Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018  

35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 09.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05332 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gladasch erklärt, dass der Stiftungszweck darin besteht, Einrichtungen der Jugendhilfe zu schaffen, zu unterhalten und zu fördern. Zum Beispiel wurde 2017 eine Jugendeinrichtung bei der Durchführung von Malerarbeiten finanziell unterstützt.

 

Herr Klüssendorf schlägt auch hier vor die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Er lässt über den Vorschlag abstimmen.


Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.


Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0