Tagesordnung - 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 12.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.19 ÖFFENTLICH
Anlage I PIH EuE GmbH Präsentation
Anlage II Zukunftsfahrplan TEK Lübeck.Travemünde 2030
Anlage III Klimaschutz Präsentation

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.2019 - öffentlicher Teil
SI/2019/511  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.3  
AM Flasbarth (SPD): Sonderstandorte (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07148  
Ö 3.3.1  
Antwort auf die Anfrage von Herrn AM Flasbarth betr. Sonderstandorte (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07368  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Anfrage von Herrn AM Flasbarth in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" am 11.02.2019 (VO/2019/07148)

 

   
    13.05.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.3.1 - zurückgestellt
   

Antwort:

Für die Sonderstandorte des Einzelhandels in Herrenholz (regional) und Dänischburg (überregional) sind in den jeweiligen Bebauungsplänen Obergrenzen für die für innenstadtrelevante Sortimente zur Verfügung stehenden Flächen festgelegt. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

Wann wurde die Einhaltung dieser Obergrenzen seit Errichtung der Sonderstandorte durch die Verwaltung kontrolliert? Bitte Datum der jeweiligen Überprüfungen angeben.

 

Sonderstandort Dänischburg (IKEA/LUV):

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens für das LUV (Sonderstandort Dänischburg) wurde der Bauaufsicht ein Grundrissplan des Einkaufszentrums (EG und OG) mit Quadratmeterangaben der Mieteinheiten sowie ein Verkaufsflächenverzeichnis vorgelegt. Der Plan und das Verkaufsflächenverzeichnis werden bei jeder Neuvermietung von Ladenflächen vom Betreiber fortgeschrieben und bei der Bauaufsicht eingereicht. Der letzte vorliegende Stand datiert von November 2018.

 

In dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 hat sich der Betreiber dazu verpflichtet, das Verkaufsflächenverzeichnis fortlaufend zu aktualisieren. Zudem ist die Verwaltung berechtigt, in einem Abstand von jeweils zwei Jahren die Richtigkeit der im Verkaufsflächenverzeichnis aufgeführten sortimentsbezogenen Verkaufsflächen zu überprüfen. Hierfür ist sie befugt, einen externen Sachverständigen auf Kosten des Betreibers mit der Überprüfung zu beauftragen.

 

Sonderstandort Herrenholz (CITTI-Park):

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens für den Sonderstandort Herrenholz (CITTI-Park) wurde der Bauaufsicht ein Verkaufsflächenverzeichnis vorgelegt. Die Tabelle wird ebenfalls bei jeder Neuvermietung von Ladenflächen vom Betreiber fortgeschrieben und bei der Bauaufsicht eingereicht. Der letzte vorliegende Stand datiert von Dezember 2018.

 

In einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 22.55.09 wurden vergleichbare Regelungen zur Überprüfung der Verkaufsflächenobergrenzen aufgenommen wie im Fall des LUV Einkaufszentrums.

 

Einzelhandelsvollerhebung EHF

Das Einzelhandelsforum der Wirtschaftsregion Lübeck (EHF) hat im Frühjahr 2018 durch die CIMA eine Vollerhebung aller Einzelhandelsflächen in der gesamten Hansestadt Lübeck durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Verkaufsflächen an beiden Sonderstandorte erfasst. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhebungsdaten mit den zulässigen sortimentsbezogenen Verkaufsflächen abgeglichen und für beide Standorte keine Überschreitungen der festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt.

 

Mit welchen Methoden wurde die Einhaltung der Obergrenzen kontrolliert?

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Einhaltung der Verkaufsflächenobergrenzen fortlaufend auf Grundlage der aktualisierten Verkaufsflächenverzeichnisse. Die Angaben in den Verkaufsflächenverzeichnissen wurden zudem auf Basis der Ergebnisse der Einzelhandelsvollerhebung vom EHF überprüft (siehe auch Frage 1).

 

Wurden die Kontrollen durch die Stadtverwaltung selbst oder von externen Dienstleistern durchgeführt? Von wem wurden die Dienstleister ggf. ausgewählt und beauftragt? Wer hat ggf. deren Kosten getragen?

