| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 20.01.2015 |
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SI/2015/625 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 4.3.1 |
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Anfrage Herr Dr. Lengen - elektromagnetische Felder durch Mobilfunksendeanlagen
(siehe USO 20.01.2015 TOP 8.1) |
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| Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.4.1 |
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Antrag der Fraktion Die Linke - "Plastiktütenfreies Lübeck" Sitzung der Bürgerschaft 27. November 2014 (VO 02091) (vertagt USO 16.12.2014 TOP 5.4.1) |
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VO/2014/02203 |
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| Ö 4.4.2 |
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Antrag der SPD-Fraktion - "Aufklärung und Prävention statt religiösem Extremismus" Sitzung der Bürgerschaft 29. Januar 2015 (VO 2268) |
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VO/2015/02347 |
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| Ö 5 |
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Anträge (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 6 |
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Vorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Wohnungsmarktkonzept Lübeck 2013 (vertagt USO 20.01.2015) |
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VO/2014/01795 |
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| Ö 6.2 |
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Gewerbeflächenentwicklungskonzept Lübeck 2012 (vertagt USO 20.01.2015) |
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VO/2014/01796 |
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| Ö 6.3 |
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Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt USO 20.01.2015) |
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VO/2014/01797 |
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| Ö 6.3.1 |
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Antrag zu TOP 7.3 - VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt USO 20.01.2015) |
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VO/2014/02207 |
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| Ö 6.3.2 |
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Antrag des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff zu "Zukunftssorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030" |
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VO/2015/02375 |
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| Ö 6.4 |
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Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ?
Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2015/02311 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt. 3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 4. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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16.02.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt. 3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 4. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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17.02.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen
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24.02.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.11 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt. 3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 4. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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26.02.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.11 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung zum Bebauungsplan 27.52.02 eingestellt. Der Prüf- und Abwägungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Zugleich wird der Satzungsbeschluss über den vorbezeichneten Bebauungsplan 27.52.01 in seinem nicht geänderten Umfang (siehe Anlage 9) wiederholt. 3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 in der vorliegenden Fassung (Anlage 10) sowie der Prüf- und Abwägungsbericht zu den zu ihm eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 11) werden gebilligt, soweit sie nicht durch die Begründung zu den Änderungen durch den Bebauungsplan 27.52.02 ersetzt werden. Die Begründung zum Änderungsbebauungsplan 27.52.02 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 4. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 am 15.12.2011 als Bestandteil des Durchführungsvertrages sowie als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan „IKEA Scandinavian Centre Lübeck“ (siehe Anlagen 5 und 6) wird durch die Inhalte des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 nicht berührt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse über die Bebauungspläne 27.52.01 und 27.52.02 als Satzungen nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 sowie der geheilte und geänderte Ursprungsbebauungsplan 27.52.01, jeweils mit der zugehörigen Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan 27.52.01 sowie die in Festsetzungen beider Bebauungspläne verwendeten DIN-Normen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 6.5 |
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Neubau Feuerwehrhaus Freiw. Feuerwehr Kücknitz
? Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerkes |
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VO/2015/02289 |
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| Ö 7 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage Frau Mählenhoff - Baumfällungen Citti-Park |
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| Ö 8.2 |
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Anfrage Frau Menorca - Überprüfung Hundesteuermarken |
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| Ö 8.3 |
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Anfrage Herr Luetkens - Anwohnerinformationen G7 Außenministertreffen |
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| Ö 8.4 |
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Anfrage Herr Mauritz - Verwendung Haushaltsreste 2014 |
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| Ö 8.5 |
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Anfrage Herr Mauritz - Bürgerkoffer/mobiles Stadtteilbüro |
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| N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 20.01.2015 |
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| N 10 |
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Mitteilungen |
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| N 11 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 12 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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| N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| N 13.1 |
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Verschiedenes Herr Müller - Besichtigung Oberbodenlager Travemünder Landstraße |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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