Herr Stüttgen möchte wissen, wie dieses Vermarktungsverfahren funktionieren soll, ohne dass ein B-Plan bestehe.
Herr Senator Boden erläutert, dass dies kein Widerspruch sei, da die Verwaltung plane dies parallel abzuwickeln.
Herr Stolzenberg regt an, das B-Planverfahren abzuwarten, da die Entscheidung bezüglich der „Krummen Querstraße“ seiner Meinung nach noch ausstehe.
Frau Bartels-Fließ erläutert den angedachten Zeitplan anhand einer Folie (Präsentation – siehe Anlage). Vermarktungsstart sei im Juli 2015, die Vergabe der Grundstücke solle erst nach Satzungsbeschluss des B-Planes im September 2015 erfolgen.
Herr Lötsch gibt zu Bedenken, dass die Vergabekriterien in der CDU-Fraktion diskutiert wurden, und dass es hier zu Problemen oder Ungleichbehandlung kommen könne. Die Politik solle eine Vermarktung der Grundstücke nicht einschränken. Seiner Meinung nach solle die Vergabe nicht, nach denen in der Vorlage festgelegten Vergabekriterien, erfolgen und der unter Punkt 2 der Beschlussfassung angegebene Personenkreis sei seiner Meinung dann auch nicht mehr notwendig.
Herr Howe merkt an, dass diese Vergabekriterien in der Expertenrunde so besprochen wurden und man dort zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Vermarktung auf diesem Weg erfolgen solle. Seiner Meinung nach ist aber auch eine Beteiligung der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses und des Sozialausschusses nicht notwendig.
Bezüglich der von Herrn Stolzenberg angesprochenen Krummen Querstraße gibt Herr Howe zu bedenken, dass man auch mögliche Konsequenzen beachten solle.
Herr Nemitz möchte wissen, ob die Jurykriterien in der Vorlage bezüglich der Familien mit Kindern im direkten Vergleich bewertet wurden (transparente Umsetzung) und ob es qualifizierte Schätzungen gäbe, welches der zu erzielende Höchstpreis sein könne. Seiner Meinung nach wäre ein Höchstpreisverfahren aller Grundstücke fairer.
Herr Quirder gibt noch einmal bezüglich der Vermarktungskriterien den Hinweis, dass dies ein Thema war, welches den Expertenkreis zwei Jahre lang beschäftigt habe und anschließend mit der Zustimmung aller Fraktionen abgesegnet wurde. Aus diesem Grund kann er die hier eingebrachten Kritiken nicht nachvollziehen.
Herr Senator Boden ergänzt, dass das Gesamtkonzept im Bauausschuss ausgiebig diskutiert wurde und die daraus entstandenen Forderungen auf die 39 Grundstücke übertragen wurden. Die Empfehlung des Bauausschusses ging dahin, die Vermarktung so einfach und plausibel wie möglich durch die Verwaltung umzusetzen. Sollten die nach Konzept zu vergebenen Grundstücke nicht nachgefragt werden, gehen die übrig gebliebenen Grundstücke in die freie Vermarktung zurück. Das Ziel sei vielfältige Nutzungen in einer Mischung aus Eigentums- und Mietwohnungen.
Bezüglich der Teilnahme der Vorsitzenden des Wirtschafts- und des Sozialausschusses an dem Auswahlgremium handele es sich um einen Wunsch der Politik.
Frau Bartels-Fließ merkt an, dass 50% der Grundstücke zu Höchstpreisen vergeben werden sollen und die übrigen nach Konzeptqualität zu Festpreisen. Man wolle verhindern, dass ein möglicher Investor mehrere nebeneinander liegende Grundstücke erwerbe. Die aktuellen Preise pro qm Grundstücksfläche nach der Bodenrichtwertkarte 2014 lägen bei 490 Euro bei Einfamilienhäusern und 470 Euro bei Mehrfamilienhäusern, bei einer GFZ von 1,7. Diese Preise erhöhen sich bei höherer Ausnutzung und besserer Lagegunst.
