Vorlage - VO/2019/08267
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Beschlussvorschlag
Die Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 € zugunsten des Bereichs
Archäologie und Denkmalpflege wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Durch Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 Euro zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege ist das Vorhaben „Lübecker Kolloquium zur Stadtarchäologie im Hanseraum XI – Archäologie im Hier und Jetzt vom 18.11.19 – 21.11.19“ realisierbar.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 481.371,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Spendenzusage der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Spendenzusage der Possehl Stiftung (41 KB) |