Vorlage - VO/2019/08062  

Betreff: Bericht zum Antrag in der Vorlage VO/2018/06558: AT zu VO/2018/06446 - CDU: QR Codes für Denkmale
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Hunecke, Irmgard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
11.11.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zum Antrag in der Vorlage VO/2018/06558: AT zu VO/2018/06446 / CDU: QR Codes für Denkmale wird ein Bericht vorgelegt.

 


Begründung

Der Vorschlag der CDU war, an allen Denkmalen in öffentlichem Eigentum im erweiterten Stadtgebiet, die von touristischem Interesse sind oder sein könnten, die ferner über einen Eintrag in Wikipedia über sich Auskunft geben können, sollten dezent gestaltete Emaille-Tafeln (quadratisch, weiß mit schwarzer Beschriftung) mit einem QR-Code und dem Hinweis „Denkmal/ Monument“ angebracht werden, die per Scan mit dem Smartphone einen direkten Zugang zum jeweiligen Wikipedia-Eintrag ermöglichen. Eigentümer privater Denkmale können diese Tafeln in gleicher Gestaltung über die Stadt (Abt. Denkmalpflege) auf formlosen Antrag beziehen.

Es ist kein Anliegen der Abt. Denkmalpflege, QR-Codes an ausgewählten Kulturdenkmalen anzubringen. Nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein sind alle ausgewiesenen Denkmale gleichrangig in ihrem „besonderen Wert“. Dies trifft auf alle Denkmale im gesamten Stadtgebiet gleichermaßen zu. Es ist daher nicht angemessen, durch eine Auswahl, z.B. nach dem Kriterium des Eigentums, nur auf einen geringen Teil der in Lübeck insgesamt vorhandenen Denkmale besonders hinzuweisen.

Die Abteilung Denkmalpflege hat darüber hinaus im mündlichen Bericht darauf hingewiesen, dass im Gebiet der Lübecker Innenstadt bereits eine in den zurückliegenden Jahrzehnten angewachsene Anzahl verschiedener Beschilderungen entstanden ist, deren Zustand, Effektivität und Häufung vor jedweder Entscheidung über neue Kennzeichnungen hinterfragt und das Stadtbild entsprechend „bereinigt“ werden sollte.

Eventuelle QR-Codes ausschließlich mit ohnehin überall frei zugänglichen Wikipedia-Informationen ohne verbindendes Konzept zu hinterlegen, hält die Abteilung Denkmalpflege nicht für zielführend. Diese sich oft ändernde Texte sind durch die Hansestadt Lübeck nicht autorisiert und sind keine Äußerung der fachlich zuständigen Denkmalpflege.

QR-Codes schränken den Informationszugang auf eine Gruppe ein, die mittels entsprechender Technik diese lesbar machen können. Andere sind von diesem Zugang abgeschnitten. Wie lange diese Technik noch Bestand hat, ist ebenso nicht planbar.

Vor dem Hintergrund der aktuellen, nicht zufriedenstellenden Situation der analogen Ausschilderung insbesondere auch im touristischen Bereich ist seitens LTM in Abstimmung mit sämtlichen relevanten Bereichen der HL und weiteren Akteuren angedacht, nach der Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes (TEK) noch in 2020 in die Detailplanungen einer neuen Besucherlenkung zu gehen. Eine Umsetzung der neuen Ausschilderung, auch in Abstimmung mit dem EnergieCluster-Digitales Lübeck (Stichwort digitale Besucherlenkung) ist dann für 2021 angedacht.

In diesen Prozess würde dann auch die Frage zu den QR-Codes aufgenommen werden.

 


Anlagen

 

 

Stammbaum:
VO/2019/08062   Bericht zum Antrag in der Vorlage VO/2018/06558: AT zu VO/2018/06446 - CDU: QR Codes für Denkmale   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Bericht öffentlich
VO/2019/08062-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2019/08062: "Bericht zum Antrag in der Vorlage VO/2018/06558: AT zu VO/2018/06446 - CDU: QR Codes für Denkmale"   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion