Tagesordnung - 37. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013  

Bezeichnung: 37. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 19.02.2013
SI/2013/176  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.3     Beantwortung von Anfragen    
Ö 4.3.1  
Anfrage Herr Lange - Baumfällaktionen Eichholz / Kleingartenverein "Hammer"    
Ö 4.3.2  
Anfrage Herr Müller - Online-Arten-Erfassung (Ausschusssitzung 19.02.2013 TOP 8.1.1)    
Ö 4.3.3  
Anfrage Herr Röttger - Fällung von Überhältern (Erlass von Verwaltungsgebühren) (Ausschusssitzung 19.02.2013 TOP 8.2.1)    
Ö 4.4     Überweisungen aus der Bürgerschaft    
Ö 5     Anträge    
Ö 6     Vorlagen    
Ö 6.1  
Entwurf Masterplan "Fischereihafen" - Lübeck-Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2013/00210  
Ö 6.2  
75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg - Satzungsbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/2013/00243  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.      Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

3.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.

4.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

5.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    18.03.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.
  3. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt unter Maßgabe der Einarbeitung der korrekten Ausgleichsflächen einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.             

   
    19.03.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.9 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.     Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

3.     Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.

4.     Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

5.     Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.     Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    19.03.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

3.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.

4.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

5.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10 - Jastimmen, 1 - Neinstimmen und

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10 - Jastimmen, 1 - Neinstimmen und

1 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    21.03.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.9 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.
  3. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ja-Stimmen:              58

Ö 7     Berichte und Antworten    
Ö 8     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 8.1  
Anfrage Frau Duske    
Ö 8.2  
Verschiedenes Herr Möller    
N 9     Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) (Es liegt keine Niederschrift vor.)      
N 10     Mitteilungen      
N 11     Vorlagen      
N 12     Berichte und Antworten      
N 13     Neue Anfragen und Verschiedenes      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse