Tagesordnung - 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 12.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.19 ÖFFENTLICH
Anlage I PIH EuE GmbH Präsentation
Anlage II Zukunftsfahrplan TEK Lübeck.Travemünde 2030
Anlage III Klimaschutz Präsentation

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.2019 - öffentlicher Teil
SI/2019/511  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.3  
AM Flasbarth (SPD): Sonderstandorte (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07148  
Ö 3.3.1  
Antwort auf die Anfrage von Herrn AM Flasbarth betr. Sonderstandorte (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07368  
Ö 3.3.2  
Antwort auf die erweiterte Anfrage von Herrn AM Flasbarth betr. Sonderstandorte
VO/2019/07817  
Ö 3.4  
AM Flasbarth (SPD): Indexierung laufender Erbbauverträge (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07278  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.
 

 

 

   
    11.03.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.8 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(13 Ja-Stimmen)

   
    13.05.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage zu vertagen,

bis die Antwort der Verwaltung vorliegt.

(15 Ja-Stimmen)

   
    12.08.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(14 Ja-Stimmen)

   
    09.09.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die Sitzung im Dezember zu vertagen.

(14 Ja-Stimmen)

   
    09.12.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.6 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage auf die

Sitzung im Februar 2020 zu vertagen.

(13 Ja-Stimmen)

 

   
    10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Ö 3.5  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising (DIE LINKE): erneuerbare Energien (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07282  
Ö 3.5.1  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising (DIE LINKE): erneuerbare Energien
VO/2019/07282-01  
Ö 3.6  
AM Eymer (CDU): Zukunft der Lübecker Wochenmärkte (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07550  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Kim Nehrhoff (FDP) zu einer Markthalle (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07703  
Ö 3.8  
Anfrage des Ausschussmitglieds Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Milieuschutzsatzung für Travemünde (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07818  
Ö 3.9  
Neue Anfragen    
Ö 4     Beschlussvorlagen    
Ö 4.1  
Vorgaben Wettbewerb Schlachthof (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07765  
Ö 4.2  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2019/07680  
Ö 4.3  
Festlegung des Vermarktungskonzepts Teilbereich I im Neubaugebiet B-Plan - 07.44.00 - Am Ährenfeld / Johannes-Kepler-Quartier
Enthält Anlagen
VO/2019/07713  
Ö 5  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07335  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 8     Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.2019 - nicht öffentlicher Teil      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 9.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 9.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 9.3     Neue Anfragen      
N 10     Beschlussvorlagen      
N 10.1     Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.01.2018 VO/2017/05605 Verkauf eines Grundstückes Am Schevenbarg      
N 11     Verschiedenes      
Ö 12  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.19 ÖFFENTLICH (422 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage I PIH EuE GmbH Präsentation (1784 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage II Zukunftsfahrplan TEK Lübeck.Travemünde 2030 (97 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage III Klimaschutz Präsentation (1195 KB)