Auszug - Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018  

35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 09.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05378 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2018.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klüssendorf schlägt vor im Ausschuss inhaltliche Fragen zum Haushalt 2018 zu klären. Da die meisten Fraktionen noch nicht über den Haushalt beraten haben, empfiehlt er die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

 

Herr Wagner stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Gesamtüberblick und die Entwicklungen der Bereiche dar. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Er erklärt, dass es Austauschseiten zur Haushaltsvorlage gibt, die als Tischvorlage umverteilt wurden. Bei der Zusammenstellung der Produkthaushaltsseiten sind leider für die Bereiche Familienhilfen und Jugendarbeit falsche Seiten in Allris eingestellt worden. Beim endgültigen Druck des Haushaltes 2018 werden aber die korrekten Seiten abgebildet.

 

Frau Kramm ergänzt, dass die HL Konsolidierungskommune ist und daher für alle freiwilligen Aufgaben entsprechende Deckungsmittel vorhanden sein müssten. Die Belastungen des FB 4, auf Seite 10 der Präsentation, sind durch Gremienbeschluss oder Gesetzesänderung erforderliche Aufgaben, die zusätzlich sind und für die keine Deckungsmittel erforderlich sind.

 

Frau Junghans und Frau Neumann erklären die Schwerpunkte 2018 ihrer Bereiche Familienhilfen und städtische Kindertageseinrichtungen.

Auf eine Nachfrage von Herrn Müller zur Verbesserung der Kooperation mit dem Familiengericht antworten Frau Junghans und Frau Kramm.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Klüssendorf zu den Einsparungen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen antwortet Herr Bössow vom Bereich Haushalt und Steuerung. Frau Kramm ergänzt, dass ein gegebenenfalls unterjährig auftretender Bedarf trotz Einsparung, durch über- oder außerplanmäßige Bewilligung im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden könne, wenn Deckungsmittel im Gesamthaushalt der HL vorhanden sind.

Auf eine Nachfrage von Herrn Weise zu den Einsparungen im Kita-Bereich antwortet Frau Neumann.

 

Frau Mentz fragt nach wie realistisch es ist, dass die Erweiterung der Wohngebiete Kepler-Quartier und An der Rothebek in St. Jürgen im Jahr 2018 umgesetzt werden. Frau Kramm erklärt, dass sie Mitglied in der Task Force WoBau ist und dass entsprechende Übersichten von B-Plänen vorhanden wären.

Auf Nachfrage von Frau Mentz, Herrn Bernet und Herrn Müller zur Stelle für die Kinder- und Jugendbeteiligung erklärt Frau Reichel, dass diese gerade intern ausgeschrieben wurde. Eine externe Ausschreibung folgt umgehend. Die Stelle befindet sich im Stellenplan 2018, auf der Seite 196 der Haushaltsvorlage, ganz unten, und hat die Nummer 00009297.

Auf eine Nachfrage von Frau Mentz zu den Gebäudenebenkosten sagt Her Wagner eine Klärung zu.

Auf Fragen von Frau Grädner, Frau Kuring-Arent und Herrn Weise zur Planung und Bezuschussung Kita antwortet Herr Wagner.

Frau Hildebrand fragt nach den Aufwendungen der Hansestadt Lübeck ohne Bundesmittel. Herr Wagner sagt diese Übersicht zu.

Anmerkung außerhalb der Niederschrift:

Der anliegenden Präsentation ist die entsprechende Folie auf Seite 14 beigefügt.

Auf eine Nachfrage von Herrn Untermann zur finanziellen Förderungen in Kitas antwortet Herr Wagner.

 

Frau Grädner möchte wissen, ob es Statistiken oder Zufriedenheitsabfragen von Eltern gibt, deren Kinder keine Einrichtung besuchen.

Frau Kramm verweist zum einen auf die Abfrageergebnisse aus dem letzten Ausschuss und erklärt zum anderen, dass sofern Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können wie im Ausschuss gewünscht, als nächstes die Zufriedenheitsabfrage bei der Tagespflegebetreuung erfolgen solle. Im Rahmen des vom FB 4 angebotenen telefonischen Familienservices der HL, der ebenfalls eine Unterstützung bei der Kitaplatzsuche beinhaltet, sind keine Beschwerden oder dergleichen bekannt.

 

Herr Klüssendorf schlägt erneut vor, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Er lässt über diesen Vorschlag abstimmen.


Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a

              wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                                           Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.


Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH 2018 Präsentation (593 KB)