Vorlage - VO/2020/08770  

Betreff: Haushaltsverfahren / Eckwerte 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
26.03.2020 
Achtung NEUER TAGUNGSORT ! 30. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

 

Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2021
 

 


Begründung

 

Mit Öffnen der Planungsdateien im März beginnt die konkrete Phase zur Aufstellung des Haushaltes 2021. Mit Beginn des Planungsverfahrens ist es sinnvoll und erforderlich die Planungen mit einem Rahmen zu versehen und dafür Fachbereichseckwerte und Vorgaben für die Auf­stellung des Ergebnishaushaltes 2021 fest­zu­legen. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, nach Beratung im Hauptausschuss, folgende Festlegungen zu treffen:

 

1. Grundlage für die Ermittlung und Verteilung der Fachbereichseckwerte 2021 sind die beschlossenen Zuschussbudgets der Fachbereiche im Ergebnishaushalt 2020 (vgl. S. 5 Produkthaushaltsplan Bd. II). Eine Bereinigung entfällt für das Verfahren 2021, so dass sich auf der Grundlage der beschlossenen Zuschussbudgets die Referenzbudgets 2020 gemäß Anlage 1 ergeben.

2. Eine Berücksichtigung von Überschreitungen der Eckwerte im Verfahren 2020 entfällt, diese werden durch Ist-Überschüsse aus den Vorjahren vollständig ausgeglichen. Ein beim Fachbereich 4 eingetretener Überschuss wird für das Planverfahren 2021 vorgetragen und dem Eckwert gutgeschrieben.

  Danach sind die Referenzbudgets 2020 ergänzt um die Gutschrift beim FB 4 zugleich als Fachbereichseckwerte 2021 festzulegen. Die konkreten Zahlen sind in der Anlage 2 dargestellt.

3. Von den Fachbereichen sind mithin bei den Anmeldungen zum Ergebnishaushalt 2021 folgende Fachbereichseckwerte einzuhalten (Anlage 2, Zeile 5):

 

 

 

 

 

2021

 

 

EUR

  Fachbereich 1 – Bürgermeister:

 

- 36.212.100

  Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales:

 

- 122.123.200

  Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit und
                            Ordnung:

 

- 36.832.900

  Fachbereich 4 - Kultur:

 

- 155.801.100

  Fachbereich 5 - Planen und Bauen:

 

- 119.901.600

Gesamt:

 

- 470.870.900

 

4. Auf der Grundlage der sich festigenden Rechnungszahlen 2019 ist die Gesamtprognose für den Haushalt 2021 noch einmal aktualisiert worden und schließt mit einem bereits im Plan ausgeglichenen Ergebnis ab (Anlage 3).

Für 2019 zeichnet sich nach den vorläufigen Zahlen erneut nach den bereits guten bis sehr guten Abschlüssen der Vorjahre ein Überschuss deutlich im zweistelligen Mio.-Bereich ab, so dass auch für 2021 die klare Zielsetzung sein muss, unter Einhaltung der vorstehenden Eckwerte einen auch bereits im Plan ausgeglichenen bzw. mit einem Überschuss abschließenden Haushalt vorzulegen.

5. Parallel zur Umsetzung der Budgetvorgaben wird auch für 2021 ein Haushaltsbegleitbeschluss zu haushaltsentlastenden Aktivitäten und Anstrengungen vorgelegt. Maßnahmen hieraus kommen der Erfüllung der Budgetvorgaben zugute und verbessern gleichermaßen den Gesamthaushalt. Dabei sind insbesondere die vielfältigen Entwicklungen und Aktivitäten im Zuge der weiteren Digitalisierung der Verwaltung in den Blick zu nehmen und betroffene Prozesse und Abläufe umfassend einer Überprüfung und Neuausrichtung zuzuführen.             

6. Im Zuge der Ertragsprüfungen sind die seit 2005 geltenden Verfahrensregeln zur Dokumentation der Prüfergebnisse zur Anpassung der Erträge (Begründungspflicht insbesondere bei nicht vorgesehenen Erhöhungen) zu beachten.

7. Tarif- und Besoldungssteigerungen sind im Rahmen der Einhaltung der Eckwerte gemäß Ziff. 3 abzudecken. Auch andere mögliche Preis- und Kostensteigerun­gen oder sonstige unvermeidbaren Mehrbelastungen sind durch geeignete Deckungsmaßnahmen und Budgetverbesserungen in den Fachbereichen innerhalb der Eckwerte aufzufangen.

8. Eine Übernahme neuer oder die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben bleibt ent­sprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss 2004 generell ausgeschlossen. Rahmenbedingungen des Konsolidierungsfonds II sind zu beachten.

9. Die Darstellung und Dokumentation aller wesentlichen Aktivitäten zur Einhaltung der Eckwerte erfolgt im Rahmen der bekannten Budgetübersichten. Diese sind ein Hauptbestandteil der Perspektivgespräche mit dem Bürgermeister. Nach Klärung und Abstimmung zum weiteren Umgang in diesen Bürgermeistergesprächen werden die Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2021 weiterverfolgt.

8. Vorgeschaltet werden laufende Austausche der Fachbereiche mit Strategie und Innovation und Haushalt und Steuerung auf Arbeitsebene, um die finalen Gespräche beim Bürgermeister vorzubereiten. Dabei muss insbesondere die strikte Ausrichtung der Planungen am Prinzip der Kassenwirksamkeit – gerade vor dem Hintergrund des wiederum deutlich positiven Jahresabschlusses 2019 - Ansatz und Basis sein, um mit Einhaltung der Eckwerte den Boden zu bereiten für die vorgegebene „schwarze Null“ bereits im Planwerk 2021 (Ziff. 4).

