Tagesordnung - 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 09.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschriften vom 05.10.2017
SI/2017/025  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilung der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Informationen zur papierlosen Gremienarbeit    
Ö 4.1.2  
Ankündigung gemeinsame Ausschusssitzung mit Schul- und Sportausschuss am 07.06.2018    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht Auswertung Fragebogen Jugendberufsagentur    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Soziale Stadt Moisling ? Anpassung der Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2017/05348  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018
Enthält Anlagen
VO/2017/05378  
Ö 6.3  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018
Enthält Anlagen
VO/2017/05332  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

   
    09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    14.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.11 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

 

   
    30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.7 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 6.4  
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung
VO/2017/05427  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Beschlussvorlagen      
N 10.1     Abschluss eines Mietvertrags für die Mengstr. 33-43 (5.651)      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse