemie: Sachstand städtische Gesellschaften - vorsorglicher Hinweis auf mögliche Eilentscheidungen des Bürgermeisters
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Redderkoppel |
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| N 14.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Kahlhorststraße |
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| N 14.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
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| N 14.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Dorfstraße |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Lerchenweg |
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| N 14.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Wattstraße |
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| N 14.7 |
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Ausschreibungsfreigabe Künstlerische Leitung Nordische Filmtage Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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