Herr Freitag möchte wissen, wie bindend bzw. wie verpflichtend das von den Interessenten vorgelegte Konzept sei.
Frau Bartels-Fließ erklärt, dass dies gängige Praxis auch in anderen Städten sei und verweist auf die Vergabe in der Hamburger Hafencity. Eine Absicherung im Kaufvertrag ist möglich, eine allumfassende Sicherung gäbe es allerdings nicht.
Herr Nemitz spricht noch einmal seine eingangs gestellten Fragen an.
Frau Bartels-Fließ erläutert, dass die möglichen zu erzielenden Höchstpreise nicht vorherzusagen seien. Der Wert der Grundstücke sei vom Gutachterausschuss ermittelt worden, zu Grunde gelegt wurden die Grundstückspreise der umliegenden Bebauung.
Herr Quirder verweist auf die in der Vorlage stehende Entscheidung per Losverfahren, wenn es mehr Bieter als Grundstücke geben sollte.
Herr Lötsch beantragt eine Unterbrechung der Sitzung für die CDU-Fraktion.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (18:25 Uhr).
Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (18:32 Uhr).
Herr Quirder schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass das Losverfahren bei gleichwertigen Bewerbungen für alle Bauvorhaben als letztes entscheidendes Mittel einzusetzen sei.
Herr Lötsch möchte wissen, ob es eine Art Matrix gäbe, in der das Kriterium der Wertigkeit, z.B. der Anzahl der Kinder bzw. deren Alter geregelt sei, wenn es um die letztendliche Vergabe von Grundstücken gehe.
Herr Nemitz schlägt vor Kriterien festzulegen, ab wann man einem bestimmten Topf zugeordnet werde (Anzahl der Kinder).
Herr Rosenbohm möchte wissen, was die Bedeutung in der Vorlage aussage, die bei Abgabe von Höchstgeboten von „annähernd gleich“ spräche.
Herr Senator Boden erläutert, dass hier nicht nur der Kaufpreis ausschlaggebend sei, sondern auch die Nutzung.
Frau Bartels-Fließ ergänzt, dass es bei den Sondergebieten neben dem Höchstpreis auch das vorgelegte Konzept ausschlaggebend sei.
Herr Lötsch sieht in dieser Vorlage zu viele offene Fragen und spricht sich gegen die Vermarktungskriterien aus.
Herr Quirder erläutert, dass eine ausschließliche Vergabe der Grundstücke nach Höchstpreis nicht wünschenswert und eine über zwei Jahre geführte Diskussion umsonst gewesen sei.
Herr Howe äußert ebenfall seine Bedenken im Bezug auf eine Entscheidung des Marktes über den Verkauf der Grundstücke.
Herr Senator Boden erläutert, dass es sich hierbei um städtische Grundstücke handele und damit die Stadt selber definieren könne, wie diese veräußert werden. Allerdings ist es seitens der Verwaltung nicht gewollt, dass Kinder gegeneinander aufgerechnet werden.
Herr Freitag würde es als sinnvoll erachten, wenn bei der Besetzung des Auswahlgremiums die Politik vollständig herausgehalten werden würde. Hierzu gibt er den Hinweis auf eine mögliche Befangenheit.
Herr Stoltenberg stellt den Antrag auf Vertagung, so dass die Verwaltung die Kriterien noch einmal überarbeiten kann.
Herr Lötsch schlägt vor, über den gestellten Antrag auf Vertagung und Überarbeitung der Kriterien in der Vorlage, abzustimmen, so dass damit die Verwaltung die Lücken füllen kann und in den Fraktionen noch einmal über dieses Thema diskutiert werden kann. Diese Vorlage sollte in der nächsten Bauausschusssitzung erneut auf der Tagesordnung erscheinen.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für eine Vertagung: 15 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vorlage auf den 01.06.2015 zu vertagen.