Vorlage - VO/2015/02375  

Betreff: Antrag des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff zu "Zukunftssorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
17.02.2015 
15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) zurückgestellt   
17.03.2015 
16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

1. Grundsätzlich werden keine Landschaftsschutzgebiete von Bebauung angegriffen. Damit entfallen die Flächen W 20 und W 11.

2. Die Kleingartenflächen sind mit den Vereinen auf mögliche umzunutzende Teilbereiche zu überprüfen. Sofern Einvernehmen mit den Vereinen erzielt wird, könnten Teilflächen im Sinne des Konzeptes umgenutzt werden. Ist keine Einigung zu erzielen, sind alternative Nutzungen (z.B. Generationengärten, Bielefeldtgärten) zu entwickeln. Die Ausweisung der gesamten Kleingartenflächen wird abgelehnt

3. Für die Gewerbeflächen im Außen- bzw. Randbereiche Lübecks gilt: die vorgesehene Größe ist in jedem Falle zu prüfen ( s. 5) und zu modifizieren in kurz-/ mittel-/ langfristig zu erschließende Flächen

4. Die Flächen W 9 und W 18 sollen auf ihre Eignung als Wohnbaustandort geprüft werden. -Begründung:
W 9 Erweiterung Hagenkoppel: die abgebildete Karte ist irreführend, da westlich und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Baugebiet anschließt, somit keine "Splittersiedlung" vorhanden ist.  Die Prüfung bezieht sich auf den straßennahen, südlichen  Teil der Fläche; der nördliche Teil zur Niederung bleibt unbebaut.
W 18 Ostseestraße: ist durch die Landstraße von Ivendorf und die Ostseestraße erschlossen, ÖPNV (Bus und Bahn) unmittelbar erreichbar. Vom SKandinavienkai durch Wall und Begrünung (Sichtschutz) getrennt. Zur freien Landschaft durch Knick gut abgeschlossen.

5. G 7 (Genin Süd) und G 10 (Moisling) differenzieren, da hier zwei größere Flächen  in Teilen unterschiedlich bewertet wurden. (s. 3) 
G 13 (Gut Roggenhorst): keine Bebauung, die weiter an die denkmalgeschützte Anlage heran reicht; deutliche Zäsur zum Gewerbegebiet erhalten.
G 8 (Niemark): aufgrund des gegliederten Landschaftsraumes nicht als Gewerbefläche zu entwickeln.
G 14 (Erweiterung Roggenhorst) da die Bewertung des Konzeptes schon diverse Einschränkungen der Entwickel- und Nutzbarkeit enthält, sind die möglichen Teilflächen deutlich zu benennen.

G 18 (Teerhofinsel): keine Gewerbenutzung, Vorrang Klimaschutz, Naturschutz

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich.


Anlagen