Tagesordnung - 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Archiv, Lesesaal 4. Stock
Ort: Mühlendamm 1 - 3, 23552 Lübeck
Anlagen:
5.1 Lübecks 3 Nobelpreisträger - ein Kunstprojekt: Lübeck-Konzept
2019 Jahresvergleiche bis August
Vergleich Ausstellungen_2012-2019 August
2019 Jahresvergleiche bis September
Vergleich Ausstellungen_2012-2019Sept
Präsentation: Ausstellung Lübeck als Stadt an der deutsch-deutschen Grenze
Ausstellung Lübeck als Stadt an der deutsch-deutschen Grenze
2019-11-11_Bericht Denkmalpflege

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Führung durch die Völkerkundesammlung durch Herrn Frühsorge    
Ö 3  
Niederschriften vom 09.09.2019
SI/2019/450  
   
   
Ö 4  
Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilung der Verwaltung    
Ö 4.2  
Bericht der Kulturstiftung    
Ö 4.3  
Bericht aus dem Bereich Denkmalpflege    
Ö 4.3.1  
Bericht zum Antrag in der Vorlage VO/2018/06558: AT zu VO/2018/06446 - CDU: QR Codes für Denkmale
VO/2019/08062  
Ö 4.4  
Anfragen    
Ö 4.4.1  
Anfrage AM Dr. Junghans: Stand Planungen zu den Wissenspeichern und Datenbunkern
VO/2019/08160  
Ö 4.4.2  
Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Abriss des Baudenkmals Fabrikstrasse 13
VO/2019/08297  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Hintergrundinformationen zur Anfrage

Nach den Anforderungen des § 13 (2) Denkmalschutzgesetz wird auch für Abrissanträge bestimmt:

 

§ 13 (2) Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Denkmale erforderlich ist. Sie ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen und der Status als Welterbestätte nicht gefährdet ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme notwendig macht. Die öffentlichen und die privaten Belange sind miteinander und untereinander abzuwägen.

 

Weiterhin sind nach § 16 (1) Denkmalschutzgesetz Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Denkmalen im Rahmen des Zumutbaren zum Erhalt und zum Schutz verpflichtet.

 

§ 16 (1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie die sonst Verfügungsberechtigten haben Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.

Nach § 21 Denkmalschutzgesetz können Gemeinden Baudenkmale in ihr Eigentum übernehmen, wenn auf andere Art und Weise die Baudenkmale nicht erhalten werden können.

 

§ 21 (1) Die Enteignung von Kulturdenkmalen ist zulässig, wenn auf andere Weise eine Gefahr für deren Erhaltung nicht zu beseitigen ist.

        (2) Die Enteignung erfolgt zugunsten des Landes, des Kreises oder der Gemeinde, in dessen oder in deren Zuständigkeitsbereich sich das Kulturdenkmal befindet.

 

Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1. Welches überwiegende öffentliche Interesse hat die Maßnahme (Abriss) notwendig gemacht?

2. Welche unzumutbaren Aufwendungen / Maßnahmen standen dem Erhalt des Baudenkmals entgegen?

3. Gab es eine denkmalverträgliche, wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes?

4. Gab es für den Antragsteller (Gewerbebetrieb auf dem Nachbargrundstück) alternative Möglichkeiten der Betriebserweiterung, auch an anderen Betriebsstandorten?

5. Wurde, und wenn ja von wem, eine Enteignung überprüft, um das Baudenkmal zu erhalten?


 

 

 

   
    11.11.2019 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 4.4.2 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

Hintergrundinformationen zur Anfrage

Nach den Anforderungen des § 13 (2) Denkmalschutzgesetz wird auch für Abrissanträge bestimmt:

 

§ 13 (2) Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Denkmale erforderlich ist. Sie ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen und der Status als Welterbestätte nicht gefährdet ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme notwendig macht. Die öffentlichen und die privaten Belange sind miteinander und untereinander abzuwägen.

 

Weiterhin sind nach § 16 (1) Denkmalschutzgesetz Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Denkmalen im Rahmen des Zumutbaren zum Erhalt und zum Schutz verpflichtet.

 

§ 16 (1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie die sonst Verfügungsberechtigten haben Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.

Nach § 21 Denkmalschutzgesetz können Gemeinden Baudenkmale in ihr Eigentum übernehmen, wenn auf andere Art und Weise die Baudenkmale nicht erhalten werden können.

 

§ 21 (1) Die Enteignung von Kulturdenkmalen ist zulässig, wenn auf andere Weise eine Gefahr für deren Erhaltung nicht zu beseitigen ist.

        (2) Die Enteignung erfolgt zugunsten des Landes, des Kreises oder der Gemeinde, in dessen oder in deren Zuständigkeitsbereich sich das Kulturdenkmal befindet.

 

Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1. Welches überwiegende öffentliche Interesse hat die Maßnahme (Abriss) notwendig gemacht?

2. Welche unzumutbaren Aufwendungen / Maßnahmen standen dem Erhalt des Baudenkmals entgegen?

3. Gab es eine denkmalverträgliche, wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes?

4. Gab es für den Antragsteller (Gewerbebetrieb auf dem Nachbargrundstück) alternative Möglichkeiten der Betriebserweiterung, auch an anderen Betriebsstandorten?

5. Wurde, und wenn ja von wem, eine Enteignung überprüft, um das Baudenkmal zu erhalten?
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

 

Ö 5  
Berichte    
Ö 5.1  
Bertrand Freiesleben: Lübecks 3 Nobelpreisträger - ein Kunstprojekt    
Ö 5.2  
Bericht zum Auftrag "SPD + Bündnis 90/Die Grünen: Kunst am Bau VO/2018/06302" - Dringlichkeitsantrag
VO/2018/06347-01  
Ö 6  
Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 ? zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege
Enthält Anlagen
VO/2019/08267  
Ö 6.2  
Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck über 5.000,00 Euro (Unterstützung des Kinder- und Jugendfilmpreises der Nordischen Filmtage 2019) - Dringlichkeitsantrag
Enthält Anlagen
VO/2019/08281  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Graffiti Sprühwand in Lübeck Buntekuh
VO/2019/07020  
Ö 7.2  
Bündnis 90 / Die Grünen: Änderungsantrag zu TOP 5.34 (VO/2019/07020): Graffiti Sprühwand in Lübeck Buntekuh
VO/2019/07118  
Ö 7.3  
Austauschantrag zu VO/2019/08016 AfD - Stadtbibliothek Lübeck: Umgestaltung zur Offenen Bibliothek ("Open Library")
VO/2019/08016-01  
Ö 7.4  
Gedenktafel am Zeughaus für die Opfer des Nationalsozialistischen Regimes (Zur abschließenden Beratung.)
VO/2019/08130  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
FDP - Prüfung einer Partnerschaft mit dem Google Arts & Culture-Programm
VO/2018/06526  
Ö 9  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich 5.1 Lübecks 3 Nobelpreisträger - ein Kunstprojekt: Lübeck-Konzept (216 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2019 Jahresvergleiche bis August (15 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Vergleich Ausstellungen_2012-2019 August (20 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2019 Jahresvergleiche bis September (16 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich Vergleich Ausstellungen_2012-2019Sept (16 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich Präsentation: Ausstellung Lübeck als Stadt an der deutsch-deutschen Grenze (3065 KB)    
Anlage 8 7 öffentlich Ausstellung Lübeck als Stadt an der deutsch-deutschen Grenze (6483 KB)    
Anlage 9 8 öffentlich 2019-11-11_Bericht Denkmalpflege (63 KB)