 

Die Verkaufsflächenverzeichnisse werden von den Betreibern fortlaufend geführt und von der unteren Bauaufsichtsbehörde überprüft.

 

Wie bereits beschrieben wurden zwischen den Betreibern der Einkaufszentren und der Stadt vertragliche Vereinbarungen getroffen, die es der Verwaltung ermöglichen, in einem Abstand von zwei Jahren die Verkaufsflächenverzeichnisse auf Kosten des Betreibers zusätzlich überprüfen zu lassen.

 

Wurden bei den Kontrollen Überschreitungen der Obergrenzen festgestellt? Ggf. in welcher Höhe?

 

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt.

 

Wurden festgestellte Überschreitungen sanktioniert? Ggf. in welcher Form und Höhe?

 

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt. Sofern sich im Ergebnis einer Überprüfungen ergeben sollte, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen überschritten werden, hat der Betreiber unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, die die sofortige Einhaltung der festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen sicherstellen. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann im Bedarfsfall zum einen die Nutzung einer Verkaufsflächen untersagen und zum anderen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, um ein Bußgeld zu verhängen. Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hängt die Höhe des Bußgeldes immer vom konkreten Einzelfall ab.

 

Wurde die Korrektur ggf. festgestellter Überschreitungen kontrolliert?

 

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Antwort

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(15 Ja-Stimmen)

   
    11.06.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 4.5.1 - zurückgestellt
   

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage bis zum

Vorliegen der ergänzenden Antwort auf die

nächste Sitzung zu vertagen.

(14 Ja-Stimmen)

   
    12.08.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Antwort:

Für die Sonderstandorte des Einzelhandels in Herrenholz (regional) und Dänischburg (über-regional) sind in den jeweiligen Bebauungsplänen Obergrenzen für die für innenstadtrelevan-te Sortimente zur Verfügung stehenden Flächen festgelegt. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

Wann wurde die Einhaltung dieser Obergrenzen seit Errichtung der Sonderstandorte durch die Verwaltung kontrolliert? Bitte Datum der jeweiligen Überprüfungen angeben.

 

Sonderstandort Dänischburg (IKEA/LUV):

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens für das LUV (Sonderstandort Dänischburg) wurde der Bauaufsicht ein Grundrissplan des Einkaufszentrums (EG und OG) mit Quadratmeteranga-ben der Mieteinheiten sowie ein Verkaufsflächenverzeichnis vorgelegt. Der Plan und das Verkaufsflächenverzeichnis werden bei jeder Neuvermietung von Ladenflächen vom Betrei-ber fortgeschrieben und bei der Bauaufsicht eingereicht. Der letzte vorliegende Stand datiert von November 2018.

 

In dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 hat sich der Betreiber dazu verpflichtet, das Verkaufsflächenverzeichnis fortlaufend zu aktualisieren. Zudem ist die Verwaltung berechtigt, in einem Abstand von jeweils zwei Jahren die Richtig-keit der im Verkaufsflächenverzeichnis aufgeführten sortimentsbezogenen Verkaufsflächen zu überprüfen. Hierfür ist sie befugt, einen externen Sachverständigen auf Kosten des Be-treibers mit der Überprüfung zu beauftragen.

 

Sonderstandort Herrenholz (CITTI-Park):

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens für den Sonderstandort Herrenholz (CITTI-Park) wur-de der Bauaufsicht ein Verkaufsflächenverzeichnis vorgelegt. Die Tabelle wird ebenfalls bei jeder Neuvermietung von Ladenflächen vom Betreiber fortgeschrieben und bei der Bauauf-sicht eingereicht. Der letzte vorliegende Stand datiert von Dezember 2018.

In einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 22.55.09 wurden vergleichbare Rege-lungen zur Überprüfung der Verkaufsflächenobergrenzen aufgenommen wie im Fall des LUV Einkaufszentrums.

 

Einzelhandelsvollerhebung EHF

Das Einzelhandelsforum der Wirtschaftsregion Lübeck (EHF) hat im Frühjahr 2018 durch die CIMA eine Vollerhebung aller Einzelhandelsflächen in der gesamten Hansestadt Lübeck durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Verkaufsflächen an beiden Sonderstandorte erfasst. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhebungsda-ten mit den zulässigen sortimentsbezogenen Verkaufsflächen abgeglichen und für beide Standorte keine Überschreitungen der festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen festge-stellt.

