Vorlage - VO/2019/07118
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Beschlussvorschlag
Kindern und Jugendlichen in Buntekuh wird zeitnah eine Wand o.ä. zum legalen Sprühen
von Graffitis zur Verfügung gestellt. Dabei ist ein Standort zu wählen, der mehrere
Kriterien erfüllt:
- nicht an einer Hauptstraße gelegen
- einigermaßen erhaltene Bausubstanz
- angemessene Größe
- Platz, um sich auch als Zaungast dort aufhalten zu können
- klar ausgewiesen Flächen, um Konflikte zu vermeiden
- genügend Mülleimer.
Nach der erfolgreichen Umsetzung in Buntekuh soll dieser Antrag auch in den
anderen Stadtteilen angewendet werden!
Über die Umsetzung möge bis zur Sitzung im Mai im Jugendhilfeausschuss berichtet
werden.
Begründung
Aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses hat das Kulturbüro jüngst durch persönlich geführte leitfadengestützte Interviews sowie einen digitalen Fragebogen eine Bestandsaufnahme des kulturellen Angebotes in den Lübecker Stadtteilen durchgeführt.
Hierbei kam unter anderem heraus, dass von jungen Künstler*innen in Buntekuh ein Ort mit
einer Wand zum legalen Graffiti-Sprühen gewünscht wird. Diesem Wunsch ist einfach
nachzukommen.
Des Weiteren dämmen legale Flächen die Benutzung illegaler Standorte, gerade im
näheren Umfeld, massiv ein und führen zur Entspannung zwischen den Künstler*innen und den Anwohner*innen!
Anlagen
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