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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 04.05.2015 |
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SI/2015/663 |
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| Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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| Ö 2.1 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Nussbaumweg (5.660)
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VO/2015/02541 |
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| Ö 2.2 |
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Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - (5.610) |
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VO/2015/02626 |
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| Ö 2.3 |
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Bebauungsplan 01.07.00 ? Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemali-ges Stadthausgrundstück) -
Satzungsbeschluss (5.610)
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VO/2015/02648 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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18.05.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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19.05.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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21.05.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.8 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 45 Nein-Stimmen: 1 (Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)
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| Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Am Fahrenberg/ Godewind (5.660).
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VO/2015/02608 |
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| Ö 3.2 |
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Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck" |
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VO/2015/02625 |
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| Ö 3.3 |
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Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an Lübecker Schulen und der Stadtbibliothek |
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VO/2015/02628 |
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| Ö 3.4 |
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Vermarktung der Grundstücke im GRÜNDUNGSVIERTEL |
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VO/2015/02605 |
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| Ö 3.5 |
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Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015 |
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VO/2015/02684 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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| Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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| Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 5.3 |
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Anträge |
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| N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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| N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 04.05.2015 (bzw.) |
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| N 6.2 |
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Berichte |
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| N 6.2.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610 / 5.631):
Baugesuche / Bauvoranfragen |
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| N 6.2.2 |
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Mitteilung (FBL):
Erstaufnahmestellen |
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| N 6.3 |
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Berichte |
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| N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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| N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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| N 8.1 |
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Vergabe eines Auftrages von mehr als 175.000,00 EUR
DSK Sanierungen 2015 in der Hansestadt Lübeck (5.660) |
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| N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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| N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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| N 10.1 |
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Vergabe der Ingenieurleistungen der Ausführungsplanung zum Er-satzneubau der Possehlbrücke (5.660) |
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| N 10.2 |
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Vergabe von Ing.-Leistungen über 25.000,00 EUR
Katharineum zu Lübeck, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen aus dem Brandschutzkonzept, Königstraße 27-31, 23552 Lübeck
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| N 10.3 |
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Vergabe von Ing.-Leistungen über 25.000,00 EUR
Stadtbibliothek, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen aus dem Brandschutzkonzept, Hundestraße 5-7, 23552 Lübeck
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| N 10.4 |
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Vergabe eines Planungsauftrages zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu den unterschiedlichen Umleitungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Lastbeschränkung und dem Ersatzneubau der Josephinenstraßenbrücke II (5.660) |
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| N 10.5 |
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Vergabe der Ingenieurleistungen zur statisch-konstruktiven Prü-fung der Ausführungsplanung zum Ersatzneubau der Possehlbrü-cke (5.660) |
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| N 11 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| N 11.1 |
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Städtebaulicher Vertrag Parkhaus St. Marien (Wehdehof) - 5.610.3 |
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| N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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| N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 12.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| N 12.3 |
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|
Anregungen und Verschiedenes |
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| Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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