 

Mit welchen Methoden wurde die Einhaltung der Obergrenzen kontrolliert?

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Einhaltung der Verkaufsflächenobergrenzen fort-laufend auf Grundlage der aktualisierten Verkaufsflächenverzeichnisse. Die Angaben in den Verkaufsflächenverzeichnissen wurden zudem auf Basis der Ergebnisse der Einzelhandels-vollerhebung vom EHF überprüft (siehe auch Frage 1).

 

Wurden die Kontrollen durch die Stadtverwaltung selbst oder von externen Dienstleistern durchgeführt? Von wem wurden die Dienstleister ggf. ausgewählt und beauftragt? Wer hat ggf. deren Kosten getragen?

 

Die Verkaufsflächenverzeichnisse werden von den Betreibern fortlaufend geführt und von der unteren Bauaufsichtsbehörde überprüft.

 

Wie bereits beschrieben wurden zwischen den Betreibern der Einkaufszentren und der Stadt vertragliche Vereinbarungen getroffen, die es der Verwaltung ermöglichen, in einem Abstand von zwei Jahren die Verkaufsflächenverzeichnisse auf Kosten des Betreibers zusätzlich überprüfen zu lassen.

 

Wurden bei den Kontrollen Überschreitungen der Obergrenzen festgestellt? Ggf. in welcher Höhe?

 

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt.

Wurden festgestellte Überschreitungen sanktioniert? Ggf. in welcher Form und Höhe?

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt. Sofern sich im Ergebnis einer Überprüfungen ergeben sollte, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen überschritten werden, hat der Betreiber unverzüglich Maßnah-men einzuleiten, die die sofortige Einhaltung der festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen sicherstellen. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann im Bedarfsfall zum einen die Nutzung einer Verkaufsflächen untersagen und zum anderen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einlei-ten, um ein Bußgeld zu verhängen. Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hängt die Höhe des Bußgeldes immer vom konkreten Einzelfall ab.

 

Wurde die Korrektur ggf. festgestellter Überschreitungen kontrolliert?

 

Es wurden keine Überschreitungen der Verkaufsflächenobergrenzen festgestellt.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Ö 3.3.2  
Antwort auf die erweiterte Anfrage von Herrn AM Flasbarth betr. Sonderstandorte
VO/2019/07817  
Ö 3.4  
AM Flasbarth (SPD): Indexierung laufender Erbbauverträge (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07278  
Ö 3.5  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising (DIE LINKE): erneuerbare Energien (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07282  
Ö 3.5.1  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising (DIE LINKE): erneuerbare Energien
VO/2019/07282-01  
Ö 3.6  
AM Eymer (CDU): Zukunft der Lübecker Wochenmärkte (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07550  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Kim Nehrhoff (FDP) zu einer Markthalle (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07703  
Ö 3.8  
Anfrage des Ausschussmitglieds Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Milieuschutzsatzung für Travemünde (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07818  
Ö 3.9  
Neue Anfragen    
Ö 4     Beschlussvorlagen    
Ö 4.1  
Vorgaben Wettbewerb Schlachthof (zurückgestellt in der 8. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.06.2019)
VO/2019/07765  
Ö 4.2  
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2019/07680  
Ö 4.3  
Festlegung des Vermarktungskonzepts Teilbereich I im Neubaugebiet B-Plan - 07.44.00 - Am Ährenfeld / Johannes-Kepler-Quartier
Enthält Anlagen
VO/2019/07713  
Ö 5  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (zurückgestellt in der 7. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.05.2019)
VO/2019/07335  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 8     Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.2019 - nicht öffentlicher Teil      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 9.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 9.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 9.3     Neue Anfragen      
N 10     Beschlussvorlagen      
N 10.1     Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.01.2018 VO/2017/05605 Verkauf eines Grundstückes Am Schevenbarg      
N 11     Verschiedenes      
Ö 12  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift Nr. 8 vom 11.06.19 ÖFFENTLICH (422 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage I PIH EuE GmbH Präsentation (1784 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage II Zukunftsfahrplan TEK Lübeck.Travemünde 2030 (97 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage III Klimaschutz Präsentation (1195 KB)