Tagesordnung - 1. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 23.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: Holstentor-Gemeinschaftsschule
Ort: Wendische Straße 55, 23558 Lübeck
Anlagen:
Niederschrift 31. Sitzung Schul- und Sportausschuss.doc
Anlage 1 - Sportpark Falkenwiese
Anlage 2 - Kerndaten und Neue Unterseiten
Anlage 3 - Beantwortung VO201805870
Anlage 4 - Jugendhilfeplanung Präsentation.pptx

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.06.2018
SI/2018/270  
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Enthält Anlagen
Sanierungsbedarf Matthias-Leithoff-Schule    
Ö 4.1.2  
Haushaltsverfahren 2019, hier: Information des Stadtschülerparlaments    
Ö 4.1.3  
Geschwisterermäßigung Kaland-Schule    
Ö 4.1.4  
Lübecker Schwimmbäder, hier: Besucherzahlen der Sommersaison    
Ö 4.1.5  
Herbstsemester und Raumsituation der Volkshochschule    
Ö 4.2  
AM Oliver Prieur - Anfrage zu Hausmeisterdiensten ((behandelt in der Sitzung am 07.06.2018))
VO/2018/05870  
Ö 4.2.1  
Enthält Anlagen
mündliche Antwort auf die ergänzenden Nachfragen von Herrn Prieur    
Ö 4.3     AM G. Schopenhauer (SPD): Graffiti an Schulgebäuden ((zurückgestellt in der Sitzung am 07.06.2018))
VO/2018/06132  
Ö 4.3.1  
Enthält Anlagen
mündliche Antwort auf die Anfrage von Herrn Schopenhauer betr. Graffiti an Schulgebäuden    
Ö 4.4     AM G. Schopenhauer (SPD): Sanierung von Schultoiletten ((zurückgestellt in der Sitzung am 07.06.2018))
VO/2018/06133  
Ö 4.4.1  
Enthält Anlagen
mündliche Antwort auf die Anfrage von Herrn Schopenhauer betr. Sanierung von Schultoiletten    
Ö 4.5     Anfrage von Herrn Haltermann zur Vergabe von Sporthallen ((zurückgestellt in der Sitzung am 07.06.2018))    
Ö 4.5.1  
Enthält Anlagen
mündliche Antwort auf die Anfrage von Herrn Haltermann zur Vergabe von Sporthallen    
Ö 4.6  
Anfrage von Herrn Haltermann zur Schulnotengebung an Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Weiterführenden Schulen    
Ö 4.7  
Anfrage von Herrn Rathcke zur Annahme von freiwilligen Angeboten für handwerkliche Tätigkeiten durch Eltern an Schulen    
Ö 5  
Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797
Enthält Anlagen
VO/2018/06118  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1. Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1. Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

   
    05.07.2018 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

 

   
    05.07.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    23.08.2018 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

       Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

   mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung einstimmig

         gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    28.08.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.
  2.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.
  2.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    30.08.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 6.2  
Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2018
Enthält Anlagen
VO/2018/06269  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 9.1  
Maritimes Frühshoppen am 02.09.2018    
N 10     Genehmigung der Niederschrift vom 07.06.2018      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift 31. Sitzung Schul- und Sportausschuss.doc (62 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 - Sportpark Falkenwiese (59 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 - Kerndaten und Neue Unterseiten (137 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3 - Beantwortung VO201805870 (382 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 4 - Jugendhilfeplanung Präsentation.pptx (369 KB)