10. Zur Begrenzung des Stellenplans sind die im Zuge der Realisierung von unvermeidbaren zusätzlichen Aufgaben oder Aufgabeninten­sivie­rungen ggf. notwendigen Neuschaffungen von Planstellen grundsätzlich durch entsprechende Einsparungen von nicht mehr be­nötigten Planstellen zu kompensieren.

11. Für die produktbezogenen mittelfristigen Ergebnisplanungen sind bei den bis 2024 vorzunehmenden Planungen neben der Berücksichtigung von absehbaren belastenden Entwicklungen auch bereits erkennbare und planbare entlastende Perspektiven und Entwicklungen einzubeziehen insbesondere auch vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Gesamtlage des Haushaltes.

 

 

Erläuterungen zur vorstehenden Eckwerteverfügung:

 

Den beschlossenen Haushalt 2020 als Referenzbasis zu nehmen hat sich bewährt und wird auch für 2021 vorgesehen. Dieser enthält bereits viele aktuelle Entwicklungen und Sachverhalte und bildet die vorgenommene Verteilung der Budgetmittel durch die Bürgerschaft ab. Diese Verteilung wird grundsätzlich auch für den nächsten zu planenden Haushalt unterstellt und stellt auch sicher, dass ohne Behandlung von Einzelaspekten eine ergebnisorientierte Planung innerhalb eines realistischen Rahmens erfolgen kann (Anlage 1).

 

Anlage 2 regelt den Umgang mit noch nicht erbrachten Budgetvorgaben aus den Vorjahren. Hier stehen Überschreitungen von rd. 18 Mio. EUR aus dem Planverfahren 2020 noch im Raum. Wie auch bereits im Verfahren 2020 praktiziert, werden diese mit den Ist-Überschüssen aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre verrechnet und damit abgegolten. Auch für 2019 werden die Ist-Zahlen der Fachbereiche deutlich unterhalb der Planung bleiben, sodass hierfür genügend Spielräume gegeben sind. Durch diese Vorgehensweise können diverse Einzelfallprüfungen und komplizierte Berechnungen entfallen und damit die Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit der Regeln deutlich erhöht werden.

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Des Weiteren sieht die Anlage 2 vor, das Referenzvolumen 2020 (zuzüglich eines vorgetragenen leichten Budgetüberschusses aus dem Verfahren 2020 für den FB 4) mit 470,8 Mio. EUR zugleich als Eckwert /Vorgabe für 2021 festzulegen. Eine Absenkung respektive Aufstockung ist nicht vorgesehen. Das „eingefrorene“ Volumen 2020 enthält wie oben bereits ausgeführt viele aktuelle Anforderungen und Entwicklungen, ist gleichwohl auch anspruchsvoll und herausfordernd. So sind im Planungsverlauf sich ergebende Kostensteigerungen und Mehrbedarfe bei Löhnen und Gehältern im Rahmen dieses Budgetrahmens aufzufangen (Ziff. 7). Auch ggf. sich ergebende zusätzliche Belastungen im Aufgabenbereich sind grundsätzlich im Budget gegen zu finanzieren.

 

Umso mehr gilt es, zusätzliche Spielräume zu erschließen über Aktivitäten zum Haushaltsbegleitbeschluss insbesondere mit Prozessneuausrichtungen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung (Ziff.5), konsequentes Ausschöpfen von Erträgen (Ziff. 6) sowie durch das strikte Ausrichten der Planungen am Kassenwirksamkeitsprinzip vor dem Hintergrund deutlich niedrigerer Fachbereichsabschlüsse in den letzten Jahren. 2016, 2017 und 2018 lagen die Rechnungszahlen schon bereits signifikant unter Plan und für 2019 zeichnet sich wiederum ein Ist-Volumen für alle Fachbereiche ab, das sich mit 420-430 Mio. EUR noch deutlich unterhalb der Eckwerte 2021 mit rd. 470 Mio. EUR Volumen bewegt.

 

 

Zum Abschluss noch ein Ausblick auf den Ablauf des im März beginnenden Planungsverfahrens für den Haushalt 2021. Die finale Haushaltssitzung der Bürgerschaft ist wieder fest für die September-Sitzung vorgesehen. Damit verbunden ist erneut wie für den letzten Haushalt, dass nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht und erteilter Genehmigung deutlich frühzeitiger 2021 in die Bewirtschaftung eingestiegen werden kann, bestenfalls mit Beginn des Jahres.

 

Der erste große Meilenstein wird mit den jetzt im Hauptausschuss vorgelegten Eckwerten 2021 vollzogen. Das Inkraftsetzen dieser Eckwerte gilt gleichermaßen als Auftakt für die heiße Phase, die verbunden ist mit dem Öffnen der Plandateien für die Verwaltung.

 

Kommuniziert und vorbesprochen mit dem Hauptausschuss und den Fraktionen ist auch bereits die Konzentration der Ausschussberatungen auf zwei Beratungen im September im Vorlauf zur Bürgerschaftssitzung am 24.9.2019. Die gemeinsamen Beratungen sind vorgesehen für die reguläre Sitzung des Hauptausschusses am 08.09.2020 - was den konsumtiven Teil des Haushaltes anbelangt - und für den investiven Teil in einer außerordentlichen Hauptausschusssitzung am 09.09.2020.

 

Der Ablaufplan zu Meilensteinen des Verfahrens ist diesem Bericht noch einmal als Anlage 4 beigefügt.

 

 


Anlagen

 

Anlage 1  Ermittlung der Referenzbudgets 2020

Anlage 2  Ermittlung der Fachbereichseckwerte 2021

Anlage 3  Gesamtprognose 2021

Anlage 4  Zeitplan