Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Stolzenberg ihm mitgeteilt habe, dass er und sein Vertreter Herr Neskovic an der Sitzung nicht teilnehmen werden. Herr Stolzenberg hat für sich und Herrn Neskovic eine persönliche Betroffenheit wegen der Corona-Epidemie mitgeteilt und wiederholt seine Kritik an der Durchführung der Sitzung. Herr Stolzenberg bittet, diesen Sachverhalt in die Niederschrift der heutigen Sitzung aufzunehmen
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:
NEU - TOP 5.13/VO 8831
Vorlage betr. Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie
Der Bürgermeister hat hierzu mitgeteilt, die Vorlage zurück zu ziehen.
Die Vorlage ist fristgerecht zur Tagesordnung Bürgerschaft angemeldet worden und wird dort abschließend behandelt.
Der Vorsitzende schlägt vor, alle Vorlagen, die durch die Bürgerschaft zu beschließen sind, „en bloc“ ohne Votum an die Bürgerschaft weiteruleiten, um den Sitzungsumfang aufgrund der aktuellen Situation so gering wie möglich zu halten.
Es handelt sich dabei um nachstehende Punkte/VO Nrn.:
TOP 5.1 / VO 8745 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
TOP 5.2 / VO 8755 Förderbewerbung „Modellprojekte Smart City“
TOP 5.3 / VO 8661 Projektmandat für die Migration III auf Windows 10
TOP 5.4 / VO 8575 Aufbau einer Ehrenamtskoordination
TOP 5.5 / VO 8648 Gründung des Vereins „Wohnen im Alter e.V.“
TOP 5.6 / VO 8265 Ganztag an Schule
TOP 5.8 / VO 8679 Fortführung Regionalmanagement im HanseBelt
Der Hauptausschuss ist einstimmig einverstanden,
die TOP 5.1-TOP 5.6 und TOP 5.8
“en bloc” zu behandeln.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass wichtige Entscheidungen gemäß
§ 9 der Hauptsatzung durch den Hauptausschuss zu entscheiden sind.
Die Entscheidungen sind nicht auf die Bürgerschaft delegierbar. Das sieht die Hauptsatzung nicht vor.
Es handelt sich dabei um nachstehende Punkte/VO-Nr.:
TOP 5.7/ VO 8653 BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke
TOP 5.9 / VO 8712 Eric-Warburg-Brücke: Erneuerung des Dünnbelages auf der Fahrbahn der Brückenklappe
TOP 5.10 / VO 8642 Mittelaufstockung für die Maßnahme „Ersatzneubau Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
TOP 5.11 / VO 8524 Fortsetzung Maßnahme Sportanlage Holstentor Süd wg.
Mittelüberschreitung
TOP 5.12 / VO 8729 Freigabe zur Fortführung der Maßnahme Erstellung Modelschule
Kalandschule wg. Überschreitung Projektkosten
Der Vorsitzende schlägt vor, über die Vorlagen ohne Aussprache „en bloc“ abzustimmen.
Der Hauptausschuss ist einstimmig einverstanden,
über die TOP 5.7 und-TOP 5.9 bis TOP 5.12
“en bloc” ohne Aussprache abzustimmen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen
erforderlich ist.
Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP einzeln abstimmen:
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 11.1 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.1 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.2 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.3 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.4 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.5 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.6 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.7 zu.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die TOP 14.1 bis 14.6 „en bloc“ abzustimmen.
Der Hauptausschuss ist einstimmig einverstanden,
über die TOP 14.1 bis-TOP 14.6
“en bloc” abzustimmen.