Vorlage - VO/2019/07680  

Betreff: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.08.2019 
19. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
12.08.2019 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl-1_Erhaltungssatzung-Altstadt_Text+Plan_2019-05-24
Anlage 2neu_Erhaltungssatzung-Altstadt_Begründung_2019-05-24

Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 2) gebilligt.

2. Der Bauausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Satzung und der zugehörigen Begründung für die Dauer von einem Monat in den Räumen der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt werden und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine öffentliche Informations- und Erörterungsveranstaltung durchgeführt wird, die ortsüblich bekannt gemacht wird.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

1.300 Bereich Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend / keine rechtl. Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Siehe Anlage 2

 

 


Anlagen

Anlage 1: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Anlage 2: Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl-1_Erhaltungssatzung-Altstadt_Text+Plan_2019-05-24 (2779 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2neu_Erhaltungssatzung-Altstadt_Begründung_2019-05-24 (47 KB)